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Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
20.09.13, 15:00
Aktualisiert
20.09.13, 15:00
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1055 /IX.L. Datum: 09.09.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.10.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 08.10.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt, die umfangreichen Verfahrensunterlagen zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen eingehend zu prüfen und Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen dahingehend zu erzielen, dass dieser die Koordination zur Bündelung der Bedenken und Anregungen für alle Kommunen im Kreis Euskirchen übernimmt und abschließend eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen verfasst. Begründung: Mit Schreiben vom 15.08.2013 legt die Staatskanzlei des Landes NordrheinWestfalen umfangreiche Verfahrensunterlagen (Planbegründung, Planentwurf und Umweltbericht) im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 ROG vor. Sie fordert diese gleichzeitig auf, Stellungnahmen zu den vorgenannten Verfahrensunterlagen bis zum 28.02.2014 zuzusenden. In der Vergangenheit hat es sich bewährt, dass der Kreis Euskirchen sich in überregionalen Bauleitplanverfahren als Koordinierungsstelle für die seitens der kreisangehörigen Kommunen vorgetragenen Anregungen und Bedenken fungiert und eine gemeinsame und gebündelte Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei verfasst. Aufgrund dessen wurde seitens der Gemeinde Nettersheim gegenüber dem Kreis Euskirchen eine entsprechende Vorgehensweise angeregt. Bis zum Fristablauf ist vorgesehen, die umfangreichen Verfahrensunterlagen zu prüfen und evtl. Anregungen und Bedenken zur Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2013 zusammenzustellen. Den Fraktionen geht mit dieser Vorlage jeweils eine Ausfertigung der Verfahrensunterlagen zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW zu. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister