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Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
69 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
20.09.13, 15:00
Aktualisiert
20.09.13, 15:00
Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1037 /IX.L. Datum: 09.09.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.09.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, den Bebauungsplan G 5, Nettersheim, Alte Burg/Auf Bennfeld/Engelgauer Weg, dahingehend zu ändern, dass die überbaubaren Flächen des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 in südlicher Richtung verschoben werden und somit die Bebauung mit einem Landsitz/Wochenendhaus realisiert werden kann. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Darüber hinaus wird beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des beigefügten Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 1. Halbsatz des BauGB vorzunehmen. Zur wegemäßigen Anbindung an die Straße Auf Bennfeld über den Wirtschaftsweg Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 32 ist mit dem Bauherrn ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen. Begründung: Der Gemeinde Nettersheim liegt eine Anfrage auf Errichtung eines Landsitzes/Wochenendhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 vor. Das Grundstück befindet sich innerhalb des rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplangebietes G 5, Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“. Aufgrund der vorherrschenden Topografie des Grundstückes ist eine Bebauung innerhalb der nördlich festgesetzten überbaubaren Fläche, d. h. zur Straße „Auf Bennfeld“ hin nur mit erheblichem Mehraufwand möglich. Der südliche Teilbereich des Grundstückes Nr. 38 befindet sich dagegen auf einer Plateaufläche, die ausreichende Möglichkeiten bietet, ein Wohngebäude zu errichten. In diesem Teilbereich ist jedoch die überbaubare Fläche nicht ausreichend. Darüber hinaus grenzt dieser Teilbereich an einen Wirtschaftsweg (Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 32) an, der im Bebauungsplan G 5 als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen ist. Über 3 diesen Weg möchte der Bauherr seine Zuwegung zum vorgenannten Grundstück nehmen. Der Weg Nr. 32 ist auf einer Länge, ausgehend von der Straße „Auf Bennfeld“ von rd. 48 m bituminös befestigt. Diese Zufahrtsmöglichkeit nutzt auch der Eigentümer des westlich gelegenen Grundstückes Nr. 39. Es wird daher folgende Vorgehensweise zur Realisierung des beantragten Bauvorhabens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 vorgeschlagen: 1. Die auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 festgesetzte überbaubare Fläche wird insgesamt aufgehoben. 2. Auf dem südlichen Teilbereich wird eine überbaubare Fläche neu ausgewiesen. 3. Der ökologische Ausgleich erfolgt auf der nördlich gelegenen Teilfläche sowie durch punktuelle Bepflanzungen entlang der westlich gelegenen Grundstücksgrenze. 4. Die Festsetzungen bezüglich der Hauptfirstrichtung, der Grund- und Geschossflächenzahl sowie die textlichen Festsetzungen gelten unverändert weiter. 5. Aufgrund der aufgezeigten Vorgehensweise, die insgesamt die Grundzüge des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, nicht berühren, sollte die Änderung dieses Bebauungsplanes im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. 6. Die wegemäßige Anbindung an die Straße Auf Bennfeld sollte über einen noch mit dem Bauherrn abzuschließenden Erschließungsvertrag sicher gestellt werden. Dadurch wird signalisiert, dass eine weitere bauliche Entwicklung in den Außenbereich hinein derzeit nicht vorgesehen werden soll. Mit dem Bauherrn ist diese Vorgehensweise im Vorfeld einvernehmlich abgestimmt worden. Dieser hat sich darüber hinaus bereit erklärt, die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht für die 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim zu übernehmen, so dass das Planänderungsverfahren für die Gemeinde Nettersheim kostenneutral durchgeführt werden kann. Das Stadtplanungsbüro Lanzerath, Euskirchen, hat aufgrund dessen zwischenzeitlich den Auftrag zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht erhalten. 4 Aus dem beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes innerhalb der Ortslage Nettersheim ersichtlich. Darüber hinaus sind dieser Vorlage der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht zur 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Alte Burg/Auf Bennfeld/Engelgauer Weg, im Vereinfachten Verfahren als Anlage beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister