Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
69 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
20.09.13, 15:00
Aktualisiert
20.09.13, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1037 /IX.L.
Datum: 09.09.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.09.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im
Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan G 5, Nettersheim, Alte Burg/Auf
Bennfeld/Engelgauer Weg, dahingehend zu ändern, dass die überbaubaren Flächen
des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 in südlicher Richtung verschoben werden und somit die Bebauung mit einem Landsitz/Wochenendhaus realisiert werden kann. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) wird hiermit gefasst.
Darüber hinaus wird beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes G 5,
Nettersheim, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen
und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des beigefügten Planentwurfes mit Begründung
und Umweltbericht gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 1. Halbsatz des BauGB vorzunehmen.
Zur wegemäßigen Anbindung an die Straße Auf Bennfeld über den Wirtschaftsweg
Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 32 ist mit dem Bauherrn ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen.
Begründung:
Der Gemeinde Nettersheim liegt eine Anfrage auf Errichtung eines Landsitzes/Wochenendhauses auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38
vor. Das Grundstück befindet sich innerhalb des rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplangebietes G 5, Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“.
Aufgrund der vorherrschenden Topografie des Grundstückes ist eine Bebauung innerhalb der nördlich festgesetzten überbaubaren Fläche, d. h. zur Straße „Auf
Bennfeld“ hin nur mit erheblichem Mehraufwand möglich. Der südliche Teilbereich
des Grundstückes Nr. 38 befindet sich dagegen auf einer Plateaufläche, die ausreichende Möglichkeiten bietet, ein Wohngebäude zu errichten. In diesem Teilbereich
ist jedoch die überbaubare Fläche nicht ausreichend. Darüber hinaus grenzt dieser
Teilbereich an einen Wirtschaftsweg (Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 32) an, der
im Bebauungsplan G 5 als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen ist. Über
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diesen Weg möchte der Bauherr seine Zuwegung zum vorgenannten Grundstück
nehmen. Der Weg Nr. 32 ist auf einer Länge, ausgehend von der Straße „Auf
Bennfeld“ von rd. 48 m bituminös befestigt. Diese Zufahrtsmöglichkeit nutzt auch der
Eigentümer des westlich gelegenen Grundstückes Nr. 39.
Es wird daher folgende Vorgehensweise zur Realisierung des beantragten Bauvorhabens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 vorgeschlagen:
1.
Die auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 festgesetzte
überbaubare Fläche wird insgesamt aufgehoben.
2.
Auf dem südlichen Teilbereich wird eine überbaubare Fläche neu ausgewiesen.
3.
Der ökologische Ausgleich erfolgt auf der nördlich gelegenen Teilfläche sowie
durch punktuelle Bepflanzungen entlang der westlich gelegenen Grundstücksgrenze.
4.
Die Festsetzungen bezüglich der Hauptfirstrichtung, der Grund- und Geschossflächenzahl sowie die textlichen Festsetzungen gelten unverändert weiter.
5.
Aufgrund der aufgezeigten Vorgehensweise, die insgesamt die Grundzüge des
Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, nicht berühren, sollte die Änderung dieses
Bebauungsplanes im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB
durchgeführt werden.
6.
Die wegemäßige Anbindung an die Straße Auf Bennfeld sollte über einen noch
mit dem Bauherrn abzuschließenden Erschließungsvertrag sicher gestellt werden. Dadurch wird signalisiert, dass eine weitere bauliche Entwicklung in den
Außenbereich hinein derzeit nicht vorgesehen werden soll.
Mit dem Bauherrn ist diese Vorgehensweise im Vorfeld einvernehmlich abgestimmt
worden. Dieser hat sich darüber hinaus bereit erklärt, die Kosten für die Erstellung
der Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht für die 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim zu übernehmen, so dass das Planänderungsverfahren für die Gemeinde Nettersheim kostenneutral durchgeführt werden kann. Das
Stadtplanungsbüro Lanzerath, Euskirchen, hat aufgrund dessen zwischenzeitlich
den Auftrag zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung und
Umweltbericht erhalten.
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Aus dem beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes innerhalb der Ortslage Nettersheim ersichtlich. Darüber hinaus sind dieser Vorlage der Planentwurf mit
Begründung und Umweltbericht zur 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Alte
Burg/Auf Bennfeld/Engelgauer Weg, im Vereinfachten Verfahren als Anlage beigefügt.
gez. Pracht
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Bürgermeister