Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
69 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
24.09.13, 11:31
Aktualisiert
24.09.13, 11:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 740 /IX.L. Z.1
Datum: 24.09.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.09.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.10.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.10.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit Futterlager, Bewegungsfläche
und Mistlege sowie Neubau von zwei Stallgebäuden sowie einer Multifunktionshalle für die
Landwirtschaft auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
2
Sachverhalt:
Über die Bauangelegenheit wurde in der Vergangenheit mehrfach berichtet. Letztmalig wurde der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 12.06.2012 hierüber informiert (s. Vorlage Nr. 740). Nachdem die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen im Januar d. J. aufgrund fehlender Unterlagen das Baugesuch erneut zurückgewiesen hat, wurden nunmehr erneut Bauantragsunterlagen auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit Futterlager, Bewegungsfläche und Mistlege sowie Neubau von zwei Stallgebäuden sowie einer Multifunktionshalle für die Landwirtschaft auf dem Grundstück Gemarkung
Frohngau, Flur 14 Nr. 142.
Zu den neu eingereichten Bauanträgen wird nach Prüfung festgestellt:
a)
Neubau von 2 Stallgebäuden (mit Futtergang und Paddocks)
Der Bauantrag stammt aus dem Jahre 2007.
In der Baubeschreibung fehlen Angaben zu den erforderlichen Stellplätzen. In einem der Lagepläne sind drei Stellplätze in Nähe des Zufahrtsbereichs eingetragen. Der evtl. Standort der Stellplätze ist so gewählt, dass er
die Zufahrt zu der ebenfalls beantragten Mistlege behindern würde.
Ziel des Betriebes ist die Haltung von bis zu 80 Zuchtpferden. In Frage gestellt wird, dass der Trinkwasservorrat aus der Sammlung von Dachregenwasser zur Tränkung der Tiere ausreichend ist.
Angaben zur Löschwasserversorgung fehlen!
Der Betrieb soll sich zu einem Vollerwerbsbetrieb entwickeln, wobei zusätzliche Einnahmequelle Fremdenzimmer, Lohnunternehmen, landw. Werkstätten, Handel mit Fremderzeugnissen sein soll.
Nach wie vor wird nicht erklärt, dass auf die Errichtung eines Wohnhauses
bzw. Reiterhotels künftig verzichtet wird.
Die Untere Wasserbehörde hat mit Schreiben vom 26.03.2013 keine
grundsätzlichen Bedenken mehr vorgetragen. Ihre Auflagen bewirken jedoch, dass eine tägliche intensive Betreuung der Pferde vor Ort gewährleistet sein muss. Sie fordert, dass das anfallende Niederschlagswasser von
den Paddocks zu versickern ist. Hierzu liegt bislang ein Antrag auf wasser-
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rechtliche Erlaubnis nicht vor.
Die Untere Landschaftsbehörde erhebt mit Schreiben vom 13.05.2013
ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken. Sie fordert eine Ausgleichsmaßnahme mit Anpflanzung einer dreireihigen Baum-/Strauchhecke westlich und zwischen den Stallgebäuden.
Sie fordert darüber hinaus, die ohne Genehmigung errichteten Anlagen bis
Ende Sept. 2013 zu entfernen.
b)
Neubau einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit Futterlager, Bewegungsfläche und Mistlege
Der Bauantrag stammt aus dem Jahre 2011.
Es fehlen Angaben zu erforderlichen Stellplätzen. Es muss gewährleistet
sein, dass parkende Fahrzeuge nicht die Durchfahrt auf Wirtschaftswegen
behindern.
Angaben zur Trinkwasserversorgung fehlen gänzlich. Diese sind bezüglich des Betriebsziels der Haltung von 80 Zuchtpferden zu ergänzen.
In Nähe der Halle sollen 4 Löschwasser-Erdtanks á 10.000 l eingebaut
werden. Es ist in Erfahrung zu bringen, ob diese ausreichend für alle Gebäude auf dem Grundstück sind. Die Löschwassertanks sollen unmittelbar
mit Regenwasser gefüllt werden.
Es wird angezweifelt, dass die Löschwasserbevorratung sowie die Trinkwasserversorgung für die Tiere ausschließlich durch Niederschlagswasser
gedeckt werden kann.
Die Angaben bezüglich der Betriebsform sind mit der des Antrages a)
identisch.
Mit Schreiben vom 27.05.2013 hat die Untere Wasserbehörde eine Wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers über Rigole i. V. m. zwei Zisternen erteilt.
Die Untere Landschaftsbehörde fordert Ausgleichsmaßnahmen
- 5reihige-Baum-/Strauchhecke östl. der geplanten Halle,
4
- 6reihige Baum-/Strauchhecke nördl. der Stallgebäude,
- extensive Nutzung einer bisher intensiv genutzten Fläche in einer Größe
von 3.150 qm
Diese sollen nach Fertigstellung der Halle bis spätestens des folgenden
Herbstes vorgenommen sein.
Insbesondere die Angaben zur Betriebsform, aber auch die Forderungen der Unteren Wasserbehörde lassen erahnen, dass die Errichtung eines Wohnhauses bzw.
eines Reiterhotels nur noch eine Frage der Zeit sein wird, denn die Betriebsnähe der
baulichen Anlagen in Frohngau zu Rheinbach-Loch ist nach wie vor nicht gegeben.
Die Angelegenheit wurde dem Rechtsbeistand der Gemeinde Nettersheim zur erneuten Prüfung vorgelegt. Dieser wird bis spätestens zur Sitzung des Gemeinderates am 08.10.2013 eine rechtlich fundierte Bewertung des Bauvorhabens vornehmen
und der Gemeinde eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister