Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
187 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
27.09.13, 13:00
Aktualisiert
27.09.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1056 /IX.L.
Datum: 27.09.2013
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
01.10.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.10.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.10.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der
Gemeinde Nettersheim gem. § 105 GO NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen zusätzlich überplanmäßig bereitgestellt werden
bei der Konto-Kostenstelle 529116/111219
Deckungsvorschlag:
Der Mehraufwand kann nur im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips durch entsprechende
Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen aufgefangen werden.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Prüfbericht der GPA NRW (an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses)
Auszug zum Gesamtprüfungsergebnis aus dem Vorbericht
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Nettersheim in der Zeit von September 2012 bis
Ende Januar 2013 auf der Basis der entsprechenden Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 105 Absatz 5 GO NW zur Kenntnis.
Zudem stellt der Rat auf der Grundlage der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 05.08.2013 fest, dass kein weiterer Handlungsbedarf in der Angelegenheit besteht und das Verfahren abgeschlossen ist.
Zudem wird die bei der Konto-Kostenstelle 111219/529115 in Höhe von 9.122,00
€ entstehende Überschreitung genehmigt.
Begründung:
§ 105 Gemeindeordnung NW definiert die überörtliche Prüfung:
§ 105
Überörtliche Prüfung
(1) Die überörtliche Prüfung als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über
die Gemeinden ist Aufgabe der Gemeindeprüfungsanstalt.
(2) Die Gemeindeprüfungsanstalt ist bei der Durchführung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
(3) Die überörtliche Prüfung erstreckt sich darauf, ob
1. bei der Haushaltswirtschaft der Gemeinden sowie ihrer Sondervermögen die Gesetze und die zur Erfüllung von Aufgaben ergangenen Weisungen (§ 3 Abs. 2) eingehalten und die zweckgebundenen
Staatszuweisungen bestimmungsgemäß verwendet worden sind,
2. die Buchführung und die Zahlungsabwicklung ordnungsgemäß
durchgeführt worden sind.
3. Die überörtliche Prüfung stellt zudem fest, ob die Gemeinde
sachgerecht und wirtschaftlich verwaltet wird. Dies kann auch auf
vergleichender Grundlage geschehen.
Bei der Prüfung sind vorhandene Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung zu
berücksichtigen.
(4) Die Gemeindeprüfungsanstalt teilt das Prüfungsergebnis in Form eines Prüfberichts
1. der geprüften Gemeinde,
2. den Aufsichtsbehörden und
3. den Fachaufsichtsbehörden, soweit ihre Zuständigkeit berührt ist,
mit.
(5) Der Bürgermeister legt den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat
über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
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(6) Die Gemeinde hat zu den Beanstandungen des Prüfungsberichts gegenüber
der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde innerhalb einer dafür
bestimmten Frist Stellung zu nehmen.
(7) Die Gemeindeprüfungsanstalt soll Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und
Verbände und Einrichtungen des öffentlichen Rechts
1. in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
und
2. in bautechnischen Fragen, die mit der Ausschreibung, Vergabe
und Abrechnung von baulichen Maßnahmen zusammenhängen auf
Antrag beraten. Sonstige im öffentlichen Interesse tätige juristische
Personen kann sie in diesen Fragen auf Antrag beraten.
(8) Werden Prüfungsaufgaben nach § 92 Abs. 5 oder nach § 103 Abs. 1 Nrn. 1
und 3 durch Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt bei den Gemeinden durchgeführt oder haben sie daran mitgewirkt, dürfen diese Prüfer nicht an der überörtlichen Prüfung der Gemeinde mitwirken.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat die überörtliche Prüfung der Gemeinde
Nettersheim in der Zeit von September 2012 bis Ende Januar 2013 durchgeführt.
Die Gemeindeprüfungsanstalt führt im Vorbericht unter Grundlagen aus, dass sie bei
ihrer Prüfung das finanzwirtschaftliche Interesse in den Vordergrund gestellt haben.
Durch diese Ausrichtung seien Konflikte mit rein fachlichen Interessen oft vorprogrammiert. Die interkommunalen Vergleiche spiegelten daher auch die unterschiedlichen Wertvorstellungen der Kommunen von einzelnen Aufgabenfeldern wieder.
Datiert auf den 10. Juli 2013 erhielt die Gemeinde den Schlussbericht, der aus einem Vorbericht und vier Teilberichten besteht.
Im Vorbericht wird über das Prüfungsverfahren und die –methodik informiert und im
Rahmen des Kommunalprofils die wesentlichen strukturellen Rahmenbedingungen
sowie wesentliche Handlungsfelder der Gemeinde dargestellt.
In den Teilberichten werden die Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete dargestellt.
Der Teilbericht Finanzen befasst sich mit der Haushaltsstruktur der Gemeinde.
Im Teilbericht Personal wird die gesamtpersonalwirtschaftliche Struktur der Gemeinde Nettersheim analysiert.
Im Teilbericht Gebäudewirtschaft stehen die Gebäudestrukturen der Gemeinde im
Vordergrund und im Teilbericht Bauhof die Infrastruktur, Kostenstruktur und Altersstruktur.
Die GPA bezeichnet Ergebnisse ihrer Analyse als Feststellung. Feststellungen können sowohl mit einer positiven wie auch negativen Wertung verbunden sein. Feststellungen, die nach Auffassung der GPA einer Korrektur oder weitergehenden
Überprüfung bzw. Begründung durch die Gemeinde erforderlich machen, sind Beanstandungen nach § 105 Absatz 6 GO NW.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen.
Dieser Schlussbericht wurde auf der Grundlage des § 105 Abs. 4 GO NW durch die
Gemeindeprüfungsanstalt dem Kreis Euskirchen als Kommunalaufsicht zugeleitet.
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Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 05.08.2013 zum Prüfbericht der GPA
vom 10.07.2013 wie folgt Stellung genommen:
„Auf der Grundlage des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) erfolgte von
September 2012 bis Januar 2013 die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Nettersheim durch die GPA.
Die GPA kommt in ihrem Prüfbericht vom 10.07.2013 zu Feststellungen, die Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW darstellen und deren Weiterverfolgung in der Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde liegt. Nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus meiner Sicht jedoch keine Feststellungen, die
spezielle aufsichtliche Maßnahmen erforderlich machen. Ich betrachte daher das
Verfahren hiermit als abgeschlossen.“
Gemäß § 105 Ansatz 5 GO NRW ist der Prüfbericht vom Bürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorzulegen.
Vor diesem Hintergrund geht allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses
eine Ausfertigung des kompletten Prüfberichtes per E-Mail zu.
Zur Information aller übrigen Gemeindevertreter, die nicht Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses sind, ist das zusammengefasste Prüfungsergebnis der
Gemeindeprüfungsanstalt als Auszug aus dem Vorbericht beigefügt (siehe Anlage).
Die GPA hat in einigen Prüfgebieten ein Benchmarking vorgenommen. Als Benchmark wurde hierbei ein Wert definiert, der von einer bestimmten Anzahl von Kommunen mindestens erreicht worden ist, bei denen die Aufgabenerfüllung vollständig
und rechtmäßig erfolgt und grundsätzlich das Ergebnis gezielter Steuerung ist.
Zudem werden die Prüfungsergebnisse in einem sog. Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI) bewertet. Einer Bewertung unter Aspekten der Handlungsnotwendigkeit und der Handlungsmöglichkeit auf einer Bewertungsskala von 1 bis 5.
Für die interkommunalen Vergleiche wurden von der GPA grundsätzlich Daten des
Vergleichsjahres 2009 bzw. 2010 zugrunde gelegt. Bei der Prüfung im Bereich Personal und Gebäudewirtschaft wurde zur Orientierung auf Daten des Jahres 2010
bzw. 2011/2012 zurückgegriffen.
Die jeweiligen Prüfungsergebnisse wurden mit der Verwaltung am 30.01.2013 erörtert. Für den Bauhofbereich hat die Gemeinde im März eine entsprechende Stellungnahme verfasst, die die GPA in dem betreffenden Teilbericht berücksichtigt hat.
Es wurde in Anbetracht der Erfahrungen im Zuge der überörtlichen Prüfung der Gemeinde in 2007 diesmal darauf verzichtet auf die einzelnen Feststellungen und Hinweise seitens der Verwaltung nochmals eingehend Stellung zu beziehen.
Nach wie vor bleibt festzustellen, dass diese überörtliche Prüfung lediglich der gesetzlichen Verpflichtung nach § 105 GO NRW und ihrer Berichtspflicht gegenüber
dem Land Genüge tut, die Verwaltungen hierbei jedoch in Vergleichskorsetts gesteckt werden, die den individuellen Besonderheiten und gewachsenen Strukturen
nicht gerecht werden.
Der eigenen strukturellen Fortentwicklung der Gemeinde Nettersheim durch die Inanspruchnahme jeder sich bietenden Unterstützung durch Bürgerinnen und Bürger,
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Vereine, Organisationen und ansässige Betriebe wird nicht Rechnung getragen.
Auch kommen die Kernkompetenzen und –schwerpunkte der Gemeinde, die auf
Nachhaltigkeit, Standortsicherung und Entwicklung des hiesigen ländlichen Raums
ausgerichtet sind, in der Berichterstattung nicht heraus. Der Prüfungsbericht verbleibt
– wie bereits in dem Bericht 2008 – nach wie vor relativ starr in seinen Musterstrukturen und –formulierungen ohne wirklich konkrete umsetzbare Verbesserungsansätze
zu liefern und Zukunftsperspektiven aufzuzeigen.
Auch die Einbeziehung der Gemeinden in pauschale Benchmarking-Vergleiche bzw.
pauschale Vergleiche des Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI) wird den
strukturell gewachsenen und auch wünschenswerten Individualitäten der Kommunen
nicht gerecht.
Aus der Erkenntnis dieser neuerlichen überörtlichen Prüfung bleibt weiterhin der
Eindruck bestehen, dass hier zu Lasten der kommunalen Finanzen (bezogen auf die
hohe eigentliche Prüfungsgebühr und die gebundenen Personalkräfte während des
Prüfungszeitraums) landesweite Vergleichszahlen bestückt werden sollen ohne wirklichen Nährwert für die kommunale Ebene zu haben.
Hier sollte die Gemeinde Nettersheim es nicht scheuen, in den Bereichen ihrer Einflussmöglichkeiten an die Entscheidungsträger des Landes heranzutreten, um hier
ein Umdenken oder gar eine Gesetzesänderung zu erreichen.
Dies vor dem Hintergrund, dass im Zuge der Jahresabschlusserstellung die Gemeinden und ihre Betriebe ohnehin einer jährlichen Wirtschaftlichkeits- und Ordnungsmäßigkeitsüberprüfung unterliegen und hier hohe zusätzliche Prüfungsgebühren entstehen, die entbehrlich wären.
Im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2014 wurde bei der Konto-Kostenstelle
529116/111219 für die überörtliche Prüfung der Gemeinde über die GPA NRW ein
Ansatz in Höhe von 30.000 € geplant.
Zwischenzeitlich erhielt die Gemeinde mit Datum vom 02.09.2013 einen Gebührenbescheid über 39.122,00 €. Grundlage dieses Gebührenbescheides ist die Gebührensatzung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 15.12.2011, in der je Tagewerk
eine Gebühr in Höhe von 550,00 € und eine Reisekostenpauschale von 48,50 €
festgesetzt ist. Die GPA stellt 68,75 Tagewerke und 27 Reisekostenpauschalen in
Rechnung.
Der Überschreitung der vorstehend genannten Konto-Kostenstelle mit 9.122,00 €
sollte zugestimmt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister