Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
103 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
27.09.13, 13:00
Aktualisiert
27.09.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1025 /IX.L.
Datum: 26.09.2013
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
01.10.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2011 der Gemeinde
Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Jahresabschlusserstellung 2011 zur Kenntnis.
Der Feststellungsbeschluss soll in der letzten Ratssitzung 2013 erfolgen.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 18.12.2012 nach
entsprechender Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss und Haupt- und
Finanzausschuss beschlossen, von der Erleichterungsregelung des Artikels 8 § 4
des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW vom 18.09.2012 Gebrauch zu machen. Auf dieser Grundlage werden die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 in ihrer
vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung dem Jahresabschluss zum
31.12.2011 beigefügt, der wiederum alle Verfahrensschritte zur Aufstellung des
Jahresabschlusses gem. §§ 95, 96 GO NRW durchlaufen wird.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde zu seiner Sitzung vom 11.12.2012 die
Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung und Schlussbilanz zum
31.12.2009 zugeleitet, die dann auch vom Haupt- und Finanzausschuss an selbigem Tag und dem Gemeinderat am 18.12.2012 zur Kenntnis genommen wurde.
In seiner Sitzung vom 05.02.2013 nahm der Rat sodann – nach entsprechender
Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss –
den zugeleiteten bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 (mit allen Teilbestandteilen) sowie den Tätigkeitsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
über die Prüfungstätigkeit bei der Jahresabschlussaufstellung 2009 zur Kenntnis.
Mitte Juni 2013 wurde nunmehr der Jahresabschluss 2010 zwecks Prüfung der
Folgerichtigkeit des Jahresabschlusses 2011 (Anfangsvermögen) in Teilbestandteilen (Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Schlussbilanz, Anhang
nebst Anlagen und Lagebericht) an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weitergeleitet.
In der Ratssitzung vom 09.07.2013 wurde der Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der Gemeinde für das Jahr 2011 erteilt. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt seit 29.08.2013 die entsprechende Prüfung durch.
Parallel zum aktuellen Prüfgeschehen, erstellt die Verwaltung den Jahresabschluss 2012. Die Fertigstellung der Entwurfsfassung wird nach aktuellem Kenntnisstand noch in diesem Jahr erfolgen. In Anbetracht des jedoch einzuplanenden
Prüfverfahrens dieses weiteren Jahresabschlusses kann davon ausgegangen werden, dass ein entsprechender Feststellungsbeschluss nach § 96 GO NRW durch
den Gemeinderat nicht mehr bis 31.12. d. J. möglich sein wird, sondern dass sich
dieser Beschluss in das Jahr 2014 verschieben wird.
Mit Verfügung vom 27.03.2013 hatte der Landrat des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht) die säumigen Kommunen aufgefordert die Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 bis zum 31.12.2013 anzuzeigen und den Jahresabschluss 2012 bis zum 31.12.2013 festzustellen und danach unverzüglich anzuzeigen.
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Der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 16.09.2013, wie oben dargelegt, über den aktuellen Sachstand Bericht erstattet und für die Anzeige des Jahresabschlusses 2012 Fristverlängerung bis 31.03.2014 beantragt.
Die im Entwurf bestätigten Jahresabschlüsse 2009 und 2010 sowie der noch nicht
abschließend geprüfte Jahresabschluss 2011 zeigen aktuell nachstehende Ergebnisse:
Haushaltsjahr
Jahresüberschuss in EUR
2009
2010
2011
Jahresfehlbetrag in EUR
0
0
482.741,66
1.662.041,94
153.884,34
0
Hieraus ergibt sich nachstehende Entwicklung der Ausgleichsrücklage:
Haushaltsjahr
2009
2010
2011
Anfangsbestand der
Ausgleichsrücklage
in EUR
3.275.913,79
1.613.871,85
1.459.987,51
Jahresergebnis in EUR
-1.662.041,94
-153.884,34
482.741,66
Endbestand der Ausgleichsrücklage
in EUR
1.613.871,85
1.459.987,51
1.942.729,17
Die Gesamtfinanzrechnung 2011 zeigt eine Änderung des Finanzmittelbestandes
von rd. -416.000 EUR auf, so dass das Jahr 2011 mit liquiden Mitteln in Höhe von
1.681.450,61 EUR endet.
Eine detaillierte Erläuterung der Plan-Ist-Abweichungen im Haushaltsjahr 2011
wird dem Lagebericht des endgültigen Jahresabschlusses zu entnehmen sein.
Nachstehend einige wesentliche Abweichungen zu den ursprünglichen Plandaten:
Die Steuern und Erträge entwickelten sich in 2011 rd. TEUR 550 besser als dies
bei Planveranschlagung erwartet wurde.
Bei der Grundsteuer B entstanden höhere Erträge gegenüber dem Planansatz.
Neben der moderaten Anhebung des Hebesatzes von 385 auf 395 v. H. schlugen
hier auch Einheitswert- und Artfortschreibungen für Vorjahre zu Buche.
Bei der Gewerbesteuer zeigten sich höhere Nachveranlagungen für Vorjahre und
höhere Messbeträge für das laufende Jahr.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer fiel entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung höher als erwartet aus und überschritt den Planansatz.
Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und die Kompensationsleistungen
fielen in Gänze höher aus.
Mit einem Mehrertrag bei der Vergnügungssteuer konnte ein Minderertrag bei der
Hundesteuer kompensiert werden.
Bei der Zweitwohnungssteuer konnte überwiegend durch die Nacherhebung für
Vorjahre ein Mehrertrag erzielt werden.
Die geplanten Erträge aus der Vermarktung des Ökokontos konnten in 2011 leider noch nicht erzielt werden.
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Für Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Weiterbaus der BAB 1 und des angestrebten entsprechenden Vertragsabschlusses wurde eine Erstattung in Höhe von
150.000,00 € in Ansatz gebracht, die allerdings in 2011 nicht realisiert werden
konnte.
Die Personalaufwendungen überschritten mit rd. TEUR 278 den geplanten Ansatz.
Gründe hierfür waren u.a. erhöhte Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen entsprechend Testat Heubeck, Personalmehraufwendungen im Bereich
Kindergarten entsprechend des Stellenbedarfs nach Kibiz und im Rahmen von
Einzelfallbetreuung (überwiegend gefördert) und Personalmehraufwendungen
durch zusätzlichen befristeten Einsatz von gewerblichen Mitarbeitern i.R. von
Baumaßnahmen/Förderprojekten, die z.T. auch durch Bezuschussung/Förderung
(Agentur f. Arbeit, Integrationsamt d. LVT) gegenfinanziert sind.
In Anbetracht dieser Entwicklungen blieb das Jahresergebnis damit rd. TEUR 207
hinter dem ursprünglich geplanten Ergebnis mit rd. TEUR 690 zurück.
Inwiefern sich bis zum Abschluss der Prüfung noch Änderungen durch erforderliche Korrekturbuchungen ergeben, ist derzeit noch offen.
Der dann geprüfte Jahresabschluss mit allen Bestandteilen wird nach Abschluss
der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt werden und in der letzten Ratssitzung dieses Jahres dem
Gemeinderat zur entsprechenden Feststellung und Entlastung des Bürgermeisters
gemäß § 96 GO NRW vorgelegt, damit bis zum 31.12.2013 die Anzeige der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2011 an die Kommunalaufsicht erfolgen
kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister