Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
15.11.13, 13:00
Aktualisiert
15.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1081 /IX.L.
Datum: 15.11.2013
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
19.11.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kastanienbäume in Zingsheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst und Landwirtschaft beschließt, entsprechend den beiliegenden Lageplänen eine Befreiung von der Baumschutzsatzung für drei Kastanien auf
dem Rathausvorplatz sowie für eine Kastanie auf dem Friedhof Zingsheim.
Begründung:
In den vorangegangenen Sitzungen wurde bereits umfangreich über die erkrankten
Kastanienbäume im Gemeindegebiet informiert (siehe Vorlagen 810, 810 Z.1, 810
Z.2 und 1023).
In der Zwischenzeit mussten eine Kastanie in Frohngau, eine Kastanie in Engelgau
und mehrere Kastanien in Zingsheim entfernt werden.
Die verbliebenen Kastanienbäume, an denen Krankheitssymptome festgestellt wurden, sind – wie in der Vorlage 810 Z .1 dargestellt - unter verstärkter Beobachtung.
Der hierbei beteiligte Baumfachmann hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass drei weitere Kastanien auf dem Rathausvorplatz sowie eine weitere Kastanie auf dem Friedhof
in Zingsheim aufgrund fortgeschrittener Krankheitssymptome sich nicht mehr erholen
werden und zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht zeitnah entfernet werden
sollten.
Der Fachberater vom Landesbetrieb Wald und Holz, der in der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft am 20.11.2012 zur Thematik vorgetragen
hat, hat die Bäume ebenfalls nochmals vor Ort begutachtet, wobei er die oben genannte Einschätzung bestätigt hat.
Aus diesem Grund sollte für die drei Kastanien auf dem Rathausvorplatz sowie für
die Kastanie auf dem Friedhof in Zingsheim eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen und eine kurzfristige Beseitigung veranlasst werden.
Als Ersatz ist vorgesehen, für das kommende Frühjahr einen Bepflanzungsplan zu
erarbeiten und an der Ecke Petrusstraße/Nürburgstraße sowie auf dem Rathausvorplatz vier Eichen (Heister mit Ballen) zu pflanzen. Für die Beschaffung der Bäume
werden entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2014 vorgesehen.
Die Neuanpflanzungen sollen auf Empfehlung des Fachberaters des Landesbetriebes Wald und Holz hin, nicht am unmittelbaren Standort der bisherigen Bäume eingepflanzt werden (notwendiger Abstand = 1,5 m bis 2 m), da dort ein verstärktes
Pilzaufkommen zu erwarten ist, welches auch für andere Baumarten nicht förderlich
sein könnte.
gez. Pracht
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Bürgermeister