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Beschlussvorlage (Waldwegebau a) Sachstandbericht 2013 b) Anträge auf forstliche Förderung 2014)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
70 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
15.11.13, 13:00
Aktualisiert
15.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Waldwegebau
a) Sachstandbericht 2013
b) Anträge auf forstliche Förderung 2014) Beschlussvorlage (Waldwegebau
a) Sachstandbericht 2013
b) Anträge auf forstliche Förderung 2014) Beschlussvorlage (Waldwegebau
a) Sachstandbericht 2013
b) Anträge auf forstliche Förderung 2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III Vorlage 1074 /IX.L. Datum: 15.11.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 19.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Waldwegebau a) Sachstandbericht 2013 b) Anträge auf forstliche Förderung 2014 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zum Sachstandsbericht Waldwegebau 2013 zur Kenntnis. b) Der Rat beauftragt die Gemeinde einen entsprechenden Förderungsantrag für zwei weitere Wege durch die FBG Nettersheim stellen zu lassen. Begründung: a) Im Rahmen des Waldwegebauvorhabens „Privatwald Holzmülheim“ sollten folgende Wege (s. Vorlage 848/IX.L.Z.1) auf dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim ausgebaut werden: Gemarkung Holzmülheim Gemarkung Holzmülheim Gemarkung Holzmülheim Gemarkung Holzmülheim Gemarkung Holzmülheim Flur Flur Flur Flur Flur 4 4 4 4 4 Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 187 183 170 199 tlw. 202 tlw. Nachdem die öffentlich-rechtliche Genehmigung durch den Landrat des Kreises Euskirchen – Untere Landschaftsbehörde – vorlag und der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 10.06.2013 bewilligt wurde, konnte nach Ausschreibung der Maßnahme der Auftrag durch die FBG Nettersheim vergeben werden. Nach den Ergebnissen der Submission vom 10.10.2013 betrugt die Angebotssumme 49.516,49 €. Der Waldwegebau wird zu 70 % gemäß Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald durch Bescheid des Forstamtes Hocheifel-Zülpicher Börde, Römerplatz 12, 53947 Nettersheim vom 08.08.2013, Az.: 340-00-13/302-RFA02 gefördert. Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert. Die Ausführung des Wegebauvorhabens erfolgte nach Maßgabe der Ausschreibung in der 42 KW/2013 bis 46 KW/2013. Die Gemeinde Nettersheim bleibt Eigentümerin und Unterhaltungspflichtige der in der Anlage dargestellten Waldwege Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nrn. 187, 183, 170, 199 tlw. und 202 tlw. Der aus der Angebotssumme resultierende vorläufigen Eigenanteil in Höhe von 20.389,14 € wurde bereits auf das Konto der Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim überwiesen. Eine genaue Abrechnung erfolgt auf Veranlassung des Forstamtes Hocheifel – Zülpicher Börde nach Schlussrechnung der gesamten Baumaßnahme. 3 Dies wird aufgrund des Baufortschrittes bis Ende des Jahres erfolgen. b) Gem. der Planung ist beabsichtigt zwei weitere Wege unter Zuhilfenahme von Fördergeldern des Landes instandzusetzen (s. beigefügte Karte Anlage I). Diese Maßnahme soll entsprechend über die FBG Nettersheim abgewickelt wer den. Der zu leistende Eigenanteil inkl. Mehrwertsteuer ist als Ausgabe in den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 eingeflossen. Der Rat beauftragt die Verwaltung Gespräche mit dem Forstamt HocheifelZülpicher Börde sowie der FBG Nettersheim zur Stellung eines entsprechenden Antrages zu führen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister