Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
70 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
15.11.13, 13:00
Aktualisiert
15.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III
Vorlage 1074 /IX.L.
Datum: 15.11.2013
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
19.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Waldwegebau
a) Sachstandbericht 2013
b) Anträge auf forstliche Förderung 2014
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zum Sachstandsbericht
Waldwegebau 2013 zur Kenntnis.
b) Der Rat beauftragt die Gemeinde einen entsprechenden Förderungsantrag für
zwei weitere Wege durch die FBG Nettersheim stellen zu lassen.
Begründung:
a) Im Rahmen des Waldwegebauvorhabens „Privatwald Holzmülheim“ sollten
folgende Wege (s. Vorlage 848/IX.L.Z.1) auf dem Gebiet der Gemeinde
Nettersheim ausgebaut werden:
Gemarkung Holzmülheim
Gemarkung Holzmülheim
Gemarkung Holzmülheim
Gemarkung Holzmülheim
Gemarkung Holzmülheim
Flur
Flur
Flur
Flur
Flur
4
4
4
4
4
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
187
183
170
199 tlw.
202 tlw.
Nachdem die öffentlich-rechtliche Genehmigung durch den Landrat des Kreises
Euskirchen – Untere Landschaftsbehörde – vorlag und der Antrag auf Gewährung
einer Zuwendung vom 10.06.2013 bewilligt wurde, konnte nach Ausschreibung der
Maßnahme der Auftrag durch die FBG Nettersheim vergeben werden.
Nach den Ergebnissen der Submission vom 10.10.2013 betrugt die Angebotssumme
49.516,49 €.
Der Waldwegebau wird zu 70 % gemäß Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald durch Bescheid des
Forstamtes Hocheifel-Zülpicher Börde, Römerplatz 12, 53947 Nettersheim vom
08.08.2013, Az.: 340-00-13/302-RFA02 gefördert. Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert.
Die Ausführung des Wegebauvorhabens erfolgte nach Maßgabe der Ausschreibung
in der 42 KW/2013 bis 46 KW/2013.
Die Gemeinde Nettersheim bleibt Eigentümerin und Unterhaltungspflichtige der in
der Anlage dargestellten Waldwege Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nrn. 187, 183,
170, 199 tlw. und 202 tlw.
Der aus der Angebotssumme resultierende vorläufigen Eigenanteil in Höhe von
20.389,14 € wurde bereits auf das Konto der Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim
überwiesen.
Eine genaue Abrechnung erfolgt auf Veranlassung des Forstamtes Hocheifel –
Zülpicher Börde nach Schlussrechnung der gesamten Baumaßnahme.
3
Dies wird aufgrund des Baufortschrittes bis Ende des Jahres erfolgen.
b) Gem. der Planung ist beabsichtigt zwei weitere Wege unter Zuhilfenahme von
Fördergeldern des Landes instandzusetzen (s. beigefügte Karte Anlage I).
Diese Maßnahme soll entsprechend über die FBG Nettersheim abgewickelt wer
den.
Der zu leistende Eigenanteil inkl. Mehrwertsteuer ist als Ausgabe in den Entwurf
des Haushaltsplanes 2014 eingeflossen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung Gespräche mit dem Forstamt HocheifelZülpicher Börde sowie der FBG Nettersheim zur Stellung eines entsprechenden
Antrages zu führen.
gez. Pracht
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Bürgermeister