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Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
15.11.13, 13:00
Aktualisiert
15.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1069 /IX.L. Datum: 15.11.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 19.11.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Drei Birken, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf dem Stucks 24“, 53947 Nettersheim-Pesch Drei Eschen, Antrag des Grundstückeigentümers Bouderather Straße 10, 53947 Nettersheim-Roderath Sieben Kiefern und eine Birke, Antrag des Grundstückeigentümers Schleidener Straße 24, 53947 Nettersheim-Marmagen Fünf Tuja, Antrag des Grundstückeigentümers Schützenstraße 2, 53947 Nettersheim-Marmagen Eine Fichte, Antrag des Grundstückeigentümers Grabenweg 8, 53947 Nettersheim Drei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Alte Burg 3“, 53947 Nettersheim Ein Ahornbaum, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim Drei Eichen, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim Begründung: Zu1: Auf dem Grundstück „Auf dem Stucks 24“ in Nettersheim-Pesch stocken drei Birken, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Zwei dieser Bäume befinden sich unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück, eine Birke steht in der Nähe der öffentlichen Straße. Die Bäume sind rund 50 Jahre alt und haben eine beachtliche Höhe erreicht. Aufgrund der Gesamtentwicklung der Bäume sind Bruchgefahren grundsätzlich nicht auszuschließen, wodurch Gefahren für das Wohnhaus, das Nachbargrundstück und die Nutzer der öffentlichen Straße entstehen könnten. Aus diesem Grund sollte für die Birken eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist. Zu 2: Auf dem Grundstück Bouderather Straße 10 in Nettersheim- Roderath befinden sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Anwesen Bouderather Straße 12 drei Eschen. An den Bäumen sind zum Teil schon weit fortgeschrittene Faulstellen festzustellen, so dass Bruchgefahren nicht ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus haben die Bäume nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass diese sich in ihrer 3 Entwicklung behindern. Weiterhin tangieren die Bäume eine sich in der Nähe befindliche Hochspannungsleitung, wodurch in Kürze ein starker Kronenrückschnitt wahrscheinlich wird. Aufgrund des Vorgenannten sollte für die drei Eschen eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da auf dem Grundstück bereits eine Vielzahl von neuen ortstypischen Bäumen gepflanzt wurden. Zu 3: Auf dem Grundstück Schleidener Straße 24 in Nettersheim-Marmagen stehen in der Nähe des Wohnhauses im Grenzbereich zum Nachbargrundstück hin sieben Kiefern und eine Birke, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Bäume haben bereits beachtliche Ausmaße erreicht, so dass das Wohnhaus Schleidener Straße 24 sowie das Nachbargrundstück stark verschattet werden. Zudem müssen aufgrund der Nähe zu den Wohnhäusern Schäden durch herabfallende Äste oder durch Windbruch jederzeit befürchtet werden. Die Bäume haben zum Teil nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Als Ersatz ist die Pflanzung einer Rotbuchenhecke im Grenzverlauf zum Nachbargrundstück Schleidener Straße 22 zu fordern. Zu 4: Auf dem Grundstück Schützenstraße 2 in Nettersheim-Marmagen stocken auf dem Gartengrundstück fünf Tuja, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Der Grundstückseigentümer möchte die Bäume entfernen, um sein Gartengrundstück zukünftig wieder vollwertig nutzen zu können und um seine Obstgehölze zu fördern. Das Anliegen des Antragstellers ist nachvollziehbar, da die Bäume das Grundstück stark verschatten. Die Tuja haben zudem sehr geringe Abstände zueinander, zum Teil weniger als 0,5 m, so dass die Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Daher sollte für die Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei Obstbäumen zu fordern. Zu 5: Auf dem Grundstück Grabenweg 8 in Nettersheim befindet sich im Grenzbereich zum Nachbargrundstück (derzeitiger Neubau) eine Fichte, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. 4 Der Grundstückseigentümer hat einen Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung gestellt, da er Angst vor Sturmschäden hat. Eine örtliche Überprüfung hat ergeben, dass Bruchgefahren grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Bei Windbruch könnte sowohl das Wohnhaus Grabenweg 8 als auch das benachbarte Wohnhaus stark beschädigt werden. Zudem befindet sich in der Nähe des Baumes eine Hochspannungsleitung, so dass in Kürze voraussichtlich ein extremer Kronenrückschnitt wahrscheinlich ist, wodurch das Erscheinungsbild des Baumes stark beeinträchtigt wird. Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Fichte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Als Ersatz ist die Pflanzung eines ortstypischen Laubbaumes zu fordern. Zu 6: Auf dem Grundstück „Alte Burg 3“ in Nettersheim stocken im hinteren Grundstücksbereich drei Fichten. Die Bäume haben mittlerweile derartige Dimensionen erreicht, dass das Grundstück dort stark verschattet wird. Weiterhin befinden sich die Bäume in der Nähe des oberhalb liegenden Nachbarwohnhauses. Bei Windwurf, der grundsätzlich nicht auszuschließen ist, könnte dieses Wohnhaus beschädigt werden. Darüber hinaus sind die Abstände der Bäume zueinander relativ gering, so dass die Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei Obstbäumen zu fordern. Zu 7: Am Anwesen Dahlienstraße 8 in Engelgau befindet sich im öffentlichen Bankettbereich ein Ahornbaum, der unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Zur Vermeidung von Bruchgefahren war vor einigen Jahren ein Rückschnitt der Krone erforderlich, wodurch das Gesamterscheinungsbild des Baumes stark beeinträchtigt wurde. Darüber hinaus mussten im Wurzelbereich Erdarbeiten an Versorgungsleitungen durchgeführt werden, so dass der Baum nachhaltig geschädigt ist. Der Anlieger Dahlienstraße 8, der Bruchgefahren vermutet, hat mittlerweile angefragt, ob der Baum beseitigt werden kann. Da Bruchgefahren aufgrund des Vorgenannten nicht ausgeschlossen werden können und der Baum sich in einem schlechten Gesamtzustand befindet, sollte für diesen eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. 5 Als Ersatz wird der Anlieger Dahlienstraße 8 auf eigene Kosten einen neuen Laubbaum pflanzen. Zu 8: Am Anwesen Engelgauer Weg 26 in Nettersheim befinden sich im öffentlichen Bankettbereich drei Eichen, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Der Anlieger Engelgauer Weg 26 hat nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Bäume zu entfernen, da er Bruchgefahren befürchtet. Eine örtliche Überprüfung hat ergeben, dass ein Baum bereits weitestgehen abgestorben ist und schnellstmöglich entfernt werden muss. Die beiden anderen Bäume weisen ein starkes Totholzaufkommen auf. Zudem ist die Kronenentwicklung sehr negativ. Auch an diesen Bäumen können Bruchgefahren nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollte für die drei Eichen eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Der Anlieger Engelgauer Weg 26 hat sich bereiterklärt als Ersatz neben seiner Grundstückzufahrt im öffentlichen Bankettbereich eine neue Eiche (Heister mit Ballen) zu pflanzen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister