Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
15.11.13, 13:00
Aktualisiert
15.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1069 /IX.L.
Datum: 15.11.2013
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
19.11.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von
der Baumschutzsatzung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Drei Birken, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf dem Stucks 24“, 53947
Nettersheim-Pesch
Drei Eschen, Antrag des Grundstückeigentümers Bouderather Straße 10,
53947 Nettersheim-Roderath
Sieben Kiefern und eine Birke, Antrag des Grundstückeigentümers
Schleidener Straße 24, 53947 Nettersheim-Marmagen
Fünf Tuja, Antrag des Grundstückeigentümers Schützenstraße 2, 53947
Nettersheim-Marmagen
Eine Fichte, Antrag des Grundstückeigentümers Grabenweg 8, 53947
Nettersheim
Drei Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers „Alte Burg 3“, 53947
Nettersheim
Ein Ahornbaum, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
Drei Eichen, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
Begründung:
Zu1:
Auf dem Grundstück „Auf dem Stucks 24“ in Nettersheim-Pesch stocken drei Birken,
die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung
fallen. Zwei dieser Bäume befinden sich unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück, eine Birke steht in der Nähe der öffentlichen Straße.
Die Bäume sind rund 50 Jahre alt und haben eine beachtliche Höhe erreicht. Aufgrund der Gesamtentwicklung der Bäume sind Bruchgefahren grundsätzlich nicht
auszuschließen, wodurch Gefahren für das Wohnhaus, das Nachbargrundstück und
die Nutzer der öffentlichen Straße entstehen könnten.
Aus diesem Grund sollte für die Birken eine Befreiung von der Baumschutzsatzung
ausgesprochen werden.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück
bereits sehr vielfältig ist.
Zu 2:
Auf dem Grundstück Bouderather Straße 10 in Nettersheim- Roderath befinden sich
unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Anwesen Bouderather Straße 12 drei
Eschen.
An den Bäumen sind zum Teil schon weit fortgeschrittene Faulstellen festzustellen,
so dass Bruchgefahren nicht ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus haben die Bäume nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass diese sich in ihrer
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Entwicklung behindern. Weiterhin tangieren die Bäume eine sich in der Nähe befindliche Hochspannungsleitung, wodurch in Kürze ein starker Kronenrückschnitt wahrscheinlich wird.
Aufgrund des Vorgenannten sollte für die drei Eschen eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da auf dem Grundstück bereits eine
Vielzahl von neuen ortstypischen Bäumen gepflanzt wurden.
Zu 3:
Auf dem Grundstück Schleidener Straße 24 in Nettersheim-Marmagen stehen in der
Nähe des Wohnhauses im Grenzbereich zum Nachbargrundstück hin sieben Kiefern
und eine Birke, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Bäume haben bereits beachtliche Ausmaße erreicht, so
dass das Wohnhaus Schleidener Straße 24 sowie das Nachbargrundstück stark
verschattet werden. Zudem müssen aufgrund der Nähe zu den Wohnhäusern Schäden durch herabfallende Äste oder durch Windbruch jederzeit befürchtet werden. Die
Bäume haben zum Teil nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass die weiteren
Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Als Ersatz ist die Pflanzung einer Rotbuchenhecke im Grenzverlauf zum Nachbargrundstück Schleidener Straße 22 zu fordern.
Zu 4:
Auf dem Grundstück Schützenstraße 2 in Nettersheim-Marmagen stocken auf dem
Gartengrundstück fünf Tuja, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung
fallen.
Der Grundstückseigentümer möchte die Bäume entfernen, um sein Gartengrundstück zukünftig wieder vollwertig nutzen zu können und um seine Obstgehölze zu
fördern. Das Anliegen des Antragstellers ist nachvollziehbar, da die Bäume das
Grundstück stark verschatten. Die Tuja haben zudem sehr geringe Abstände zueinander, zum Teil weniger als 0,5 m, so dass die Entwicklungsmöglichkeiten stark
eingeschränkt sind.
Daher sollte für die Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei Obstbäumen zu fordern.
Zu 5:
Auf dem Grundstück Grabenweg 8 in Nettersheim befindet sich im Grenzbereich
zum Nachbargrundstück (derzeitiger Neubau) eine Fichte, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
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Der Grundstückseigentümer hat einen Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung gestellt, da er Angst vor Sturmschäden hat.
Eine örtliche Überprüfung hat ergeben, dass Bruchgefahren grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Bei Windbruch könnte sowohl das Wohnhaus Grabenweg 8 als auch das benachbarte Wohnhaus stark beschädigt werden.
Zudem befindet sich in der Nähe des Baumes eine Hochspannungsleitung, so dass
in Kürze voraussichtlich ein extremer Kronenrückschnitt wahrscheinlich ist, wodurch
das Erscheinungsbild des Baumes stark beeinträchtigt wird.
Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Fichte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Als Ersatz ist die Pflanzung eines ortstypischen Laubbaumes zu fordern.
Zu 6:
Auf dem Grundstück „Alte Burg 3“ in Nettersheim stocken im hinteren Grundstücksbereich drei Fichten.
Die Bäume haben mittlerweile derartige Dimensionen erreicht, dass das Grundstück
dort stark verschattet wird. Weiterhin befinden sich die Bäume in der Nähe des
oberhalb liegenden Nachbarwohnhauses. Bei Windwurf, der grundsätzlich nicht auszuschließen ist, könnte dieses Wohnhaus beschädigt werden. Darüber hinaus sind
die Abstände der Bäume zueinander relativ gering, so dass die Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei Obstbäumen zu fordern.
Zu 7:
Am Anwesen Dahlienstraße 8 in Engelgau befindet sich im öffentlichen Bankettbereich ein Ahornbaum, der unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Zur Vermeidung von Bruchgefahren war vor einigen Jahren ein Rückschnitt der Krone erforderlich, wodurch das Gesamterscheinungsbild des Baumes stark beeinträchtigt wurde. Darüber hinaus mussten im Wurzelbereich Erdarbeiten an Versorgungsleitungen durchgeführt werden, so dass der Baum nachhaltig geschädigt ist.
Der Anlieger Dahlienstraße 8, der Bruchgefahren vermutet, hat mittlerweile angefragt, ob der Baum beseitigt werden kann.
Da Bruchgefahren aufgrund des Vorgenannten nicht ausgeschlossen werden können und der Baum sich in einem schlechten Gesamtzustand befindet, sollte für diesen eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
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Als Ersatz wird der Anlieger Dahlienstraße 8 auf eigene Kosten einen neuen Laubbaum pflanzen.
Zu 8:
Am Anwesen Engelgauer Weg 26 in Nettersheim befinden sich im öffentlichen
Bankettbereich drei Eichen, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung
fallen. Der Anlieger Engelgauer Weg 26 hat nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht,
die Bäume zu entfernen, da er Bruchgefahren befürchtet.
Eine örtliche Überprüfung hat ergeben, dass ein Baum bereits weitestgehen abgestorben ist und schnellstmöglich entfernt werden muss. Die beiden anderen Bäume
weisen ein starkes Totholzaufkommen auf. Zudem ist die Kronenentwicklung sehr
negativ. Auch an diesen Bäumen können Bruchgefahren nicht ausgeschlossen werden.
Aus diesem Grund sollte für die drei Eichen eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
Der Anlieger Engelgauer Weg 26 hat sich bereiterklärt als Ersatz neben seiner
Grundstückzufahrt im öffentlichen Bankettbereich eine neue Eiche (Heister mit Ballen) zu pflanzen.
gez. Pracht
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Bürgermeister