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Beschlussvorlage (Antrag)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
18.11.13, 11:00
Aktualisiert
18.11.13, 11:00
Beschlussvorlage (Antrag) Beschlussvorlage (Antrag)

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Inhalt der Datei

UNA Unabháingige Nettersheimer Alternative (Grcine und Unalkngige) Gernetnde Nettershe Nov. 2013 UNA Ktilner Str. 1 53947 N.- Marmagen Ktilner Str. 1 Marmagen 53947 Nettersheim Tel. 02486- 1881 07. 11. 2013 Herrn Franz-Josef Hilger, Vors. Forstausschuss W. Pracht, Btirgermei ster Rathaus Zingsheim 53947 Nettersheim Ausschuss filr Forst- und Landwirtschaft am 19. 11. 2013 Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde und Pflege der StrallenlAume in der Gemeinde Nettersheim Antrag der UNA-Fraktion: Hiermit beantragt die UNA-Fraktion, in unserer Gemeinde den Zustand der kommunalen Stralen- und ParkbWame regelmnig durch qualifizierte Personen zu kontrollieren und eventuell erforderliche Pflege- oder sonstige Mallnahmen durchzuf0hren. Wir empfehlen, gemAll den FLL-Richtlinien vorzugehen. Die Kontrollen sind zu dokumentieren, notwendige Mallnahmen aufzuzeigen und der nUhste Kontrolltermin festzulegen. Die Bilrger werden im Gemeindeblatt iiber die zusffindige Stelle informiert. Es ist aullerdem darauf zu achten, dass im Laufe der Jahre durch das natiirliche Wachstum der Inume eventuell eintretende negative Entwicklungen fiir Getande (Sicherung der GelAudesubstanz) durch entsprechende fachliche Mallnahmen vermieden werden (frilhzeitige Kronenpflege und Riickschnittmallnahmen sowie standortgerechte Baumauswahl, z. B. Sulenarten im Ortskern). Begriindung: Die UNA-Fraktion geht davon aus, dass die Btirger in der Gemeinde Nettersheim zu Baimen, auch zu unseren StraBenMumen, grundsMzlich ein positives Verldltnis haben. Wir wollen erreichen, das dies auch so bleibt. Denn im Laufe der Jahre kann dieses VerMltnis sich angesichts des natilrlichen Wachstums der Mume zum Negativen hin entwickeln. So wurden die Mitglieder des Ausschusses ftir Forst- und Landwirtschaft bei der Besichtigung am 4. Juni 2013 liber die von verschiedenen Grundstlickseigenttimern vorgenommenen ungenehmigten Baumkappungen informiert. Der Biirgermeister wies dabei darauf hin, dass "durch ungenehmigten Riickschnitt gescheidigte gemeindliche Beiume im Bereich des Heideweges in Marmagen" (so die Formulierung in der Niederschrift) nicht einfach hingenommen werden k&inten. Beispiele fár solche Mal3nahmen finden sich auch in anderen Wrfern. Auf der anderen Seite wurden wir von BUrgern angesprochen, die sich liber z. T. zu dichte Bepflanzungen und zu geringe, bzw. nicht vorgenommene Riickschnitte beschwerten. Die sich dadurch verschlechtemden Lichtverhaltnisse und die manchmal weit in die GrundstUcke ragenden ikste bedeuten fár sie perOnliche Einschrankungen in der Nutzung ihres Hauses und ihres GrundstUcks. Unser Antrag soli dazu dienen, Konfliktsituationen dieser Art zwischen den BUrgern und der Gemeinde in Zukunft zu vermeiden, wobei die Ma13nahrnen immer im Einzelfall abzuschatzen sind. Dartiberhinaus tragt unser Antrag dazu bei, dass auch Haftungsrisiken fár die Gemeinde vermieden werden k&inen. Die Bestimmungen zur Verkehrssicherungspflicht sind nicht immer eindeutig: "Es ist unumgiinglich notwendig, dass der Verkehrssicherungspflichtige Strafienbeiume regelmeiflig zweimal im Jahr, d. h in belaubtem und unbelaubtem Zustand durch qualifiziertes Personal kontrolliert" heil3t es in den meisten Kommentaren (hier zit. nach http://www.MoellerMeinecke.de/?show=Jkdd) . Eine generelle zweimalige Kontrolle ist nach der neuesten Rechtsprechung jedoch nicht notwendig. Bei der Kontrolle hat der Baumkontrolleur allerdings grundsatzlich das naaste Kontrollintervall nach Zustand des Baumes, Alter und Schaden festzulegen. So brauchen Jungbaume evtl. erst nach 3-5 Jahren wieder kontrolliert werden. Alte Baume mit Vorschaden mlissen dagegen evtl. auch schon nach einem halben Jahr einer Kontrolle unterzogen werden. Damit ist aber auch klar, das unsere bisherige Praxis problematisch ist. Solite so verfahren werden, wie hier beantragt, k&men also nicht nur Konflikte zwischen Burgern und Verwaltung und Haftungsrisiken vermieden werden, sondern es ergeben sich auch weitere praktische Vorteile fik unsere Burger und fik unsere Verwaltung: Die Burger sollen einen direkten Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mailanschrift erhalten, urn z. B. Sturmschaden, lebensgefáhrliches Totholz oder abgebrochene Aste sowie eventuelle Beeintrachtigungen fik die Besitzer und Bewohner des betreffenden Grundstlicks melden zu kMnen. Die Verwaltung kann auf diese Informationen hin sofort reagieren und ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Und es kann statt zu Baumschadigungen durch ungenehmigten RUckschnitt zu einem gesunden Wachstum unserer Baume kommen. Zuletzt sei noch auf den jtingsten Bericht der Gemeindepriffungsanstalt hingewiesen. Die Prilfer haben das Fehlen der notwendigen Baumkontrollen und einer entsprechenden Dienstanweisung in unserer Verwaltung festgestellt und sprechen daher folgende "Empfehlung" aus: Empfehlung: "Strecken- und Baumkontrollen schtzen die Verwaltung vor Schadensersatzforderung, falls z. B. Schlagliicher oder abgebrochene A'ste Scheiden verursachen. Werden die Kontrollen nicht durchgefiihrt, tritt ggf auch die Versicherung nicht em. Die Gemeinde sollte daher kurzfristig dokumentierte Kontrollen einfiihren." (Prilibericht Bauhof, S. 17) Mit freundlichen Griii3en 17 cL-V2 Edwin Poth