Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
18.11.13, 11:00
Aktualisiert
18.11.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
UNA
Unabháingige Nettersheimer Alternative
(Grcine und Unalkngige)
Gernetnde Nettershe
Nov. 2013
UNA Ktilner Str. 1 53947 N.- Marmagen
Ktilner Str. 1
Marmagen
53947 Nettersheim
Tel. 02486- 1881
07. 11. 2013
Herrn
Franz-Josef Hilger, Vors. Forstausschuss
W. Pracht, Btirgermei ster
Rathaus Zingsheim
53947 Nettersheim
Ausschuss filr Forst- und Landwirtschaft am 19. 11. 2013
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde und Pflege der StrallenlAume in der Gemeinde
Nettersheim
Antrag der UNA-Fraktion:
Hiermit beantragt die UNA-Fraktion, in unserer Gemeinde den Zustand der kommunalen
Stralen- und ParkbWame regelmnig durch qualifizierte Personen zu kontrollieren und
eventuell erforderliche Pflege- oder sonstige Mallnahmen durchzuf0hren. Wir empfehlen,
gemAll den FLL-Richtlinien vorzugehen. Die Kontrollen sind zu dokumentieren, notwendige
Mallnahmen aufzuzeigen und der nUhste Kontrolltermin festzulegen. Die Bilrger werden im
Gemeindeblatt iiber die zusffindige Stelle informiert.
Es ist aullerdem darauf zu achten, dass im Laufe der Jahre durch das natiirliche Wachstum
der Inume eventuell eintretende negative Entwicklungen fiir Getande (Sicherung der
GelAudesubstanz) durch entsprechende fachliche Mallnahmen vermieden werden
(frilhzeitige Kronenpflege und Riickschnittmallnahmen sowie standortgerechte
Baumauswahl, z. B. Sulenarten im Ortskern).
Begriindung:
Die UNA-Fraktion geht davon aus, dass die Btirger in der Gemeinde Nettersheim zu Baimen, auch
zu unseren StraBenMumen, grundsMzlich ein positives Verldltnis haben. Wir wollen erreichen, das
dies auch so bleibt. Denn im Laufe der Jahre kann dieses VerMltnis sich angesichts des natilrlichen
Wachstums der Mume zum Negativen hin entwickeln. So wurden die Mitglieder des Ausschusses
ftir Forst- und Landwirtschaft bei der Besichtigung am 4. Juni 2013 liber die von verschiedenen
Grundstlickseigenttimern vorgenommenen ungenehmigten Baumkappungen informiert. Der
Biirgermeister wies dabei darauf hin, dass "durch ungenehmigten Riickschnitt gescheidigte
gemeindliche Beiume im Bereich des Heideweges in Marmagen" (so die Formulierung in der
Niederschrift) nicht einfach hingenommen werden k&inten. Beispiele fár solche Mal3nahmen
finden sich auch in anderen Wrfern.
Auf der anderen Seite wurden wir von BUrgern angesprochen, die sich liber z. T. zu dichte Bepflanzungen und zu geringe, bzw. nicht vorgenommene Riickschnitte beschwerten. Die sich dadurch verschlechtemden Lichtverhaltnisse und die manchmal weit in die GrundstUcke ragenden
ikste bedeuten fár sie perOnliche Einschrankungen in der Nutzung ihres Hauses und ihres
GrundstUcks.
Unser Antrag soli dazu dienen, Konfliktsituationen dieser Art zwischen den BUrgern und der
Gemeinde in Zukunft zu vermeiden, wobei die Ma13nahrnen immer im Einzelfall abzuschatzen sind.
Dartiberhinaus tragt unser Antrag dazu bei, dass auch Haftungsrisiken fár die Gemeinde vermieden
werden k&inen. Die Bestimmungen zur Verkehrssicherungspflicht sind nicht immer eindeutig: "Es
ist unumgiinglich notwendig, dass der Verkehrssicherungspflichtige Strafienbeiume regelmeiflig
zweimal im Jahr, d. h in belaubtem und unbelaubtem Zustand durch qualifiziertes Personal
kontrolliert" heil3t es in den meisten Kommentaren (hier zit. nach http://www.MoellerMeinecke.de/?show=Jkdd) . Eine generelle zweimalige Kontrolle ist nach der neuesten
Rechtsprechung jedoch nicht notwendig. Bei der Kontrolle hat der Baumkontrolleur allerdings
grundsatzlich das naaste Kontrollintervall nach Zustand des Baumes, Alter und Schaden
festzulegen. So brauchen Jungbaume evtl. erst nach 3-5 Jahren wieder kontrolliert werden. Alte
Baume mit Vorschaden mlissen dagegen evtl. auch schon nach einem halben Jahr einer Kontrolle
unterzogen werden. Damit ist aber auch klar, das unsere bisherige Praxis problematisch ist.
Solite so verfahren werden, wie hier beantragt, k&men also nicht nur Konflikte zwischen Burgern
und Verwaltung und Haftungsrisiken vermieden werden, sondern es ergeben sich auch weitere
praktische Vorteile fik unsere Burger und fik unsere Verwaltung: Die Burger sollen einen direkten
Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mailanschrift erhalten, urn z. B. Sturmschaden, lebensgefáhrliches Totholz oder abgebrochene Aste sowie eventuelle Beeintrachtigungen fik die Besitzer
und Bewohner des betreffenden Grundstlicks melden zu kMnen. Die Verwaltung kann auf diese
Informationen hin sofort reagieren und ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Und es kann
statt zu Baumschadigungen durch ungenehmigten RUckschnitt zu einem gesunden Wachstum
unserer Baume kommen.
Zuletzt sei noch auf den jtingsten Bericht der Gemeindepriffungsanstalt hingewiesen. Die Prilfer
haben das Fehlen der notwendigen Baumkontrollen und einer entsprechenden Dienstanweisung in
unserer Verwaltung festgestellt und sprechen daher folgende "Empfehlung" aus:
Empfehlung:
"Strecken- und Baumkontrollen schtzen die Verwaltung vor Schadensersatzforderung, falls z. B.
Schlagliicher oder abgebrochene A'ste Scheiden verursachen. Werden die Kontrollen nicht
durchgefiihrt, tritt ggf auch die Versicherung nicht em. Die Gemeinde sollte daher kurzfristig
dokumentierte Kontrollen einfiihren." (Prilibericht Bauhof, S. 17)
Mit freundlichen Griii3en
17
cL-V2
Edwin Poth