Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
21 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 10.06.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-74/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Vertreter für den Beirat der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV),
Stolberg
Sachdarstellung:
Gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der EWV werden die Mitglieder des
Beirates von der Gesellschafterversammlung unter besonderer Berücksichtigung der
Vertreter der von der Gesellschaft versorgten Gebietskörperschaften berufen. Die zu
dieser Vorschrift in der Gesellschafterversammlung vom 19.05.1994 ergangene
Benennungsrichtlinie bestimmt, dass je ein Vertreter der von der Gesellschaft versorgten
Gebietskörperschafen zu berufen ist.
Der Rat kann somit einen Vertreter durch Mehrheitswahl gemäß § 50 (2) GO NRW
vorschlagen. Es handelt sich um einen persönliche Mitgliedschaft. Die Bestellung eines
Stellvertreters ist nicht möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Drucksache VL-74/2014
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, folgenden Vertreter für den Beirat der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg zu bestellen:
Vertreter / in
1.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Stellvertreter / in
(nicht möglich)