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Beschlussvorlage (Vertreter für den Beirat der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
21 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 10.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-74/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Vertreter für den Beirat der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg Sachdarstellung: Gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der EWV werden die Mitglieder des Beirates von der Gesellschafterversammlung unter besonderer Berücksichtigung der Vertreter der von der Gesellschaft versorgten Gebietskörperschaften berufen. Die zu dieser Vorschrift in der Gesellschafterversammlung vom 19.05.1994 ergangene Benennungsrichtlinie bestimmt, dass je ein Vertreter der von der Gesellschaft versorgten Gebietskörperschafen zu berufen ist. Der Rat kann somit einen Vertreter durch Mehrheitswahl gemäß § 50 (2) GO NRW vorschlagen. Es handelt sich um einen persönliche Mitgliedschaft. Die Bestellung eines Stellvertreters ist nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen: - Drucksache VL-74/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, folgenden Vertreter für den Beirat der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg zu bestellen: Vertreter / in 1. Der Bürgermeister (Göbbels) Stellvertreter / in (nicht möglich)