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Beschlussvorlage (Bestellung der Vertreter und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
22 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (Bestellung der Vertreter und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg) Beschlussvorlage (Bestellung der Vertreter und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-73/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bestellung der Vertreter und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg Sachdarstellung: Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages entsendet jeder Gesellschafter bis zu zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Gemäß § 63 (2) GO NRW und 113 (2) GO NRW ist neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde somit vom Rat noch ein Vertreter zu bestellen. Die Vertreter eines jeden Gesellschafters können in der Gesellschafterversammlung nur einheitlich abstimmen. Das Verfahren für den weiteren Vertreter und Stellvertreter richtet sich gemäß § 50 (4) GO NRW nach § 50 (3) GO NRW. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen: - Drucksache VL-73/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, folgende Vertreter und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg zu bestellen: Vertreter / in 1. (Bürgermeister Göbbels) 2. Der Bürgermeister (Göbbels) Stellvertreter / in (Schröder, Ralf)