Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
22 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.06.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-73/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bestellung der Vertreter und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der
Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg
Sachdarstellung:
Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages entsendet jeder Gesellschafter bis zu zwei
Vertreter in die Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 63 (2) GO NRW und 113 (2) GO NRW ist neben dem Bürgermeister oder einem
von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde somit vom Rat noch ein Vertreter
zu bestellen. Die Vertreter eines jeden Gesellschafters können in der Gesellschafterversammlung nur einheitlich abstimmen. Das Verfahren für den weiteren Vertreter und
Stellvertreter richtet sich gemäß § 50 (4) GO NRW nach § 50 (3) GO NRW.
Der Bürgermeister ist stimmberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Drucksache VL-73/2014
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, folgende Vertreter und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (EWV), Stolberg zu bestellen:
Vertreter / in
1. (Bürgermeister Göbbels)
2.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Stellvertreter / in
(Schröder, Ralf)