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Beschlussvorlage (Benennung der Vertreter und Stellvertreter der Gemeinde für den Regionalen Abfallwirtschaftsbeirat des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
25 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (Benennung der Vertreter und Stellvertreter der Gemeinde für den Regionalen Abfallwirtschaftsbeirat des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung) Beschlussvorlage (Benennung der Vertreter und Stellvertreter der Gemeinde für den Regionalen Abfallwirtschaftsbeirat des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Bu Vorlagennummer: VL-70/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Benennung der Vertreter und Stellvertreter der Gemeinde für den Regionalen Abfallwirtschaftsbeirat des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung Sachdarstellung: Gemäß § 30 der Geschäftsordnung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung (ZRE) bildet die Verbandsversammlung gemäß § 11 Abs. 4 der Verbandssatzung folgende Regionale Abfallwirtschaftsbeiräte: a) Nordwest, b) Nordost, c) Südwest. Der Regionale Abfallwirtschaftsbeirat Nordost umfasst die Mitgliedskommunen Gemeinde Inden, Gemeinde Langerwehe, Stadt Linnich und Gemeinde Niederzier. Gemäß § 31 der o. a. Geschäftsordnung entsendet jedes Verbandsmitglied 5 Vertreter in den zuständigen Regionalen Abfallwirtschaftsbeirat. Die Vertreter des Abfallwirtschaftsbeirats werden von der Verbandsversammlung auf Vorschlag der Verbandsmitglieder gewählt. Für jeden Vertreter sind auch Stellvertreter zu wählen. Gemäß § 63 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 113 Abs. 2 GO NRW muss, sofern bei der Vertretung der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, etc. mehr als ein vom Rat bestellter Vertreter zu benennen ist, der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der Vertreter und Stellvertreter der Gemeinde Langerwehe, die der Verbandsversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden, richtet sich gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen: - keine - Drucksache VL-70/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes RegioEntsorgung folgende Vertreter und Stellvertreter zur Wahl in den Regionalen Abfallwirtschaftsbeirat des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung vorzuschlagen: 1. 2. 3. 4. 5. Vertreter/in (Renate Hoffmann) Der Bürgermeister (Göbbels) Stellvertreter/in (Ulf Schwarz)