Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
24 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 05.06.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Bu
Vorlagennummer: VL-66/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bestellung von Schulleitungen gemäß § 61 Schulgesetz NRW
Sachdarstellung:
Gemäß § 61 Abs. 2 SchulG wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl aus den von der
oberen Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter.
Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der
Schulträger entsendet.
Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers können beratend
teilnehmen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers dürfen nicht der Schule
angehören. Die Mitwirkung von Mitgliedern der Schulkonferenz, die sich an der Schule
beworben haben, ist ausgeschlossen.
Es ist freigestellt, ob die Personen aus dem Kreise der Verwaltung oder der Politik
entsendet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
- keine -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, folgende Vertreter und Stellvertreter in die Schulkonferenz zu
bestellen:
Stimmberechtigtes Mitglied
1.
Stellvertreter/in
Drucksache VL-66/2014
Beratende Teilnehmer/innen
1.
2.
3.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Seite - 2 -
Stellvertreter/in