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Beschlussvorlage (Bestellung von Schulleitungen gemäß § 61 Schulgesetz NRW)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
24 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 05.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Bu Vorlagennummer: VL-66/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bestellung von Schulleitungen gemäß § 61 Schulgesetz NRW Sachdarstellung: Gemäß § 61 Abs. 2 SchulG wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers dürfen nicht der Schule angehören. Die Mitwirkung von Mitgliedern der Schulkonferenz, die sich an der Schule beworben haben, ist ausgeschlossen. Es ist freigestellt, ob die Personen aus dem Kreise der Verwaltung oder der Politik entsendet werden. Finanzielle Auswirkungen: - keine - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, folgende Vertreter und Stellvertreter in die Schulkonferenz zu bestellen: Stimmberechtigtes Mitglied 1. Stellvertreter/in Drucksache VL-66/2014 Beratende Teilnehmer/innen 1. 2. 3. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 - Stellvertreter/in