Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
39 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage:
Bestimmung der Ausschussvorsitze
Die Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt gemäß § 58 (5) GO NRW:
„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser
Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die
Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten
Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die
Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1,2,3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich
zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen
hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der
Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der
Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1
bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“
Beispielrechnung:
(ohne Zusammenschluss von Fraktionen)
CDU-Fraktion
13 Sitze
1)13:1 = 13
2)13:2 = 6,5
3)13:3 = 4,33
4)13:4 = 3,25
5)13:5 = 2,6
SPD-Fraktion
9 Sitze
(1)
(3)
(5)
(6)
1)9:1 = 9
(2)
2)9:2 = 4,5 (4)
3)9:3 = 3
(7 Los)
4)9:4 = 2,25
5)9:5 = 1,8
Bündnis 90/Die
Grünen-Fraktion
3 Sitze
1)3:1 = 3
(7 Los)
2)3:2 = 1,5
3)3:3 = 1
4)3:4 = 0,75
5)3:5 = 0,6
FDP-Ratsmitglied
1 Sitz
1)1:1 = 1
2)1:2 = 0,5
3)1:3 = 0,33
4)1:4 = 0,25
5)1:5 = 0,2
Demnach ergäbe sich folgende Verteilung der Ausschussvorsitze:
Ausschuss 1: CDU
Ausschuss 2: SPD
Ausschuss 3: CDU
Ausschuss 4: SPD
Ausschuss 5: CDU
Ausschuss 6: CDU
Ausschuss 7: SPD oder Bündnis 90/Die Grünen (Losentscheid)
Ausschuss 8: SPD oder Bündnis 90/Die Grünen
Für stellvertretende Vorsitze gelten die Regelungen über die Bestimmung der Ausschussvorsitze
entsprechend. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte im Vorfeld vom Rat durch Beschluss klargestellt
werden, ob das bereits bei der Zuteilung der Ausschüsse angewandte Verteilungsprinzip auf die
stellvertretenden Vorsitze weiter angewandt wird oder ob die Bestimmung der stellvertretenden
Vorsitze getrennt in einem neuen Zugreifverfahren erfolgen soll.