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Beschlussvorlage (Anlage Zugreifverfahren Ausschussvorsitze)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
39 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (Anlage Zugreifverfahren Ausschussvorsitze)

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Inhalt der Datei

Anlage: Bestimmung der Ausschussvorsitze Die Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt gemäß § 58 (5) GO NRW: „Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1,2,3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“ Beispielrechnung: (ohne Zusammenschluss von Fraktionen) CDU-Fraktion 13 Sitze 1)13:1 = 13 2)13:2 = 6,5 3)13:3 = 4,33 4)13:4 = 3,25 5)13:5 = 2,6 SPD-Fraktion 9 Sitze (1) (3) (5) (6) 1)9:1 = 9 (2) 2)9:2 = 4,5 (4) 3)9:3 = 3 (7 Los) 4)9:4 = 2,25 5)9:5 = 1,8 Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion 3 Sitze 1)3:1 = 3 (7 Los) 2)3:2 = 1,5 3)3:3 = 1 4)3:4 = 0,75 5)3:5 = 0,6 FDP-Ratsmitglied 1 Sitz 1)1:1 = 1 2)1:2 = 0,5 3)1:3 = 0,33 4)1:4 = 0,25 5)1:5 = 0,2 Demnach ergäbe sich folgende Verteilung der Ausschussvorsitze: Ausschuss 1: CDU Ausschuss 2: SPD Ausschuss 3: CDU Ausschuss 4: SPD Ausschuss 5: CDU Ausschuss 6: CDU Ausschuss 7: SPD oder Bündnis 90/Die Grünen (Losentscheid) Ausschuss 8: SPD oder Bündnis 90/Die Grünen Für stellvertretende Vorsitze gelten die Regelungen über die Bestimmung der Ausschussvorsitze entsprechend. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte im Vorfeld vom Rat durch Beschluss klargestellt werden, ob das bereits bei der Zuteilung der Ausschüsse angewandte Verteilungsprinzip auf die stellvertretenden Vorsitze weiter angewandt wird oder ob die Bestimmung der stellvertretenden Vorsitze getrennt in einem neuen Zugreifverfahren erfolgen soll.