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Beschlussvorlage (Bauleitplanung der Stadt Stolberg hier: Stellungnahme der Gemeinde Langerwehe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
136 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Beschlussvorlage (Bauleitplanung der Stadt Stolberg
hier: Stellungnahme der Gemeinde Langerwehe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie) Beschlussvorlage (Bauleitplanung der Stadt Stolberg
hier: Stellungnahme der Gemeinde Langerwehe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.08.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-98/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauleitplanung der Stadt Stolberg hier: Stellungnahme der Gemeinde Langerwehe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie Sachdarstellung: Die Stadt Stolberg plant die Änderung des Flächennutzungsplanes zwecks Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Hierzu wurde die Gemeinde Langerwehe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 21.07.2014 um Stellungnahme bis zum 05.09.2014 gebeten. Als Grundlage für die Darstellung weiterer Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan hat die Stadt Stolberg ein gesamträumliches Plankonzept aufgestellt. Im Ergebnis konnten vier Bereiche als sog. Potentialflächen für die Windenergie ermittelt werden. Es handelt sich hierbei fast ausnahmslos um Waldstandorte. Für die Gemeinde Langerwehe von Bedeutung ist die Potentialfläche „E“- Laufenburger Wald, da diese Fläche unmittelbar im Süden an die Gemeindegrenze anschließt. Die Fläche umfasst ca. 224,1 ha. Die Lage und Ausdehnung ist aus dem beigefügten Plan (schraffierte Fläche) zu entnehmen. Die Gemeinde Langerwehe hat in ihrer Windpotentialstudie die Nutzung von Windenergie im Waldbereich komplett ausgeschlossen (weiches Kriterium). Aus unterschiedlichen sachlichen und fachlichen Gründen ist der Waldbereich für Langerwehe außerordentlich schutzwürdig. Sollte es zu einer Ausweisung der Fläche „E“ als Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan der Stadt Stolberg kommen, werden für die Gemeinde Langerwehe erhebliche Auswirkungen für den Waldbereich und die naheliegenden Ortschaften Hamich, Heistern und Wenau erwartet. Die Verwaltung hat daher eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet, welche als Anlage beigefügt ist. Drucksache VL-98/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Stellungnahme, in der von der Verwaltung vorgelegten Form, der Stadt Stolberg vorzulegen. Der Bürgermeister (Göbbels)