Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
136 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.08.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-98/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauleitplanung der Stadt Stolberg
hier: Stellungnahme der Gemeinde Langerwehe im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie
Sachdarstellung:
Die Stadt Stolberg plant die Änderung des Flächennutzungsplanes zwecks Darstellung
von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Hierzu wurde die Gemeinde
Langerwehe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB mit
Schreiben vom 21.07.2014 um Stellungnahme bis zum 05.09.2014 gebeten.
Als Grundlage für die Darstellung weiterer Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan hat die Stadt Stolberg ein gesamträumliches Plankonzept aufgestellt.
Im Ergebnis konnten vier Bereiche als sog. Potentialflächen für die Windenergie ermittelt
werden. Es handelt sich hierbei fast ausnahmslos um Waldstandorte.
Für die Gemeinde Langerwehe von Bedeutung ist die Potentialfläche „E“- Laufenburger
Wald, da diese Fläche unmittelbar im Süden an die Gemeindegrenze anschließt. Die
Fläche umfasst ca. 224,1 ha. Die Lage und Ausdehnung ist aus dem beigefügten Plan
(schraffierte Fläche) zu entnehmen.
Die Gemeinde Langerwehe hat in ihrer Windpotentialstudie die Nutzung von Windenergie
im Waldbereich komplett ausgeschlossen (weiches Kriterium). Aus unterschiedlichen
sachlichen und fachlichen Gründen ist der Waldbereich für Langerwehe außerordentlich
schutzwürdig.
Sollte es zu einer Ausweisung der Fläche „E“ als Konzentrationszone für die Windenergie
im Flächennutzungsplan der Stadt Stolberg kommen, werden für die Gemeinde
Langerwehe erhebliche Auswirkungen für den Waldbereich und die naheliegenden
Ortschaften Hamich, Heistern und Wenau erwartet.
Die Verwaltung hat daher eine entsprechende Stellungnahme erarbeitet, welche als
Anlage beigefügt ist.
Drucksache VL-98/2014
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Stellungnahme, in
der von der Verwaltung vorgelegten Form, der Stadt Stolberg vorzulegen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)