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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2012 hier: Gemeindewasserwerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
10.09.13, 11:00
Aktualisiert
10.09.13, 11:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2012 
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 1032 /IX.L. Datum: 29.08.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 10.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.10.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 08.10.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2012 hier: Gemeindewasserwerk Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein GUV 2012 und Bilanz 2012 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den vom Werkleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2012 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresgewinn in Höhe von 670,20 Euro mit dem Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 249.519,98 Euro zu verrechnen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Werkleiter des Gemeindewasserwerkes, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2012 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Bonn, hat von Juli bis August die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt und zwischenzeitlich den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht den Fraktionsvorsitzenden in den nächsten Tagen zu. a) Jahresgewinn gemäß Passivseite der Bilanz Der Jahresgewinn der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beläuft sich im Jahr 2012 insgesamt auf 670,20 Euro. Die Erhöhung der Umsatzerlöse um insgesamt rd. 3 TEUR im Vergleich zum Vorjahr resultiert bei zurückgegangenen Erlösen der Tarifabnehmer in Anbetracht eines erneut zurückgegangenen Wasserverbrauchs durch höhere Mieteinnahmen für den Einsatz des Baggers des Gemeindewasserwerks im gemeindlichen Bauhof. Hierdurch konnte der Minderertrag aus dem Verkauf des Wassers mehr als kompensiert werden. Hinzu kommt, dass sich die Gemeinde über den Kernhaushalt im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes an den Kosten der Löschwasserbevorratung über die Wasserversorgung mit rd. TEUR 13 beteiligt hat. Im Jahre 2012 wurde ein Betrag von rd. TEUR 112 an Eigenleistungen aktiviert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personalkosten der Verwaltungsbediensteten im Zusammenhang mit den durchgeführten investiven Maßnahmen sowie um Verwaltungsgemeinkosten. Der Materialaufwand ist im Jahre 2012 gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR 9 gesunken. Trotz der erneuten Erhöhung des Wasserbezugspreises über den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg und der hierdurch den Ansatz um rd. 10.000 € übersteigenden Wasserbezugskosten konnte dies zum großen Teil über eine Reduzierung der Wasseruntersuchungen auf das erforderliche Maß, einen geringeren Aufwand durch Bestandsveränderungen und zurückgegangene Stromkosten wie 3 auch durch einen geringeren Aufwand für bezogene Leistungen kompensiert werden. Die Wasserbezugsgebühren wurden mit der Haushaltssatzung 2012 des Wasserbeschaffungsverbandes von 0,49 EUR je cbm auf 0,51 EUR je cbm Wasserbezug erhöht. Der Personalaufwand einschließlich sozialer Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung ist im Jahre 2012 gegenüber dem Vorjahr vor allem Im Zusammenhang mit der Durchführung von Investitionsmaßnahmen um rd. 8.000 € gestiegen. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund abgeschlossener investiver Maßnahmen mit rd. 16 TEUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr, ohne Berücksichtigung der Einstellung der Sonderposten mit Rücklagenanteil, um ca. 9 TEUR gesunken. Das Jahresergebnis im Jahr 2012 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 13TEUR verbessert und schließt mit einem Jahresgewinn von rd. 670 EUR ab. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr liegt neben den oben dargelegten Ausführungen darin begründet, dass analog zur Vorgehensweise anderer Wasserverbände für die Vorhaltung von Löschwasser eine anteilige Kostenerstattung über den Kernhaushalt der Gemeinde erfolgte. Stand Verlustvortrag nach Abwicklung des Jahres 2011 Zu verrechnender Jahresgewinn 2012 Stand Verlustvortrag nach Abwicklung des Jahres 2012 249.519,98 € 670,20 € 248.849,78 € Im Eigenbetrieb Wasserwerk sind in den Vorjahren Jahresverluste entstanden. In den vergangenen Jahren konnten die Wasserverluste seit dem Höchststand 2006 mit rund 160.000 cbm stark reduziert werden. Trotzdem, dass in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserverluste durchgeführt wurden, stagnieren diese seit dem Jahre 2010 und bewegen sich seitdem bei rund 60.000 cbm pro Jahr (18 % - 19 %). Ursächlich hierfür ist zum einen, dass es sich bei den Wasserlecks fast ausschließlich um Kleinstbrüche handelt, die zum Teil nur schwer zu lokalisieren sowie aufwendig zu reparieren sind, und zum anderen, dass die verkaufte Wassermenge an die Haushalte innerhalb des Gemeindegebietes weiter gesunken ist. Die verkaufte Wassermenge hat sich in den vergangenen fünf Jahren wie folgt entwickelt 2008 2009 2010 2011 = = = = 263.116 cbm 259.147 cbm 259.690 cbm 260.531 cbm 4 2012 = 255.325 cbm Ungeachtet dieser Entwicklungen bleibt die Reduzierung der Wasserverluste die Hauptaufgabe des Wasserwerkspersonals. Angestrebt wird weiterhin ein maximaler Verlust von 10 % pro Jahr. Somit sind die Wasserwerksmitarbeiter weiterhin angehalten, intensiv nach Wasserrohrbrüchen an Wasserhausanschlüssen zu suchen und schnellstmöglich zu reparieren. Hierbei hat sich bewährt, die beschädigten Hausanschlüsse komplett zu erneuern, da hierdurch Folgeschäden ausgeschlossen werden können. Zur Unterstützung des gemeindlichen Fachpersonals wurde in den vergangenen Jahren zweimal pro Jahr eine Fachfirma hinzugezogen, wodurch in den problematischen Ortslagen eine flächendeckende Untersuchung des Leitungsnetzes möglich war. Derartige Untersuchungen sind auch in 2013 wieder vorgesehen. b) Gebührenbedarf Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2012 konnte auf der Basis der berechneten Planwerte eine Gebührenerhöhung zunächst noch vermieden werden. Es wurde jedoch bereits darauf aufmerksam gemacht, dass ggf. in Anbetracht einer erneuten Erhöhung des Wasserabgabepreises über den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg eine Auskömmlichkeit des kalkulierten Wasserbezugskostenansatzes nicht erreicht werden könne und hier ggf. über die Inrechnungstellung einer Löschwasserbevorratung an den Kernhaushalt der Gemeinde – wie es auch in anderen Wasserverbänden praktiziert wird – eine Kompensation erreicht werden könne. Im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplanes 2011 wurde die Gebührenkalkulation der Wassergebühren auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung dahingehend angepasst, dass vor dem Hintergrund hoher Fixkosten eine Erhöhung der Grundgebühr vorgenommen wurde. Im Gegenzug wurde die Verbrauchsgebühr auf 1,29 €/cbm reduziert. Auf der Basis des voraussichtlichen Jahresabschlusses 2012 und der hierauf basierenden Ansätze im Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2013 zeigte sich, dass bei steigenden Aufwendungen und gleichzeitig sinkenden Einnahmen eine Auskömmlichkeit der Gebühr nicht mehr erzielt werden konnte. Die gestiegenen Aufwendungen betrafen hierbei überwiegend den Fixkostenbereich, der über die Grundgebühr an den Gebührenzahler umgelegt wird. Die Aufwandssteigerungen lassen sich trotz sinkendem Personalaufwand durch höhere Aufwendungen für den Wasserbezug, höhere Abschreibungen aufgrund von fertiggestellten Investitionsmaßnahmen und in Anbetracht des mit schwindender Liquidität wachsenden Zinsaufwandes erklären. Auf Ertragsseite schlagen sinkende Umsatzerlöse und wegfallende Auflösungen aus Ertragszuschüssen sowie sinkende aktivierbare Eigenleistungen zu Buche. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung vom 18.12.2012 beschlossen, in 2013 die Verbrauchsgebühr unverändert bei 1,29 €/cbm (netto) zu belassen, jedoch die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den 5 Wasserzähler QN 2,5 von bisher 5,85 € auf 6,85 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben. Mit der ab 01.01.2013 vorgenommenen Erhöhung der Grundgebühr um 1 € pro Monat auf 6,85 € können voraussichtlich die Jahre 2013 und 2014 prognostisch stabil gestaltet werden, so dass der Erfolgsplan für diese beiden Jahre einen entsprechenden Überschuss ausweist. Ab dem Jahr 2016 kommt es in Anbetracht der wegfallenden Auflösung von Ertragszuschüssen zu einer durchaus dramatischen Entwicklung, so dass versucht werden muss, die schwieriger werdende Finanzsituation zu entzerren. Hinsichtlich des Wasserrechtsverfahrens und des Aufbaus einer Notversorgung muss Sicherheit geschaffen werden. Man wird hierzu weitere Verhandlungen mit dem Wasserverband EifelRur sowie der ENE hinsichtlich einer möglichen Zusammenarbeit führen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister