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Beschlussvorlage (Wahl von je zwei Vertretern der Eifelvereinsortsgruppen Langerwehe und Schlich als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
02.09.14, 18:07
Aktualisiert
02.09.14, 18:07
Beschlussvorlage (Wahl von je zwei Vertretern der Eifelvereinsortsgruppen Langerwehe und Schlich als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten) Beschlussvorlage (Wahl von je zwei Vertretern der Eifelvereinsortsgruppen Langerwehe und Schlich als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 28.08.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-124/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Wahl von je zwei Vertretern der Eifelvereinsortsgruppen Langerwehe und Schlich als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten Sachdarstellung: In der letzten Legislaturperiode waren je zwei Vertreter der Eifelvereinsortsgruppen Langerwehe und Schlich als Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 58 (4) i.V. m. § 50 (3) GO NRW in den Ausschuss für Kultur; Naherholung und Umweltangelegenheiten gewählt worden. In der Vergangenheit hat sich diese Zusammenarbeit mit den Eifelvereinsortsgruppen sehr bewährt, so dass man auch weiter in den Sitzungen des Ausschusses auf das Fachwissen der Vertreter zurückgreifen sollte. Gemäß § 58 (4) GO NRW können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 (3) GO NRW zu wählen sind. Demnach können sich die Ratsmitglieder über einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. Falls dieser nicht zustande kommt, ist eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgesehen. Der Bürgermeister ist nicht stimmberechtigt. Bisherige beratende Mitglieder waren: a) Eifelverein, Ortsgruppe Langerwehe: Walter Mainz Manfred Scharnetzki b) Eifelverein, Ortsgruppe Schlich: Matthias Heck Peter Frauenrath Drucksache VL-124/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Rat wählt die o.g. Vertreter der beiden Eifelvereinsortsgruppen zu Mitgliedern mit beratender Stimme in den Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)