Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
02.09.14, 18:07
Aktualisiert
02.09.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 28.08.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-124/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Wahl von je zwei Vertretern der Eifelvereinsortsgruppen Langerwehe und Schlich
als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Kultur, Naherholung und
Umweltangelegenheiten
Sachdarstellung:
In der letzten Legislaturperiode waren je zwei Vertreter der Eifelvereinsortsgruppen
Langerwehe und Schlich als Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 58 (4) i.V. m. § 50
(3) GO NRW in den Ausschuss für Kultur; Naherholung und Umweltangelegenheiten
gewählt worden.
In der Vergangenheit hat sich diese Zusammenarbeit mit den Eifelvereinsortsgruppen
sehr bewährt, so dass man auch weiter in den Sitzungen des Ausschusses auf das
Fachwissen der Vertreter zurückgreifen sollte.
Gemäß § 58 (4) GO NRW können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 (3) GO NRW zu wählen sind.
Demnach können sich die Ratsmitglieder über einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen.
Falls dieser nicht zustande kommt, ist eine Abstimmung nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl vorgesehen. Der Bürgermeister ist nicht stimmberechtigt.
Bisherige beratende Mitglieder waren:
a) Eifelverein, Ortsgruppe Langerwehe:
Walter Mainz
Manfred Scharnetzki
b) Eifelverein, Ortsgruppe Schlich:
Matthias Heck
Peter Frauenrath
Drucksache VL-124/2014
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt die o.g. Vertreter der beiden Eifelvereinsortsgruppen zu Mitgliedern mit
beratender Stimme in den Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)