Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
02.09.14, 18:07
Aktualisiert
02.09.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 25.08.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-113/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Kommunalwahl am 25. Mai 2014 (Gemeinderatswahl);
hier: Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl
Sachdarstellung:
Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung
durch den Wahlprüfungsausschuss über evtl. Einsprüche sowie über die Gültigkeit der
Wahl von Amts wegen zu beschließen.
Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.08.2014 über die Angelegenheit
beraten und festgestellt, dass bei der Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl von Amts wegen
durch den Ausschuss keine der in § 40 (1) Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz
aufgeführten Mängel bzw. Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Er schlägt daher dem Rat vor, die Gültigkeit der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 zu
beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Drucksache VL-113/2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Gültigkeit der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)
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