Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
110 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
13.10.14, 18:06
Aktualisiert
13.10.14, 18:06
Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse) Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse) Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

öffnen download melden Dateigröße: 110 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 10.10.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-154/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: 28.08.2014 9/2 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Heistern hier: Entscheidung über einen zurückgestellten Ausschussbeschluss Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, die Beratung über den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Heistern zu vertagen. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, bei der Bezirksregierung nachzufragen, ob der seinerzeit erteilte Bescheid der Bezirksregierung nach wie vor bestandskräftig ist. Die Bezirksregierung Köln wurde mit Schreiben vom 19.09.2014 entsprechend angeschrieben. Eine Antwort liegt noch nicht vor. 28.08.2014 10 16. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (Bereich Stadt Eschweiler) hier: Umwandlung eines Gewerbe- und Industriebereiches (GIB) in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, dass eine Stellungnahme der Gemeinde dergestalt erfolgen soll, dass durch die geplante Regionalplanänderung keine negativen Auswirkungen für den zentralen Versorgungsbereich von Langerwehe entstehen dürfen. Die Stellungnahme der Gemeinde wurde der Bezirksregierung Köln mit Datum vom 19.09.2014 übermittelt. Drucksache VL-154/2014 Seite - 2 - 28.08.2014 11 Bauleitplanung der Stadt Stolberg hier: Stellungnahme der Gemeinde Langerwehe im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, der Stadt Stolberg die Stellungnahme in der von der Verwaltung ausgearbeiteten Form vorzulegen. Die Stellungnahme der Gemeinde wurde der Stadt Stolberg mit Datum vom 29.08.2014 vorgelegt. 28.08.2014 14 Luftreinhalteplan für das Rheinische Braunkohlerevier Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten begrüßt die Absicht, eine gebietsbezogene Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier zu entwickeln und von der Absicht, einen Luftreinhalteplan i.S. des § 47 BImSchG aufzustellen, Abstand zu nehmen. Darüber hinaus beschließt er, die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen an die Bezirksregierung Köln zu melden. Die Maßnahmen wurden der Bezirksregierung mit Datum vom 10.09.2014 mitgeteilt. 28.08.2014 15/1 Verschiedene Maßnahmen auf der K 27 im Verlauf der Ortsdurchfahrten Schlich und Merode Im Ausschuss besteht Übereinstimmung, die weitere Vorgehensweise in seiner nächsten Sitzung zu beraten. Da der Vorlage der vermerk über das Gespräch mit der Kreisverwaltung nicht beigefügt war, wir der Bürgermeister gebeten, davon zu berichten. siehe TO 28.08.2014 15/4 Veranstaltungen Schloss Merode Der nach wie vor ungenehmigte Zustand wird von allen Beteiligten als nicht mehr hinnehmbar erachtet. Die Angelegenheit soll deshalb in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses auf die Tagesordnung gestellt werden. Die Verwaltung soll hierzu alle notwendigen Fakten zum Sachstand zusammentragen. siehe TO 28.08.2014 9/1 4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 Langerwehe, Seelebach hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die 4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 -Langerwehe, Seelebach – nebst Begründung und textlichen Festsetzungen in der beratenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 Langerwehe Seelebach wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht und ist somit rechtsverbindlich. Drucksache VL-154/2014 28.08.2014 15/6 28.08.2014 Seite - 3 - Fortbestand Abnahmeausschuss Seitens der Ausschussmitglieder wird grundsätzlich die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums gewünscht. Die Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung des Bauund Planungsausschusses behandelt werden. siehe TO 7 Benennung der Mitglieder für den Arbeitskreis "Rahmenplanung" Der Ausschuss beschließt, auch in der neuen Legislaturperiode einen Arbeitskreis „Rahmenplanung“ einzurichten. Dem Ausschuss obliegt die Benennung der Vertreter der Ratsfraktionen für den Arbeitskreis „Rahmenplanung“. siehe TO 28.08.2014 6 Benennung der Mitglieder für den Arbeitskreis "Energie" Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, auch in der neuen Legislaturperiode einen Arbeitskreis „Energie“ einzurichten.Dem Ausschuss obliegt die Benennung der Vertreter der Ratsfraktionen für den Arbeitskreis „Energie“. sie TO 28.08.2014 5 Benennung der Mitglieder für den Arbeitskreis "Gewerbegebiet" Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, auch in der neuen Legislaturperiode einen Arbeitskreis „Gewerbegebiet“ einzurichten.Dem Ausschuss obliegt die Benennung der Vertreter der Ratsfraktionen für den Arbeitskreis „Gewerbegebiet“. siehe TO 28.08.2014 8/1 Bauantrag auf Neubau eines Autohauses hier: Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.05.2014. Der Kreis Düren hat zwischenzeitlich die Baugenehmigung für das Autohaus erteilt. Der Bürgermeister (Göbbels)