Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 75/2011
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 23.02.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
22.03.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
23.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
25.05.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
06.12.2011
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
07.12.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
08.03.2012
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Weiterentwicklung des Geschäftsmodells für den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grundaussagen des Antrags werden von mir geteilt. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
wurde im Jahr 1999 gebildet, um die damals noch im Aufbau befindliche Gebäudewirtschaft
möglichst wirtschaftlich führen zu können. Der Eigenbetrieb hat sich als die Organisationsform
herausgestellt, mit der Verwaltungsabläufe möglichst effektiv gestaltet werden können und bei der
gleichzeitig die politischen Gremien in vollem Umfang eingebunden werden und ihre
Gestaltungsmöglichkeiten behalten. Zur Abwicklung der zu bewältigenden Aufgaben im Bereich
Immobilien- und Gebäudewirtschaft sehe ich diese Organisationsform als optimal an. Auf meine
Stellungnahme zum Antrag A 573/2010 wird verwiesen.
Das Geschäftsmodell für den Eigenbetrieb wurde in den vergangenen 10 Jahren laufend
fortentwickelt und optimiert. Die in diesem Zeitraum gefassten politischen Beschlüsse über das
Geschäftsmodell, die verwaltungsintern getroffenen Anweisungen und Absprachen sowie
mögliche weitere Verbesserungen des Geschäftsmodells sollten zur Verdeutlichung und
Konkretisierung in einer „Dienstanweisung“ zusammengefasst werden.
Zu den im Antrag formulierten Vorschlägen ergeben sich dafür folgende Anmerkungen:
- Dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft obliegen das Gebäudemanagement sowie die
Bodenbevorratung. Insbesondere für den Bereich Gebäudemanagement ist zu definieren,
welche Aufgaben dem Betrieb in diesem Bereich übertragen werden.
- Die Regularien für das Mieter-Vermieter-Modell sind in weiten Bereichen klar definiert. Nicht
geregelt ist die Frage, welche Zahlungen zu leisten sind, wenn die Kernverwaltung eine
Spezialimmobilie beim Eigenbetrieb bestellt, für die es auf dem Grundstücksmarkt keine
Verwendung gibt, und die Nutzung dieser Immobilie aufgegeben wird, bevor das Objekt
wirtschaftlich abgeschrieben ist.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass der Eigenbetrieb derzeit keine Zahlungen für
aufgegebene Immobilien erhält.
- Der Gebäudewirtschaft obliegt die Bewirtschaftung der Verwaltungsgebäude. Die Räume
werden den Nutzern mit einer „Standardmöblierung“ zur Verfügung gestellt, die eine
Grundausstattung umfasst. Dazu zählen teilweise auch Einbaumöbel. Ich halte es für sinnvoll,
die Beschaffung der Möbel für die Kernverwaltung zentral zu organisieren und zu finanzieren.
Es ist zu definieren, ob die Beschaffung der Möbel für die Verwaltungsgebäude zu den
Kernaufgaben der Gebäudewirtschaft zählt. Die Möbel für Schulen, Kindergärten,
Obdachlosenunterkünfte und Übergangsheime werden von den jeweiligen Fachämtern
beschafft.
- Zum Kalkulationsschema für die Bemessung der Mieten und zu den in diesem Schema
verwendeten Kalkulationsansätzen habe ich bereits in der Begründung zur Vorlage V 117/2010
Stellung genommen. Die dortigen Ausführungen sollten in die „Dienstanweisung“ einfließen.
- Mit den Kosten für Umbaumaßnahmen, die die Nutzer der Immobilien veranlassen, wird über
Neubaumieten der Kernhaushalt belastet. Ob dieses Schema auch angewandt werden soll,
wenn durch Sanierungsmaßnahmen wesentliche Verbesserungen des Gebäudestandards
bewirkt werden, sollte noch geprüft werden. Jeder Austausch eines Fensters führt heute auch
zu einer Verbesserung des Standards. In diesem Zusammenhang ist auch die Verwendung von
Einnahmen aus der Bodenbevorratung zu betrachten.
- Mieten für von Dritten angemietete Objekte werden heute im Kernhaushalt veranschlagt. Die
vertragliche Abwicklung erfolgt aber einheitlich für alle Dienststellen der Verwaltung durch den
Mitarbeiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Die bestehenden Regelungen für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zur innerbetrieblichen
Organisation und zur Zusammenarbeit mit der Kernverwaltung sollten in einer „Dienstanweisung“
zusammengefasst werden. Bedingt durch die zahlreichen anstehenden Aufgaben – u.a
Abwicklung des umfangreichen Bauprogramms, Neubewertung des Immobilienvermögens,
Erstellung eines langfristigen Raumkonzeptes – kann ein Entwurf für die Anweisung nicht
kurzfristig erstellt werden. Mit der Vorlage eines Entwurfs ist im 4. Quartal dieses Jahres zu
rechnen.
(Dr. Rips)
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