Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
160 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Antrag (Antrag) Antrag (Antrag) Antrag (Antrag) Antrag (Antrag)

öffnen download melden Dateigröße: 160 kB

Inhalt der Datei

FDP www.fdp-erftstadt.: FDP-Fraktion - Magdalenenweg 12 A - 50374 Erftstadt o Magdalenenweg12 A Tel.: 02235/953516 Fax: 02235/953517 e-mail: he.hille@fdp-erftstadt.de o LiberalesZentrum BonnerStraße 15 Tel.: 02235-74858 Herrn Bürgermeister Dr. Franz-Georg :--R:.:Ji :::,:S::.,......!'\I\--I_ Am Holzdamm 1 SM ~~~L-~~~~--T-- 50374 Erftstadt 2 Z. fEW. 2ul1 Erftstadt, den 21.02.2010 Antrag Weiterentwicklung des Geschäftsmodells für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zu. Beschlussvorschlag: 1. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft mit den Betriebszweigen "Hochbau und Gebäudewirtschaft" und "Bodenbevorratung und entwicklung" wird fortgeführt. 2. Die Betriebsleitung beauftragt, das des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft wird Geschäftsmodell für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft unter Beachtung der nachfolgenden Eckpunkte weiter zu entwickeln, vollständig schriftlich niederzulegen und den zuständigen Gremien des Rates zur Genehmigung vorzulegen. a) Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft beschränkt sich auf seine Kernaufgaben "Hochbau und Gebäudewirtschaft" und "Bodenbevorratung und Entwicklung". Im Laufe der letzten Jahre zusätzlich übernommene Aufgaben werden in die Kernverwaltung zurückgeführt. e b) Die Beziehungen zwischen den anderen Teilen der Verwaltung und dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hinsichtlich der Immobilien bleiben nach dem VermieterMieter-Modell gestaltet. Die Regeln dieses Modells sind vollständig schriftlich niederzulegen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: _ Regelung der Kostenverteilung bei Beendigung der Nutzung einer Immobilie durch die Kernverwaltung. Fortzahlung der Miete durch die Kernverwaltung bis zu einer anderweitigen Nutzung oder Wegfall der Immobilie. Alternativ: Ablösung der auf der Immobilie lastenden nicht abgeschriebener (einschließlich besonderer Aufwendungen) Restverbindlichkeiten durch Investitionen die und Kernverwaltung, Erstattung der Kosten, Veräußerungserlös an Kernhaushalt. _ Die Möblierung ist nicht Aufgabe des Eigenbetriebs ein realistischer Immobilienwirtschaft. Bei der Mietkalkulation Unterhaltungsaufwand ist Berücksichtigung unter der Besonderheiten der jeweiligen Immobilie (Alter, Nutzung, Bauart, Lage etc) anzusetzen. Die Miete ist objektbezogen nach einem festen Kalkulationsschema zu berechnen und dem Kernhaushalt zu belasten. _ Betriebskosten sind für alle Immobilien objektbezogen abzurechnen. Ausnahmen von dieser Regel sind in der Beschreibung des Geschäftsmodells festzulegen und zu begründen. _ Umbaumaßnahmen und wesentliche Verbesserungen des Standards, die auf Veranlassung der Nutzer erfolgen, werden über eine Mieterhöhung der Kernverwaltung belastet. Die voraussichtliche Beschlussfassung Höhe zu der Mieterhöhung ermitteln und ist vor der mitzuteilen. Die Maßnahmen werden erst durchgeführt, wenn die für die erhöhte Miete erforderlichen Mittel im Haushalt eingeplant sind. Die Finanzbeziehungen Eigenbetrieb zwischen Immobilienwirtschaft Kernhaushalt und außerhalb der Mietzahlungen sind ebenfalls klar zu definieren (Zuweisung Kernhaushalt an Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Abführung Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft an Kernhaushalt). Dabei ist zwischen grundsätzlich feststehenden und variablen Zahlungen zu unterscheiden. Die Bestimmungsgrößen für die variablen Zahlungen sind anzugeben. Ebenso die Abhängigkeit der von dem Eigenbetrieb zu erbringenden Leistungen von der Höhe der Zahlungen. c) Mieten für von außenstehenden Dritte angemietete Immobilien werden im Kernhaushalt veranschlagt. Begründung: Mit dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden seit seiner Gründung mehrere Ziele verfolgt: 1. Gewährleistung eines guten Bauunterhaltungsstandards und der Zufriedenheit der Benutzer, 2. verursachergerechte Zuordnung der mit der Herstellung, der Unterhaltung und dem Betrieb des Immobilienbesitzes verbundenen Kosten 3. Beteiligung der Stadt an Planungsgewinnen, Re-Investition von erzielten Planungsgewinnen in den Immobilienbesitz und Bodenbevorratung für Wohnungs- und Gewerbebeau und sonstige städtische Planungsvorhaben. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat diese Ziele bisher sämtlich vollständig erfüllt. Auch wenn das neue kommunale Finanzmanagement aussagekräftiger ist als die Kameralistik, hat die Ausgliederung des Immobilienbereichs in einen Eigenbetrieb nach wie vor ihre Berechtigung. Dies hat sich gerade bei der Beratung des Haushalts für 2011 in aller Deutlichkeit gezeigt. Gleichwohl gibt es Verbesserungsbedarf: In den letzten Jahren gab es eine Tendenz, den Aufgabenbereich des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft stillschweigend auszudehnen. Dadurch wird die sachliche Legitimation des Eigenbetriebs gefährdet. Insbesondere dürfen im Kernhaushalt nicht darstellbare Ausgaben nicht in den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft verlagert werden. Es hat sich gezeigt, dass die Beziehungen zwischen der Kernverwaltung und dem Eigenbetrieb nicht abschließend geregelt sind. Für einige Bereiche gibt es nur eine Verwaltungspraxis, aber keine festgelegten Regeln. Es hat sich gezeigt, dass die hinter der geübten Praxis stehenden Überlegungen nicht einmal für die Verwaltung selbst transparent sind. Ein ausformuliertes Geschäftsmodell zwingt dazu, die komplexen Beziehungen zwischen Kernverwaltung und Eigenbetrieb klar zu regeln, schafft Transparenz und sichert das vorhandene Know-how, indem es von einzelnen Personen unabhängig gemacht wird. Die oben aufgeführten Eckpunkte für das auszuarbeitende Geschäftsmodell bezeichnen Problembereiche, die in jüngerer Zeit verstärkt zutage getreten sind. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit frI\n~[i en Grüßen Dr. H l~Hille Fraktionsvorsitzender