Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
160 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Stichworte
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FDP
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Herrn Bürgermeister
Dr. Franz-Georg :--R:.:Ji
:::,:S::.,......!'\I\--I_
Am Holzdamm 1 SM
~~~L-~~~~--T--
50374 Erftstadt
2 Z. fEW. 2ul1
Erftstadt, den 21.02.2010
Antrag
Weiterentwicklung
des Geschäftsmodells
für den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien des
Rates zur Beratung und Beschlussfassung zu.
Beschlussvorschlag:
1. Der Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft
mit den
Betriebszweigen
"Hochbau und Gebäudewirtschaft" und "Bodenbevorratung und entwicklung" wird fortgeführt.
2. Die Betriebsleitung
beauftragt,
das
des
Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft wird
Geschäftsmodell
für
den
Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft unter Beachtung der nachfolgenden Eckpunkte
weiter zu entwickeln, vollständig schriftlich niederzulegen und den
zuständigen Gremien des Rates zur Genehmigung vorzulegen.
a) Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft beschränkt sich auf
seine Kernaufgaben "Hochbau und Gebäudewirtschaft" und
"Bodenbevorratung und Entwicklung". Im Laufe der letzten
Jahre zusätzlich übernommene Aufgaben werden in die
Kernverwaltung zurückgeführt.
e
b) Die Beziehungen zwischen den anderen Teilen
der
Verwaltung und dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
hinsichtlich der Immobilien bleiben nach dem VermieterMieter-Modell gestaltet. Die Regeln dieses Modells sind
vollständig schriftlich niederzulegen. Dabei sind folgende
Punkte zu beachten:
_ Regelung der Kostenverteilung bei Beendigung der Nutzung
einer Immobilie durch die Kernverwaltung. Fortzahlung der
Miete durch die Kernverwaltung bis zu einer anderweitigen
Nutzung oder Wegfall der Immobilie. Alternativ: Ablösung der
auf
der
Immobilie
lastenden
nicht
abgeschriebener
(einschließlich
besonderer
Aufwendungen)
Restverbindlichkeiten
durch
Investitionen
die
und
Kernverwaltung,
Erstattung der Kosten, Veräußerungserlös an Kernhaushalt.
_ Die
Möblierung
ist nicht Aufgabe
des
Eigenbetriebs
ein
realistischer
Immobilienwirtschaft.
Bei
der
Mietkalkulation
Unterhaltungsaufwand
ist
Berücksichtigung
unter
der
Besonderheiten der jeweiligen Immobilie (Alter, Nutzung,
Bauart, Lage etc) anzusetzen.
Die
Miete
ist
objektbezogen
nach
einem
festen
Kalkulationsschema zu berechnen und dem Kernhaushalt zu
belasten.
_ Betriebskosten sind für alle Immobilien objektbezogen
abzurechnen. Ausnahmen von dieser Regel sind in der
Beschreibung des Geschäftsmodells festzulegen
und zu
begründen.
_ Umbaumaßnahmen und wesentliche Verbesserungen des
Standards, die auf Veranlassung der Nutzer erfolgen, werden
über eine Mieterhöhung der Kernverwaltung belastet. Die
voraussichtliche
Beschlussfassung
Höhe
zu
der
Mieterhöhung
ermitteln
und
ist
vor
der
mitzuteilen.
Die
Maßnahmen werden erst durchgeführt, wenn die für die
erhöhte Miete erforderlichen Mittel im Haushalt eingeplant sind.
Die
Finanzbeziehungen
Eigenbetrieb
zwischen
Immobilienwirtschaft
Kernhaushalt
und
außerhalb
der
Mietzahlungen sind ebenfalls klar zu definieren (Zuweisung
Kernhaushalt an Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Abführung
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft an Kernhaushalt). Dabei ist
zwischen grundsätzlich feststehenden und variablen Zahlungen
zu unterscheiden. Die Bestimmungsgrößen für die variablen
Zahlungen sind anzugeben. Ebenso die Abhängigkeit der von
dem Eigenbetrieb zu erbringenden Leistungen von der Höhe
der Zahlungen.
c) Mieten
für
von
außenstehenden
Dritte
angemietete
Immobilien werden im Kernhaushalt veranschlagt.
Begründung:
Mit dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden seit seiner Gründung
mehrere Ziele verfolgt:
1.
Gewährleistung eines guten Bauunterhaltungsstandards und der
Zufriedenheit der Benutzer,
2.
verursachergerechte
Zuordnung
der
mit
der
Herstellung,
der
Unterhaltung und dem Betrieb des Immobilienbesitzes verbundenen
Kosten
3.
Beteiligung der Stadt an Planungsgewinnen, Re-Investition von
erzielten
Planungsgewinnen
in
den
Immobilienbesitz
und
Bodenbevorratung für Wohnungs- und Gewerbebeau und sonstige
städtische Planungsvorhaben.
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat diese Ziele bisher sämtlich
vollständig erfüllt.
Auch wenn das neue kommunale Finanzmanagement aussagekräftiger ist als
die Kameralistik, hat die Ausgliederung des Immobilienbereichs in einen
Eigenbetrieb nach wie vor ihre Berechtigung. Dies hat sich gerade bei der
Beratung des Haushalts für 2011 in aller Deutlichkeit gezeigt.
Gleichwohl gibt es Verbesserungsbedarf:
In den letzten Jahren gab es eine Tendenz, den Aufgabenbereich des
Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft stillschweigend auszudehnen. Dadurch
wird die sachliche Legitimation des Eigenbetriebs gefährdet. Insbesondere
dürfen im Kernhaushalt nicht darstellbare Ausgaben nicht in den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft verlagert werden.
Es hat sich gezeigt, dass die Beziehungen zwischen der Kernverwaltung und
dem Eigenbetrieb nicht abschließend geregelt sind. Für einige Bereiche gibt
es nur eine Verwaltungspraxis, aber keine festgelegten Regeln. Es hat sich
gezeigt, dass die hinter der geübten Praxis stehenden Überlegungen nicht
einmal für die Verwaltung selbst transparent sind. Ein ausformuliertes
Geschäftsmodell zwingt
dazu,
die
komplexen
Beziehungen zwischen
Kernverwaltung und Eigenbetrieb klar zu regeln, schafft Transparenz und
sichert das vorhandene Know-how, indem es von einzelnen Personen
unabhängig gemacht wird.
Die oben aufgeführten Eckpunkte für das auszuarbeitende Geschäftsmodell
bezeichnen Problembereiche, die in jüngerer Zeit verstärkt zutage getreten
sind.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit frI\n~[i
en Grüßen
Dr. H l~Hille
Fraktionsvorsitzender