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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildbejagungskonzept)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
15.11.13, 13:00
Aktualisiert
15.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III Vorlage 1071 /IX.L. Datum: 15.11.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 19.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildbejagungskonzept Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zur jagdlichen Bewirtschaftung des Gemeindewaldes und zum Rotwildbejagungskonzept zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Durch die Empfehlungen zur Vermeidung von Wildschäden aus der Forsteinrichtung und den Ergebnissen des Rotwildbestandsmonitoring durch Befliegung des Gemeindewaldes ist es zwingend erforderlich, die jagdliche Bewirtschaftung so zu steuern, dass eine Erreichung der waldbaulichen Ziele möglich wird. Aus diesem Grunde wurden in den vergangenen Jahren die Abschussfreigaben massiv heraufgesetzt. Für die Eigenjagdreviere Marmagen Wald West, Marmagen Wald Ost, Nettersheim Wald, Mürel sowie Tondorf ergibt sich folgender Rotwildgesamtabschuss (der Baumbusch wurde aufgrund der Eigenständigkeit und der touristischen Nutzung nicht mit aufgenommen): Zur Erhebung dieser Zahlen wurden sowohl die Abschussmeldung bei der Rotwildhegegemeinschaft Nettersheim wie auch telefonische Abschussabfragen bei den Jagdausübungsberechtigten genutzt: Festgelegter sowie durchgeführter Abschuss in o. a. Eigenjagden bis Mitte November 2013: festgesetzt Hirsche Klasse I Hirsche Klasse 2 Hirsche Klasse 3 Hirschkälber/Wildkälber Schmaltiere Alttiere Gesamt: durchgeführt 7 11 38 79 19 42 196 2 4 17 21 23 6 73 In der folgenden Tabelle werden die festgesetzten und die durchgeführten Abschüsse der selbstverwalteten Eigenjagden Marmagen Wald Ost und Nettersheim Wald isoliert dargestellt: Marmagen festgesetzt Hirsche Klasse I Hirsche Klasse 2 Hirsche Klasse 3 Hirsch-u.Wildkälber Schmaltiere Alttiere Gesamt: 2 3 10 21 5 11 52 Wald Ost Nettersheim Wald durchgeführt festgesetzt durchgeführt 0 2 0 2 3 0 8 10 3 11 21 5 8 5 8 2 11 3 30 52 19 3 Wie aus den Tabellen ersichtlich, haben wir im Gesamtabschuss aller o. g. Reviere einen durchgeführten Abschuss von 37 % der festgesetzten Abschüsse. Bei den selbstverwalteten Revieren beträgt dieser in Betrachtung der beiden selbstverwalteten Reviere 47 %. Betrachtet man lediglich den gemeinsamen Abschuss von Kälbern, Schmaltieren und Alttieren ergibt sich folgendes Ergebnis: Im Gesamtabschuss von Kälbern, Schmaltieren und Alttieren aller Reviere liegt der durchgeführte Abschuss derzeit bei 35 % des festgesetzten Abschusses. Bei den selbstverwaltenden Revieren beträgt der durchgeführte Abschuss bei den Kälbern, Schmaltieren und Alttieren im Revier Marmagen Wald Ost 56 % und im Revier Nettersheim Wald 43 %. Bei Betrachtung dieser beiden Reviere kommt man auf einen durchgeführten Abschuss von derzeit insgesamt 50 %. Wie aus dem v. g. erkennbar, steht bei den Regiejagden Marmagen Wald Ost und Nettersheim Wald eine bestmögliche Abschussplanerfüllung des weiblichen Wildes und junger Hirsche im Vordergrund. Dies ist zeitweilig schwierig, da das Rotwild aufgrund des unterschiedlichen Nahrungsangebots, der Austrittmöglichkeiten auf entsprechende Wiesenbereiche, der unterschiedlichen Waldbeunruhigungen durch den Menschen sowie des daraus resultierenden Raum-Nutzungsverhaltens des Rotwildes die Reviereinstände wechseln. Somit ist nicht die gesamte, gesetzlich festgesetzte Jagdzeit für den Abschuss ausschöpfbar. Der Abschusserfolg hat sich besonders in den Revieren eingestellt, wo bereits vor der Brunft intensiv der Abschuss auf Schmaltiere, Kälber und Alttiere begonnen wurde. Wegen der überhöhten Bestandessituation und zur Eindämmung der Wildschäden ist es erforderlich, alle Chancen der Jagd auf Kahlwild und geringe Hirsche im Jagdjahr zu nutzen. Eine Blockierung des Jagdkalenders für die Jagd auf reife Hirsche kann dazu führen, dass die erforderlichen Abschüsse von Kahlwild und geringen Hirschen nicht in ausreichender Zahl erfolgt. Dies setzt die Bereitschaft voraus, die Jagd auf Hirsche der Klasse I und teilweise II zeitweilig zurückzustellen. Die von der Unteren Jagdbehörde ausgesprochenen Freigaben von Hirschen der Klassen I und II werden daher voraussichtlich nicht im vollen Umfang getätigt werden können. Eine Bejagung des Rotwildes, insbesondere unter Zuhilfenahme von revierübergreifenden Gesellschaftsjagden, ist aufgrund der derzeitigen Abschusserfüllung zwingend erforderlich. Es besteht aber durchaus die Gefahr, dass trotz intensiver Vorbereitung, infolge des „Vertreibens oder Heimlichwerdens“ des Rotwildes (u. a. durch die Folgen des intensiven gewerblichen Pilzesammelns), ein gewünschter und notwendiger Abschusserfolg sich nicht einstellt. Im Revier Nettersheim IX sind Bewegungsjagden im November und Dezember derzeit in Planung. 4 Die Rotwildbejagung kann auf Dauer nur dahingehend funktionieren, wenn revierübergreifende Bejagungsstrategien erfolgen. Aus diesem Grunde findet zwischenzeitig ein Dialog mit den größeren Privatwaldbesitzern, insbesondere der Eifelwald GmbH & Co. KG, statt. Nach Abstimmung wären die Genossenschaften in diese Konzeption einzubeziehen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister