Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
04.11.14, 18:05
Aktualisiert
04.11.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 02.10.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-141/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Jugend- und Sozialangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Anteilige Finanzierung der Frauenberatungsstelle Jülich;
hier: Beanstandung des Beschlusses durch den Bürgermeister
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Jugend- und Sozialangelegenheiten hat in seiner Sitzung vom 23.
September 2014 in der Angelegenheit beraten und beschlossen, dass sich die Gemeinde
Langerwehe an der Finanzierung der Beratungsstelle mit 350,-- € jährlich ab 2014
beteiligt.
Dieser Beschluss wurde durch den Bürgermeister beanstandet. Das Beanstandungsschreiben an den Ausschussvorsitzenden ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Nach § 54 Abs. 3 GO muss sich nun der Ausschuss für Jugend- und Sozialangelegenheiten erneut mit der Angelegenheit befassen.
Verbleibt der Ausschuss bei seinem Beschluss, so hat der Rat über die Angelegenheit zu
beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten in Höhe von 350,-- € sind im Haushalt 2014 der Gemeinde Langewehe nicht
veranschlagt. Es handelt sich freiwillige Leistungen, deren Höhe gedeckelt ist. Die
Entscheidung über die Veranschlagung von Haushaltsmittel obliegt dem Haupt- und
Finanzausschuss bzw. dem Rat der Gemeinde.
Drucksache VL-141/2014
Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss obliegt die erneute Beschlussfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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