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Beschlussvorlage (Anteilige Finanzierung der Frauenberatungsstelle Jülich; hier: Beanstandung des Beschlusses durch den Bürgermeister)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
04.11.14, 18:05
Aktualisiert
04.11.14, 18:05
Beschlussvorlage (Anteilige Finanzierung der Frauenberatungsstelle Jülich;
hier: Beanstandung des Beschlusses durch den Bürgermeister) Beschlussvorlage (Anteilige Finanzierung der Frauenberatungsstelle Jülich;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 02.10.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-141/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Jugend- und Sozialangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Anteilige Finanzierung der Frauenberatungsstelle Jülich; hier: Beanstandung des Beschlusses durch den Bürgermeister Sachdarstellung: Der Ausschuss für Jugend- und Sozialangelegenheiten hat in seiner Sitzung vom 23. September 2014 in der Angelegenheit beraten und beschlossen, dass sich die Gemeinde Langerwehe an der Finanzierung der Beratungsstelle mit 350,-- € jährlich ab 2014 beteiligt. Dieser Beschluss wurde durch den Bürgermeister beanstandet. Das Beanstandungsschreiben an den Ausschussvorsitzenden ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Nach § 54 Abs. 3 GO muss sich nun der Ausschuss für Jugend- und Sozialangelegenheiten erneut mit der Angelegenheit befassen. Verbleibt der Ausschuss bei seinem Beschluss, so hat der Rat über die Angelegenheit zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten in Höhe von 350,-- € sind im Haushalt 2014 der Gemeinde Langewehe nicht veranschlagt. Es handelt sich freiwillige Leistungen, deren Höhe gedeckelt ist. Die Entscheidung über die Veranschlagung von Haushaltsmittel obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Gemeinde. Drucksache VL-141/2014 Beschlussvorschlag: Dem Ausschuss obliegt die erneute Beschlussfassung. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -