Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 07.08.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-96/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 - Langerwehe, Seelebach
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
06.05.2014 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
F 19 – Langerwehe, Seelebach – im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13
BauGB beschlossen.
Ebenfalls hat der Ausschuss in seiner o. g. Sitzung die Offenlage gemäß § 13 (2) Nr. 2
i. V. m. § 3 (2) BauGB beschlossen. Gemäß § 13 (2) BauGB wurde von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen.
Die Offenlage hat in der Zeit vom 02.06.2014 bis 04.07.2014 stattgefunden. Die nach
§ 4 (2) BauGB betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 26.05.2014 über die Offenlage informiert worden.
Weder von Seiten der Öffentlichkeit noch von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher
Belange sind Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bezirksregierung Arnsberg sowie der Wasserverband Eifel-Rur haben lediglich Hinweise vorgebracht, die jedoch nicht berücksichtigt
werden müssen, da diese im Rahmen des Ursprungsbebauungsplanes F 19 schon
berücksichtigt worden sind.
Eine Planverkleinerung sowie die Begründung und die textlichen Festsetzungen sind
dieser Einladung als Anlage beigefügt.
Drucksache VL-96/2014
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die 4. Änderung des Bebauungsplanes
F 19 -Langerwehe, Seelebach – nebst Begründung und textlichen Festsetzungen in der
beratenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Rat beschließt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes F19 - Langerwehe,
Seelebach – nebst Begründung und textlichen Festsetzungen in der beratenden Fassung
gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)