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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 - Langerwehe, Seelebach hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 - Langerwehe, Seelebach
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 - Langerwehe, Seelebach
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 07.08.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-96/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 - Langerwehe, Seelebach hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 06.05.2014 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 – Langerwehe, Seelebach – im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB beschlossen. Ebenfalls hat der Ausschuss in seiner o. g. Sitzung die Offenlage gemäß § 13 (2) Nr. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB beschlossen. Gemäß § 13 (2) BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Die Offenlage hat in der Zeit vom 02.06.2014 bis 04.07.2014 stattgefunden. Die nach § 4 (2) BauGB betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 26.05.2014 über die Offenlage informiert worden. Weder von Seiten der Öffentlichkeit noch von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bezirksregierung Arnsberg sowie der Wasserverband Eifel-Rur haben lediglich Hinweise vorgebracht, die jedoch nicht berücksichtigt werden müssen, da diese im Rahmen des Ursprungsbebauungsplanes F 19 schon berücksichtigt worden sind. Eine Planverkleinerung sowie die Begründung und die textlichen Festsetzungen sind dieser Einladung als Anlage beigefügt. Drucksache VL-96/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die 4. Änderung des Bebauungsplanes F 19 -Langerwehe, Seelebach – nebst Begründung und textlichen Festsetzungen in der beratenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen. Der Rat beschließt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes F19 - Langerwehe, Seelebach – nebst Begründung und textlichen Festsetzungen in der beratenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Bürgermeister (Göbbels)