Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
67 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
Berechnungsbeispiel einer Ausschussbesetzung gemäß § 50 (3) Sätze 2-6 GO NRW
(Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer)
§ 50 Abs. 3 GO NRW:
„Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages
ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der
Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen
gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich
für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der
höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet
jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder
Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.“
Für den Fall, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande kommt, erfolgt die
Ausschussbesetzung im Wege der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer:
Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallene Stimmzahlen
Gesamtzahl der gültigen Stimmen
* Zahl der Ausschusssitze = Ergebnis
Ganze Zahl = Grundsitze
Zahlenbruchteile = Restsitze
Beispiel:
Der Haupt- und Finanzausschuss wäre zu besetzen. Er soll aus 15 Mitgliedern bestehen
(Bürgermeister als Vorsitzendem und 14 Ratsmitgliedern).
Von den drei Ratsfraktionen wird jeweils ein eigener Listenvorschlag eingereicht. (Hinweis:
Wahlvorschlagsberechtigt sind nur die Fraktionen und Gruppen des Rates, nicht jedoch die
Einzelbewerber)
Liste 1 (CDU-Fraktion)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Person A
Person B
Person C
Person D
Person E
Person F
Person G
Liste 2 (SPD-Fraktion)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Person H
Person I
Person J
Person K
Person L
Person M
Person N
Liste 3 (Bündnis90/Die GrünenFraktion)
1. Person O
2. Person P
3. Person Q
4. Person R
5. Person S
6. Person T
7. Person U
Für den Fall, dass jede Fraktion für ihre Liste stimmt und sich der Einzelbewerber bei allen
Abstimmungen enthält, ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Fraktion
Sitze
(zu verteilen)
CDU
SPD
Grüne
14
14
14
*
Abgegebene
Stimmen
für den
Vorschlag
13
9
3
:
Gültige
Gesamtstimmen
=
Ergebnis
25
25
25
7,28
5,04
1,68
Daraus
ergeben
sich
(ganze)
Grundsitze
7
5
1
Zuzüglich
(höchste)
Zahlenbruchteile
=
Gesamtsitze
1
7
5
2
Gewählt sind demnach folgende (fett gedruckten) Personen:
Liste 1 (CDU-Fraktion)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Person A
Person B
Person C
Person D
Person E
Person F
Person G
Liste 2 (SPD-Fraktion)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Person H
Person I
Person J
Person K
Person L
Person M
Person N
Hinzu kommt ein Sitz für den Bürgermeister als Vorsitzendem.
Liste 3 (Bündnis90/Die GrünenFraktion)
1. Person O
2. Person P
3. Person Q
4. Person R
5. Person S
6. Person T
7. Person U