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Beschlussvorlage (Anlage Wahlverfahren Ausschussbesetzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
67 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (Anlage Wahlverfahren Ausschussbesetzung) Beschlussvorlage (Anlage Wahlverfahren Ausschussbesetzung)

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Inhalt der Datei

Anlage Berechnungsbeispiel einer Ausschussbesetzung gemäß § 50 (3) Sätze 2-6 GO NRW (Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer) § 50 Abs. 3 GO NRW: „Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.“ Für den Fall, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande kommt, erfolgt die Ausschussbesetzung im Wege der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer: Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallene Stimmzahlen Gesamtzahl der gültigen Stimmen * Zahl der Ausschusssitze = Ergebnis Ganze Zahl = Grundsitze Zahlenbruchteile = Restsitze Beispiel: Der Haupt- und Finanzausschuss wäre zu besetzen. Er soll aus 15 Mitgliedern bestehen (Bürgermeister als Vorsitzendem und 14 Ratsmitgliedern). Von den drei Ratsfraktionen wird jeweils ein eigener Listenvorschlag eingereicht. (Hinweis: Wahlvorschlagsberechtigt sind nur die Fraktionen und Gruppen des Rates, nicht jedoch die Einzelbewerber) Liste 1 (CDU-Fraktion) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Person A Person B Person C Person D Person E Person F Person G Liste 2 (SPD-Fraktion) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Person H Person I Person J Person K Person L Person M Person N Liste 3 (Bündnis90/Die GrünenFraktion) 1. Person O 2. Person P 3. Person Q 4. Person R 5. Person S 6. Person T 7. Person U Für den Fall, dass jede Fraktion für ihre Liste stimmt und sich der Einzelbewerber bei allen Abstimmungen enthält, ergibt sich folgende Sitzverteilung: Fraktion Sitze (zu verteilen) CDU SPD Grüne 14 14 14 * Abgegebene Stimmen für den Vorschlag 13 9 3 : Gültige Gesamtstimmen = Ergebnis 25 25 25 7,28 5,04 1,68 Daraus ergeben sich (ganze) Grundsitze 7 5 1 Zuzüglich (höchste) Zahlenbruchteile = Gesamtsitze 1 7 5 2 Gewählt sind demnach folgende (fett gedruckten) Personen: Liste 1 (CDU-Fraktion) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Person A Person B Person C Person D Person E Person F Person G Liste 2 (SPD-Fraktion) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Person H Person I Person J Person K Person L Person M Person N Hinzu kommt ein Sitz für den Bürgermeister als Vorsitzendem. Liste 3 (Bündnis90/Die GrünenFraktion) 1. Person O 2. Person P 3. Person Q 4. Person R 5. Person S 6. Person T 7. Person U