Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
78 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:07
Aktualisiert
24.11.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 20.11.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-191/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag zur Erschließung und Bebauung eines Grundstückes in der Gemarkung
Langerwehe, Flur 16, Flurstück, Flurstück 29
Sachdarstellung:
Am 10.11.2014 ist ein Antrag auf Erschließung und Bebauung eines Grundstückes in der
Gemarkung Langerwehe, Flur 16, Flurstück 29 eingegangen. Die genaue Lage ist auf
dem beigefügten Katasterplan dargestellt.
Laut Antrag soll das Grundstück über die Straße „Im Meisenbusch“ erschlossen werden.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes F 17, 2. Änderung. Um eine Erschließung über die Straße „Im Meisenbusch“ zu er
ermöglichen, müsste der Bebauungsplan in dergestalt geändert werden, dass in der
Straße „Im Meisenbusch“ ein im Bebauungsplan festgesetzter Spielplatz (Flurstück 351) in
eine öffentliche Verkehrsfläche umgewandelt werden muss, welche zur Erschließung des
dahinter liegenden Grundstückes (Flurstück 29) dienen soll. Das Flurstück 351 wird
derzeit nicht als Spielplatz genutzt . Der daneben liegende Spielplatz (Flurstück 312) ist in
seiner Dimension ausreichend und in der Prioritätenliste der Spielplätze im Gemeindegebiet entsprechend erfasst. Im Baugebiet „Im Meisenbusch“ wohnen derzeit 11 Kinder
unter 16 Jahren.
Der Antrag und ein Auszug aus dem Bebauungsplan F 17, 2. Änderung, sind als Anlage
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antragsteller muss die Kosten des Bauleitplanverfahrens sowie die Kosten der
Herstellung der Verkehrsfläche übernehmen. Hierzu ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen.
Drucksache VL-191/2014
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, dem Antrag zuzustimmen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)