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Beschlussvorlage (Antrag zur Erschließung und Bebauung eines Grundstückes in der Gemarkung Langerwehe, Flur 16, Flurstück, Flurstück 29)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
78 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:07
Aktualisiert
24.11.14, 18:07
Beschlussvorlage (Antrag zur Erschließung und Bebauung eines Grundstückes in der Gemarkung Langerwehe, Flur 16, Flurstück, Flurstück 29) Beschlussvorlage (Antrag zur Erschließung und Bebauung eines Grundstückes in der Gemarkung Langerwehe, Flur 16, Flurstück, Flurstück 29)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.11.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-191/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag zur Erschließung und Bebauung eines Grundstückes in der Gemarkung Langerwehe, Flur 16, Flurstück, Flurstück 29 Sachdarstellung: Am 10.11.2014 ist ein Antrag auf Erschließung und Bebauung eines Grundstückes in der Gemarkung Langerwehe, Flur 16, Flurstück 29 eingegangen. Die genaue Lage ist auf dem beigefügten Katasterplan dargestellt. Laut Antrag soll das Grundstück über die Straße „Im Meisenbusch“ erschlossen werden. Planungsrechtlich liegt das Grundstück innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes F 17, 2. Änderung. Um eine Erschließung über die Straße „Im Meisenbusch“ zu er ermöglichen, müsste der Bebauungsplan in dergestalt geändert werden, dass in der Straße „Im Meisenbusch“ ein im Bebauungsplan festgesetzter Spielplatz (Flurstück 351) in eine öffentliche Verkehrsfläche umgewandelt werden muss, welche zur Erschließung des dahinter liegenden Grundstückes (Flurstück 29) dienen soll. Das Flurstück 351 wird derzeit nicht als Spielplatz genutzt . Der daneben liegende Spielplatz (Flurstück 312) ist in seiner Dimension ausreichend und in der Prioritätenliste der Spielplätze im Gemeindegebiet entsprechend erfasst. Im Baugebiet „Im Meisenbusch“ wohnen derzeit 11 Kinder unter 16 Jahren. Der Antrag und ein Auszug aus dem Bebauungsplan F 17, 2. Änderung, sind als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Der Antragsteller muss die Kosten des Bauleitplanverfahrens sowie die Kosten der Herstellung der Verkehrsfläche übernehmen. Hierzu ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen. Drucksache VL-191/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, dem Antrag zuzustimmen. Der Bürgermeister (Göbbels)