Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
08.04.10, 18:26
Aktualisiert
08.04.10, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 41-10-10 Le
Nr. der Zusatzerläuterung: 64-IX/Z-2
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
13.04.2010
Rat
27.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
am:
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Neuer Beschlussvorschlag aufgrund
( )
eines Beschlusses des
( )
eines Eilbeschlusses
(X)
neuer Erkenntnis der Verwaltung
( )
einer Dringlichkeitsentscheidung oder
( )
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
1. Sachverhalt:
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
In der Ursprungsvorlage sowie der Zusatzerläuterung 1 sind umfassend die Rahmenbedingungen
für die Gründung eines Grundschulverbundes der Katholischen Grundschulen Houverath und
Seite 2 von Ratsdrucksache 64-IX/Z-2
Mutscheid dargestellt. Dennoch hatten insbesondere Elternvertreter ergänzenden Informationsund Beratungsbedarf, dem der Rat durch Vertagung Rechnung trug.
Am 04.03.2010 und 09.03.2010 haben sich die beiden Schulkonferenzen mit der Gründung eines
Grundschulverbundes befasst und befürworten diesen, sofern die beiden Standorte
gleichberechtigt geführt werden. Die entsprechenden Mitteilungen der beiden Grundschulen sind
dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Die Verwaltung hat bei der Bezirksregierung, die gem. § 81 Abs. 3 als obere
Schulaufsichtsbehörde die Gründung eines Grundschulverbundes genehmigen muss,
dahingehend um rechtliche Beratung nachgefragt und um Zustimmung zum u. a.
Beschlussvorschlag gebeten. Das Ergebnis wird nachgereicht.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 82 Abs. 3 Satz 1 SchulG hält die Stadt Bad Münstereifel die Aufrechterhaltung der
Katholischen Grundschulen an den Standorten Mutscheid und Houverath auch bei durchgehender
Einzügigkeit für erforderlich.
2. Zur Stärkung dieser Grundschulstandorte wird mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2010/2011
gem. § 81 Abs. 2 SchulG durch Zusammenlegung ein Grundschulverbund mit gleichberechtigten
Teilstandorten in Houverath und Mutscheid und mit Sitz der Schulleitung in Mutscheid begründet.
3. Die Schulen sind aufgefordert, gemeinsam Vorschläge für die Bezeichnung des neuen
Grundschulverbundes gem. § 6 Abs. 6 SchulG zu unterbreiten.