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Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
21 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts) Beschlussvorlage (Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 05.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Bu Vorlagennummer: VL-68/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts Sachdarstellung: Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung für das Kommunalunternehmen RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts des Zweckverbandes RegioEntsorgung besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern. Für die übrigen Mitglieder werden Vertreter bestellt. Die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates entspricht der Anzahl der Mitglieder des Zweckverbandes RegioEntsorgung zuzüglich des Sitzes des stellvertretenden Verbandsvorstehers. Jedes Mitglied des Zweckverbandes ist Mitglied des Verwaltungsrates. Gemäß § 5 Abs. 3 der o. a. Satzung werden die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes RegioEntsorgung für die Dauer von fünf Jahren gewählt; für die Wahl gilt § 50 Abs. 4 GO NRW sinngemäß. Bisher war Herr Bürgermeister Göbbels Vertreter und Frau Renate Hoffmann dessen Stellvertreterin im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung AöR. Es wird empfohlen, diese Regelung (Bürgermeister) beizubehalten. Es kann jedoch auch ein Ratsmitglied bestellt werden. Die Bestellung des Vertreters und Stellvertreters der Gemeinde Langerwehe, die der Verbandsversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden, richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO. Finanzielle Auswirkungen: - keine - Drucksache VL-68/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes RegioEntsorgung folgenden Vertreter und Stellvertreter zur Wahl in den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts (RegioEntsorgung AöR) vorzuschlagen: 1. Vertreter/in (Bürgermeister Göbbels) Der Bürgermeister (Göbbels) Stellvertreter/in (Renate Hoffmann)