Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
08.04.10, 18:26
Aktualisiert
08.04.10, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 41-31-20
Nr. der Ratsdrucksache: 190-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
13.04.2010
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Geldauflagen in Ermittlungs- Straf- und Gnadenverfahren zugunsten gemeinnütziger
Einrichtungen
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2010 wurde die Frage aufgeworfen, ob es
denkbar sei, durch die ordentliche Gerichte Strafgelder für die Gegenfinanzierung der hiesigen
Schulsozialarbeit zu erlangen.
Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Amtsgericht Euskirchen und dem Landgericht Bonn aufgenommen, und
einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der Bußgeldempfänger gestellt.
Mit Schreiben vom 01.03.2010 (Anlage 1) teilte das Landgericht Bonn mit, dass eine Eintragung der Stadt
Bad Münstereifel in die „Bußgeldliste“ nicht erfolgen könne, da dort nur Vereine und Einrichtungen in der
Datenbank notiert werden könnten. Die Vereine und Einrichtungen müssten autonom sein und dies durch
Vorlage der Satzung, eines gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides sowie eines Auszugs aus
dem Vereinsregister belegen können und ein eigenständiges Konto führen.
Da die Stadt Bad Münstereifel diese Voraussetzungen nicht erfülle, könnten aber Fördervereine städtischer
Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen etc. einen entsprechenden Antrag stellen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 190-IX
Sofern die Fördervereine einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der Bußgeldempfänger stellen, können die
Gerichte Geldauflagen zugunsten dieser Vereine bestimmen. Diese Mittel stehen dann in der
ausschließlichen Verfügungsgewalt der Fördervereine und sind von diesen satzungsgemäß zu verwenden.
Die weiterführenden Schulen wurden über die Möglichkeit der Antragstellung durch die jeweiligen
Fördervereine beim Landgericht Bonn informiert.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt 2010 ist der Aufwand für die Schulsozialarbeiterin beim Produkt „Sonstige schulische Aufgaben“
mit aufgeführt.
Davon entfallen auf
-
-
Personalkosten
im Jahr 2009 Kosten in Höhe von 20.548,80 €,
Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes
auf Grund eines KGST-Gutachtens ist für Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes eine Pauschale von
15.600,00 € festgelegt worden,
Gemeinkosten
nach dem KGST-Gutachten ist bei Büroarbeitsplätzen von einem Gemeinkostenzuschlag von
insgesamt mindesten 20 % auf die Brutto-Personalkosten des jeweiligen Arbeitsplatzes
auszugehen; dieser errechnet sich somit auf 4.109,76 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt