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Mitteilungsvorlage (Geldauflagen in Ermittlungs- Straf- und Gnadenverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
08.04.10, 18:26
Aktualisiert
08.04.10, 18:26
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 41-31-20 Nr. der Ratsdrucksache: 190-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 13.04.2010 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Geldauflagen in Ermittlungs- Straf- und Gnadenverfahren zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2010 wurde die Frage aufgeworfen, ob es denkbar sei, durch die ordentliche Gerichte Strafgelder für die Gegenfinanzierung der hiesigen Schulsozialarbeit zu erlangen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Amtsgericht Euskirchen und dem Landgericht Bonn aufgenommen, und einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der Bußgeldempfänger gestellt. Mit Schreiben vom 01.03.2010 (Anlage 1) teilte das Landgericht Bonn mit, dass eine Eintragung der Stadt Bad Münstereifel in die „Bußgeldliste“ nicht erfolgen könne, da dort nur Vereine und Einrichtungen in der Datenbank notiert werden könnten. Die Vereine und Einrichtungen müssten autonom sein und dies durch Vorlage der Satzung, eines gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides sowie eines Auszugs aus dem Vereinsregister belegen können und ein eigenständiges Konto führen. Da die Stadt Bad Münstereifel diese Voraussetzungen nicht erfülle, könnten aber Fördervereine städtischer Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen etc. einen entsprechenden Antrag stellen. Seite 2 von Ratsdrucksache 190-IX Sofern die Fördervereine einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der Bußgeldempfänger stellen, können die Gerichte Geldauflagen zugunsten dieser Vereine bestimmen. Diese Mittel stehen dann in der ausschließlichen Verfügungsgewalt der Fördervereine und sind von diesen satzungsgemäß zu verwenden. Die weiterführenden Schulen wurden über die Möglichkeit der Antragstellung durch die jeweiligen Fördervereine beim Landgericht Bonn informiert. 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen Im Haushalt 2010 ist der Aufwand für die Schulsozialarbeiterin beim Produkt „Sonstige schulische Aufgaben“ mit aufgeführt. Davon entfallen auf - - Personalkosten im Jahr 2009 Kosten in Höhe von 20.548,80 €, Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes auf Grund eines KGST-Gutachtens ist für Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes eine Pauschale von 15.600,00 € festgelegt worden, Gemeinkosten nach dem KGST-Gutachten ist bei Büroarbeitsplätzen von einem Gemeinkostenzuschlag von insgesamt mindesten 20 % auf die Brutto-Personalkosten des jeweiligen Arbeitsplatzes auszugehen; dieser errechnet sich somit auf 4.109,76 € 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt