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Beschlussvorlage (Eintragung des Liblarer - Mühlengraben in die städtische Denkmalliste, Teil A, unter der lfd. DL - Nr. 367)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Beschlussvorlage (Eintragung des Liblarer - Mühlengraben in die städtische Denkmalliste, Teil A, unter der lfd. DL - Nr. 367) Beschlussvorlage (Eintragung des Liblarer - Mühlengraben in die städtische Denkmalliste, Teil A, unter der lfd. DL - Nr. 367)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 452/2011 Az.: 63-LM-63.6 Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 27.10.2011 gez. Overhoff Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 30.11.2011 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung 13.03.2012 beschließend Betrifft: 14.02.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Eintragung des Liblarer - Mühlengraben in die städtische Denkmalliste, Teil A, unter der lfd. DL - Nr. 367 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung des Liblarer Mühlengrabens von seiner Abzweigung vom Swistbach bis hin zur Einmündung in den Erftmühlenbach vor dem Gebäudekomplex der Zentralkläranlage der Stadt Erftstadt in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A. Begründung: Das Rheinische Amt für Denkmalpflege im Rheinland, das unter anderem auch für die Anträge zur Unterschutzstellung zuständig ist, stellte den Antrag, den Liblarer-Mühlengraben in die städtische Denkmalliste, Teil A, einzutragen. Nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ist für die Eintragung in die Denkmalliste die Gemeinde zuständig. Gemäß § 2 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetz weist der Liblarer-Mühlengraben die für eine Unterschutzstellung erforderliche Denkmalwertigkeit auf. Laut Gutachten des RADR, ist der Liblarer Mühlengraben in seiner Gesamtlänge von der Ableitung des Swistbach bis zur Einleitung in den Erftmühlenbach als Denkmal gemäß §2 DschG NW aus regional- und siedlungsgeschichtlichen Gründen zu erhalten und zu nutzen. Für die Siedlungsgeschichte seiner unmittelbaren Umgebung ist der „Bach“ trotz Korrekturen seines Verlaufs von eminenter Bedeutung. Mit ihm verbinden sich die Ortsgeschichten von Bliesheim, Haus Buschfeld, Liblar, Frauenthal, Blessem und Köttingen. Das geringe Gefälle, die Hochwassergefahr und die Lage inmitten der Feldflur verhinderten im 19. Jahrhundert die Ansiedlung wasserabhängiger Industrie, die in dieser entwicklungsstarken Zeit, Wasserechte und Baulichkeiten noch gern übernahm. Dadurch blieb auf einmalige Weise eine rein ländlich geprägte Folge von Mühlenstandorten mit ihren Wassergräben erhalten. Die am Liblarer Mühlengraben befindlichen Mühlenbetriebe sind sehr alt, eine Ersterwähnung von 1250 belegt eine Reihe von Mühlen. Der Wasserlauf hat öfters Länge und Flussbettführung geändert, und zu guter Letzt wurde dieser nach und nach begradigt. Der Liblarer-Mühlengraben soll wie in dem Formblatt dargestellt und beschrieben, in die Denkmalliste, Teil A, unter der lfd. DL – Nr. 367 eingetragen werden. (Dr. Rips) -2-