Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 452/2011
Az.: 63-LM-63.6
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 27.10.2011
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
30.11.2011
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
13.03.2012
beschließend
Betrifft:
14.02.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Eintragung des Liblarer - Mühlengraben in die städtische Denkmalliste, Teil A, unter
der lfd. DL - Nr. 367
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung des Liblarer Mühlengrabens von
seiner Abzweigung vom Swistbach bis hin zur Einmündung in den Erftmühlenbach vor dem
Gebäudekomplex der Zentralkläranlage der Stadt Erftstadt in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt,
Teil A.
Begründung:
Das Rheinische Amt für Denkmalpflege im Rheinland, das unter anderem auch für die Anträge zur
Unterschutzstellung zuständig ist, stellte den Antrag, den Liblarer-Mühlengraben in die städtische
Denkmalliste, Teil A, einzutragen.
Nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ist für die Eintragung in die Denkmalliste die Gemeinde
zuständig.
Gemäß § 2 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetz weist der Liblarer-Mühlengraben
die für eine Unterschutzstellung erforderliche Denkmalwertigkeit auf. Laut Gutachten des RADR,
ist der Liblarer Mühlengraben in seiner Gesamtlänge von der Ableitung des Swistbach bis zur
Einleitung in den Erftmühlenbach als Denkmal gemäß §2 DschG NW aus regional- und
siedlungsgeschichtlichen Gründen zu erhalten und zu nutzen.
Für die Siedlungsgeschichte seiner unmittelbaren Umgebung ist der „Bach“ trotz Korrekturen
seines Verlaufs von eminenter Bedeutung. Mit ihm verbinden sich die Ortsgeschichten von
Bliesheim, Haus Buschfeld, Liblar, Frauenthal, Blessem und Köttingen.
Das geringe Gefälle, die Hochwassergefahr und die Lage inmitten der Feldflur verhinderten im 19.
Jahrhundert die Ansiedlung wasserabhängiger Industrie, die in dieser entwicklungsstarken Zeit,
Wasserechte und Baulichkeiten noch gern übernahm. Dadurch blieb auf einmalige Weise eine
rein ländlich geprägte Folge von Mühlenstandorten mit ihren Wassergräben erhalten.
Die am Liblarer Mühlengraben befindlichen Mühlenbetriebe sind sehr alt, eine Ersterwähnung von
1250 belegt eine Reihe von Mühlen. Der Wasserlauf hat öfters Länge und Flussbettführung
geändert, und zu guter Letzt wurde dieser nach und nach begradigt.
Der Liblarer-Mühlengraben soll wie in dem Formblatt dargestellt und beschrieben, in die Denkmalliste, Teil A, unter der lfd. DL – Nr. 367 eingetragen werden.
(Dr. Rips)
-2-