Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
196 kB
Datum
29.02.2012
Erstellt
01.02.12, 14:49
Aktualisiert
01.02.12, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 477/2011
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 07.11.2011
gez. Brost
Amtsleiter
gez. Dr. Rips, Bürgermeister
BM / Dezernent
11.01.2012
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
15.02.2012
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
29.02.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Umsetzung der Ausbauplanung
von Kinderbildungs-und Betreuungsplätzen, zu Öffnungszeiten und arbeitsplatznaher
Betreuung
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nur im Rahmen der bisherigen Planungen zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Umsetzung der Ausbauplanung
Mit der Ausbauplanung der U3-Plätze geraten wir immer mehr in Verzug. Dies liegt in erster Linie
an den fehlenden Bewilligungsbescheiden des Landesjugendamtes.
Für folgende geplante Maßnahmen wurden die gestellten Anträge noch nicht bewilligt:
1.
2.
3.
4.
Blessem
Friesheim
Herrig
Köttingen
10 Plätze
20 Plätze
10 Plätze
20 Plätze
geplante Inbetriebnahme 01.08.2012
geplante Inbetriebnahme 01.08.2012
geplante Inbetriebnahme 01.08.2012
geplante Inbetriebnahme 01.08.2012
Folgende Maßnahme kann durch Sondermittel des Landes bei sehr geringem Eigenanteil der
Stadt in 2012 umgesetzt werden, wenn die Arbeiterwohlfahrt Ersatzräume für ihre Altentagesstätte
gebaut hat:
Dirmerzheim 10 Plätze
geplante Inbetriebnahme 01.01.2013
Das Land hat in 2011 den Jugendämtern pauschale Sondermittel zur eigenverantwortlichen
Weitergabe bewilligt. Für Erftstadt waren dies
267.174 € zur Verausgabung in 2011 und
160.304 € zur Verausgabung in 2012.
Diese Landesmittel sind aber auf den einzelnen neuen Platz bezogen geringer als die
Bundesmittel, die „eigentlich“ zur Verfügung stehen sollten. Die Landesmittel setzen jedoch keinen
10 %igen Eigenanteil voraus.
Neubau
pro Platz
Aus-/Umbau pro Platz
Einrichtung pro Platz
Bundesmittel 18.000 €
Bundesmittel 7.650 €
Bundesmittel 3.150 €
Landesmittel 17.000 €
Landesmittel 5.100 €
Landesmittel 1.700 €
Die Verwaltung des Jugendamtes hat die Mittel aus 2011 für eine Maßnahme in St. Alban und für
Einrichtungszuschüsse an Tagespflegepersonen verwandt. Die Förderung einer städtischen
Maßnahme kam nicht in Betracht, da ein Zuschussverlust von jeweils 40.000 € für die beiden in
Frage kommenden Maßnahmen in Blessem und Herrig hätte in Kauf genommen werden müssen.
Dies war mit Blick auf den Nothaushalt nicht zu verantworten.
Aus 2011 wurden somit nicht in Anspruch genommene Restmittel in Höhe von 208.000 € an das
Land zurück gezahlt. Diese Mittel werden aber nach schriftlicher Mitteilung des Landes 2012 in
gleicher Höhe wieder zur Verfügung gestellt.
Zeichnet sich keine bessere Umbaufinanzierung von Seiten des Landes ab, muss im ersten
Halbjahr 2011 wegen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2013
entschieden werden, ob unter diesen schlechteren Zuschussbedingungen trotzdem umgebaut
werden soll.
Der Bund hat dem Land NRW 480 Millionen Euro für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt. 80
Millionen stehen davon noch zur Verfügung. Diese sollen nach einer Feinjustierung beider
Landesjugendämter verteilt werden.
Die Verwaltung hat die Hoffnung, dass Erftstadt bei den noch ausstehenden Maßnahmen dabei
sein wird.
Für folgende Maßnahmen ist bislang keine abschließende Planung erfolgt. Es ist insofern auch
noch kein Antrag an das Landesjugendamt gestellt worden:
1. Liblar Tausendfüßler 10 Plätze
2. Liblar Waldorf
10 Plätze
3. Lechenich-Nord
15 Plätze
Zur Bedarfsquote
Die Jugendhilfeplanung orientiert sich an der bisherigen bundesgesetzlichen Planungsgröße von
35 % Betreuungsplätze für unter 3-Jährige. Inzwischen geht auch die Jugend- und
Familienministerkonferenz von einem höheren Bedarf aus, da „die Nachfrage nach U3Betreuungsplätzen mit dem voranschreitenden Ausbau ansteigt. Denn Eltern artikulieren in
Kenntnis des Ausbauwillens und seiner Realisierung allenthalben ihre Bedarfe nachdrücklicher.
Dies unterstreicht auch, dass im Zuge des Krippenausbaus die gesellschaftliche
Akzeptanz der Berufstätigkeit junger Mütter sowie der Inanspruchnahme frühkindlicher
Bildungsangebote gestiegen sind.“ (Jugend- und Familienministerkonferenz am 26./27.Mai 2011 in
Essen).
Der Städtetag geht für seinen Bereich mittlerweile von einem Bedarf von 50 % aus. Die
Verwaltung des Jugendamtes schätzt den Bedarf für Erftstadt auf mindestens 40 %. Er wird mit
dem selbstverständlichen Vorhandensein von Plätzen für unter 3-Jährige, der Inanspruchnahme
des Elterngeldes und dem sich verstärkenden Fachkräftemangel auch in Erftstadt auf annähernd
50 % steigen. Gleichwohl müssen vorerst alle Anstrengungen unternommen werden, die 35 % erst
einmal zu erreichen.
Zur Schaffung neuer Kita-Gruppen
Der Antrag des Frauenbeirats greift die ersten Zwischenergebnisse der Jugendhilfeplanung, die
im zuständigen Unterausschuss am 07.09.2011 vorgestellt wurden, auf und fordert deren
Umsetzung.
-2-
Dem JHA wird nun eine umfassende inklusive Kindertagesstättenbedarfsplanung vorgelegt. Darin
werden die erforderlichen Maßnahmen auch in Abstimmung mit freien Trägern konkretisiert. Im
Sinne des Frauenbeirats geht es darum, diese neue Planung unverzüglich umzusetzen, da
andernfalls
über 3-Jährige in einigen Ortsteilen nicht versorgt werden können,
der Rechtsanspruch für die unter 3-Jährigen nicht erfüllt werden kann und
behinderte Kinder benachteiligt sind.
Zur arbeitsplatznahen Kinderbetreuung
Das Fernziel, eine arbeitsplatznahe Kinderbetreuung in Liblar für die genannte Zielgruppe der
Eltern sicherzustellen, wird von der Verwaltung des Jugendamtes genauso gesehen. Auf diesem
Weg muss aber zuerst durch die Umsetzung der inklusiven Planung in Liblar der Bedarf für diesen
Stadtteil gedeckt werden. Bringen Eltern ihre Kinder aus anderen Stadtteilen oder anderen
Städten in Liblar unter, findet ein Verdrängungsmechanismus statt. Bei Überkapazitäten in Liblar
wäre das kein Problem. Diese sind aber nicht vorhanden. Mittelfristig könnten das
Familienzentrum in der Willy-Brandt-Straße oder auch die Kita Tausendfüßler ein
arbeitsplatznaher Betreuungsgarant sein.
Zu bedarfsgerechten Öffnungszeiten
Es ist richtig, dass die Öffnungszeiten sich weiter den tatsächlichen Bedarfen der berufstätigen
Eltern anpassen müssen. Da sind wir in Erftstadt auf einem guten Weg. Es gibt aber noch
Verbesserungsnotwendigkeiten. Folgende Erftstädter Kitas öffnen im nächsten Kindergartenjahr
bereits um 7.00 Uhr morgens
1.
2.
3.
4.
5.
Familienzentrum „Die wilden Zwerge“ Köttingen
Kindergarten An der Baumschule
Familienzentrum St. Kilian
Kita „Starke Pänz“ Lechenich-Nord
„Sonnenkinder“ in Liblar
Folgende Kitas öffnen um 7.15 Uhr
1.
2.
3.
4.
5.
Montessori-Kinderhaus Dirmerzheim
Kita Friesheim
städt. Kita Gymnich
„Erftstadt Minis“
„Tausendfüßler“ Liblar
und folgende Kitas öffnen um 7.30 Uhr
1. „Auenland“ Blessem
2. Kita St. Lambertus
3. „Kükennest“ Bliesheim
4. Borr
5. St. Pantaleon Erp
6. Familienzentrum St. Kunibert
7. Herrig
8. ASB-Kita Kierdorf
9. St. Martinus Kierdorf
10. Lechenich-Süd
11. St. Alban
12. St. Barbara
13. „Liblarer Spatzen“
14. Evangelische Kita
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15. Waldorf-Kita
Die Kitas schließen in der Regel zwischen 16.00 und 16.30 Uhr. Lediglich die evangelische Kita
und die städtische Kita „Tausendfüßler“ in Liblar bieten Öffnungszeiten bis 17.00 Uhr an.
Unter den jetzigen personellen Bedingungen ist die Flexibilität bei den Öffnungszeiten auch
angesichts der noch geringen Anzahl der frühen und späten Kinder nahezu ausgereizt. Erst eine
Änderung des KiBiz, die zum 01.08.2013 angekündigt wird, ermöglicht eine längere Öffnungszeit,
da dann bis zu 55 Öffnungsstunden personell stärker gefördert werden. Ohne Landesförderung ist
Erftstadt nicht in der Lage, zusätzliches Personal vorzuhalten.
Bei weitergehenden Elternbedarfen wird aber versucht, die Betreuung über Tagespflegepersonen
sicherzustellen. Derartige Randzeitenbetreuungen sind jedoch für Tagespflegepersonen nicht sehr
lukrativ, da nur wenige Stunden anfallen und die Zeiten, insbesondere wenn noch eigene Kinder
vorhanden sind, nicht attraktiv erscheinen.
Die Verwaltung des Jugendamtes hält bei neuen Kitas eine kombinierte Lösung von reinen KitaÖffnungszeiten und ortsangebundener Tagespflege für die Randzeitenbetreuung für eine gute
Alternative. Damit würde für die Kinder ein Ortswechsel vermieden. Andere Kinder als
Bezugspersonen und die vertraute Umgebung bieten insbesondere den jungen Kindern mehr
Sicherheit. Das setzt bei der Planung der neuen Kitas aber zusätzliche Räumlichkeiten für diese
Art der Betreuung voraus.
Ergänzend ist anzumerken, dass die Überlegungen für eine bedarfsgerechte Betreuung nicht mit
dem 6. Lebensjahr der Kinder enden dürfen. Auch die OGATAS müssen ihre Öffnungszeiten
bedarfsgerechter gestalten. In einer AG im Rahmen des Bündnisses für Familie wird dieses
Thema zurzeit behandelt.
Zur Ferienbetreuung
Für berufstätige Eltern, die in der Schließungszeit der Sommerferien keinen Urlaub bekommen
und keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben, bieten die städtischen Einrichtungen
schon immer eine stadtweite Feriengruppe an. Beispielhaft ist hier die Inanspruchnahme der
letzten Jahre aufgelistet:
2006 haben diese Feriengruppe 12 Kinder in Köttingen besucht.
2007 haben diese Feriengruppe durchschnittlich 10 Kinder in der Willy-Brandt-Str. besucht.
2008 haben diese Feriengruppe 4 Kinder in Borr besucht.
2009 haben diese Feriengruppe 6 Kinder eine Woche in Lechenich-Nord besucht.
2010 haben diese Feriengruppe 10 Kinder in Dirmerzheim besucht.
2011 haben diese Feriengruppe durchschnittlich 12 Kinder in der Theodor-Heuss-Str. besucht.
In 2012 bietet die Willy-Brandt-Straße wieder eine Feriengruppe an.
Auch die katholischen Kitas haben einen stadtweiten Feriennotdienst organisiert. Über deren
Inanspruchnahme liegen keine Erkenntnisse vor.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung des Frauenbeirats im Sinne der
Verwaltungsstellungnahme umzusetzen.
(Erner)
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