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Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Umsetzung der Ausbauplanung von Kinderbildungs-und Betreuungsplätzen, zu Öffnungszeiten und arbeitsplatznaher Betreuung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
196 kB
Datum
29.02.2012
Erstellt
01.02.12, 14:49
Aktualisiert
01.02.12, 14:49
Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Umsetzung  der Ausbauplanung von Kinderbildungs-und Betreuungsplätzen, zu Öffnungszeiten und arbeitsplatznaher Betreuung) Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Umsetzung  der Ausbauplanung von Kinderbildungs-und Betreuungsplätzen, zu Öffnungszeiten und arbeitsplatznaher Betreuung) Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Umsetzung  der Ausbauplanung von Kinderbildungs-und Betreuungsplätzen, zu Öffnungszeiten und arbeitsplatznaher Betreuung) Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Umsetzung  der Ausbauplanung von Kinderbildungs-und Betreuungsplätzen, zu Öffnungszeiten und arbeitsplatznaher Betreuung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 477/2011 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 07.11.2011 gez. Brost Amtsleiter gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 11.01.2012 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 15.02.2012 vorberatend Jugendhilfeausschuss 29.02.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung des Frauenbeirats der Stadt Erftstadt zur Umsetzung der Ausbauplanung von Kinderbildungs-und Betreuungsplätzen, zu Öffnungszeiten und arbeitsplatznaher Betreuung Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nur im Rahmen der bisherigen Planungen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur Umsetzung der Ausbauplanung Mit der Ausbauplanung der U3-Plätze geraten wir immer mehr in Verzug. Dies liegt in erster Linie an den fehlenden Bewilligungsbescheiden des Landesjugendamtes. Für folgende geplante Maßnahmen wurden die gestellten Anträge noch nicht bewilligt: 1. 2. 3. 4. Blessem Friesheim Herrig Köttingen 10 Plätze 20 Plätze 10 Plätze 20 Plätze geplante Inbetriebnahme 01.08.2012 geplante Inbetriebnahme 01.08.2012 geplante Inbetriebnahme 01.08.2012 geplante Inbetriebnahme 01.08.2012 Folgende Maßnahme kann durch Sondermittel des Landes bei sehr geringem Eigenanteil der Stadt in 2012 umgesetzt werden, wenn die Arbeiterwohlfahrt Ersatzräume für ihre Altentagesstätte gebaut hat:  Dirmerzheim 10 Plätze geplante Inbetriebnahme 01.01.2013 Das Land hat in 2011 den Jugendämtern pauschale Sondermittel zur eigenverantwortlichen Weitergabe bewilligt. Für Erftstadt waren dies  267.174 € zur Verausgabung in 2011 und  160.304 € zur Verausgabung in 2012. Diese Landesmittel sind aber auf den einzelnen neuen Platz bezogen geringer als die Bundesmittel, die „eigentlich“ zur Verfügung stehen sollten. Die Landesmittel setzen jedoch keinen 10 %igen Eigenanteil voraus. Neubau pro Platz Aus-/Umbau pro Platz Einrichtung pro Platz Bundesmittel 18.000 € Bundesmittel 7.650 € Bundesmittel 3.150 € Landesmittel 17.000 € Landesmittel 5.100 € Landesmittel 1.700 € Die Verwaltung des Jugendamtes hat die Mittel aus 2011 für eine Maßnahme in St. Alban und für Einrichtungszuschüsse an Tagespflegepersonen verwandt. Die Förderung einer städtischen Maßnahme kam nicht in Betracht, da ein Zuschussverlust von jeweils 40.000 € für die beiden in Frage kommenden Maßnahmen in Blessem und Herrig hätte in Kauf genommen werden müssen. Dies war mit Blick auf den Nothaushalt nicht zu verantworten. Aus 2011 wurden somit nicht in Anspruch genommene Restmittel in Höhe von 208.000 € an das Land zurück gezahlt. Diese Mittel werden aber nach schriftlicher Mitteilung des Landes 2012 in gleicher Höhe wieder zur Verfügung gestellt. Zeichnet sich keine bessere Umbaufinanzierung von Seiten des Landes ab, muss im ersten Halbjahr 2011 wegen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2013 entschieden werden, ob unter diesen schlechteren Zuschussbedingungen trotzdem umgebaut werden soll. Der Bund hat dem Land NRW 480 Millionen Euro für den U3-Ausbau zur Verfügung gestellt. 80 Millionen stehen davon noch zur Verfügung. Diese sollen nach einer Feinjustierung beider Landesjugendämter verteilt werden. Die Verwaltung hat die Hoffnung, dass Erftstadt bei den noch ausstehenden Maßnahmen dabei sein wird. Für folgende Maßnahmen ist bislang keine abschließende Planung erfolgt. Es ist insofern auch noch kein Antrag an das Landesjugendamt gestellt worden: 1. Liblar Tausendfüßler 10 Plätze 2. Liblar Waldorf 10 Plätze 3. Lechenich-Nord 15 Plätze Zur Bedarfsquote Die Jugendhilfeplanung orientiert sich an der bisherigen bundesgesetzlichen Planungsgröße von 35 % Betreuungsplätze für unter 3-Jährige. Inzwischen geht auch die Jugend- und Familienministerkonferenz von einem höheren Bedarf aus, da „die Nachfrage nach U3Betreuungsplätzen mit dem voranschreitenden Ausbau ansteigt. Denn Eltern artikulieren in Kenntnis des Ausbauwillens und seiner Realisierung allenthalben ihre Bedarfe nachdrücklicher. Dies unterstreicht auch, dass im Zuge des Krippenausbaus die gesellschaftliche Akzeptanz der Berufstätigkeit junger Mütter sowie der Inanspruchnahme frühkindlicher Bildungsangebote gestiegen sind.“ (Jugend- und Familienministerkonferenz am 26./27.Mai 2011 in Essen). Der Städtetag geht für seinen Bereich mittlerweile von einem Bedarf von 50 % aus. Die Verwaltung des Jugendamtes schätzt den Bedarf für Erftstadt auf mindestens 40 %. Er wird mit dem selbstverständlichen Vorhandensein von Plätzen für unter 3-Jährige, der Inanspruchnahme des Elterngeldes und dem sich verstärkenden Fachkräftemangel auch in Erftstadt auf annähernd 50 % steigen. Gleichwohl müssen vorerst alle Anstrengungen unternommen werden, die 35 % erst einmal zu erreichen. Zur Schaffung neuer Kita-Gruppen Der Antrag des Frauenbeirats greift die ersten Zwischenergebnisse der Jugendhilfeplanung, die im zuständigen Unterausschuss am 07.09.2011 vorgestellt wurden, auf und fordert deren Umsetzung. -2- Dem JHA wird nun eine umfassende inklusive Kindertagesstättenbedarfsplanung vorgelegt. Darin werden die erforderlichen Maßnahmen auch in Abstimmung mit freien Trägern konkretisiert. Im Sinne des Frauenbeirats geht es darum, diese neue Planung unverzüglich umzusetzen, da andernfalls  über 3-Jährige in einigen Ortsteilen nicht versorgt werden können,  der Rechtsanspruch für die unter 3-Jährigen nicht erfüllt werden kann und  behinderte Kinder benachteiligt sind. Zur arbeitsplatznahen Kinderbetreuung Das Fernziel, eine arbeitsplatznahe Kinderbetreuung in Liblar für die genannte Zielgruppe der Eltern sicherzustellen, wird von der Verwaltung des Jugendamtes genauso gesehen. Auf diesem Weg muss aber zuerst durch die Umsetzung der inklusiven Planung in Liblar der Bedarf für diesen Stadtteil gedeckt werden. Bringen Eltern ihre Kinder aus anderen Stadtteilen oder anderen Städten in Liblar unter, findet ein Verdrängungsmechanismus statt. Bei Überkapazitäten in Liblar wäre das kein Problem. Diese sind aber nicht vorhanden. Mittelfristig könnten das Familienzentrum in der Willy-Brandt-Straße oder auch die Kita Tausendfüßler ein arbeitsplatznaher Betreuungsgarant sein. Zu bedarfsgerechten Öffnungszeiten Es ist richtig, dass die Öffnungszeiten sich weiter den tatsächlichen Bedarfen der berufstätigen Eltern anpassen müssen. Da sind wir in Erftstadt auf einem guten Weg. Es gibt aber noch Verbesserungsnotwendigkeiten. Folgende Erftstädter Kitas öffnen im nächsten Kindergartenjahr bereits um 7.00 Uhr morgens 1. 2. 3. 4. 5. Familienzentrum „Die wilden Zwerge“ Köttingen Kindergarten An der Baumschule Familienzentrum St. Kilian Kita „Starke Pänz“ Lechenich-Nord „Sonnenkinder“ in Liblar Folgende Kitas öffnen um 7.15 Uhr 1. 2. 3. 4. 5. Montessori-Kinderhaus Dirmerzheim Kita Friesheim städt. Kita Gymnich „Erftstadt Minis“ „Tausendfüßler“ Liblar und folgende Kitas öffnen um 7.30 Uhr 1. „Auenland“ Blessem 2. Kita St. Lambertus 3. „Kükennest“ Bliesheim 4. Borr 5. St. Pantaleon Erp 6. Familienzentrum St. Kunibert 7. Herrig 8. ASB-Kita Kierdorf 9. St. Martinus Kierdorf 10. Lechenich-Süd 11. St. Alban 12. St. Barbara 13. „Liblarer Spatzen“ 14. Evangelische Kita -3- 15. Waldorf-Kita Die Kitas schließen in der Regel zwischen 16.00 und 16.30 Uhr. Lediglich die evangelische Kita und die städtische Kita „Tausendfüßler“ in Liblar bieten Öffnungszeiten bis 17.00 Uhr an. Unter den jetzigen personellen Bedingungen ist die Flexibilität bei den Öffnungszeiten auch angesichts der noch geringen Anzahl der frühen und späten Kinder nahezu ausgereizt. Erst eine Änderung des KiBiz, die zum 01.08.2013 angekündigt wird, ermöglicht eine längere Öffnungszeit, da dann bis zu 55 Öffnungsstunden personell stärker gefördert werden. Ohne Landesförderung ist Erftstadt nicht in der Lage, zusätzliches Personal vorzuhalten. Bei weitergehenden Elternbedarfen wird aber versucht, die Betreuung über Tagespflegepersonen sicherzustellen. Derartige Randzeitenbetreuungen sind jedoch für Tagespflegepersonen nicht sehr lukrativ, da nur wenige Stunden anfallen und die Zeiten, insbesondere wenn noch eigene Kinder vorhanden sind, nicht attraktiv erscheinen. Die Verwaltung des Jugendamtes hält bei neuen Kitas eine kombinierte Lösung von reinen KitaÖffnungszeiten und ortsangebundener Tagespflege für die Randzeitenbetreuung für eine gute Alternative. Damit würde für die Kinder ein Ortswechsel vermieden. Andere Kinder als Bezugspersonen und die vertraute Umgebung bieten insbesondere den jungen Kindern mehr Sicherheit. Das setzt bei der Planung der neuen Kitas aber zusätzliche Räumlichkeiten für diese Art der Betreuung voraus. Ergänzend ist anzumerken, dass die Überlegungen für eine bedarfsgerechte Betreuung nicht mit dem 6. Lebensjahr der Kinder enden dürfen. Auch die OGATAS müssen ihre Öffnungszeiten bedarfsgerechter gestalten. In einer AG im Rahmen des Bündnisses für Familie wird dieses Thema zurzeit behandelt. Zur Ferienbetreuung Für berufstätige Eltern, die in der Schließungszeit der Sommerferien keinen Urlaub bekommen und keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben, bieten die städtischen Einrichtungen schon immer eine stadtweite Feriengruppe an. Beispielhaft ist hier die Inanspruchnahme der letzten Jahre aufgelistet: 2006 haben diese Feriengruppe 12 Kinder in Köttingen besucht. 2007 haben diese Feriengruppe durchschnittlich 10 Kinder in der Willy-Brandt-Str. besucht. 2008 haben diese Feriengruppe 4 Kinder in Borr besucht. 2009 haben diese Feriengruppe 6 Kinder eine Woche in Lechenich-Nord besucht. 2010 haben diese Feriengruppe 10 Kinder in Dirmerzheim besucht. 2011 haben diese Feriengruppe durchschnittlich 12 Kinder in der Theodor-Heuss-Str. besucht. In 2012 bietet die Willy-Brandt-Straße wieder eine Feriengruppe an. Auch die katholischen Kitas haben einen stadtweiten Feriennotdienst organisiert. Über deren Inanspruchnahme liegen keine Erkenntnisse vor. Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung des Frauenbeirats im Sinne der Verwaltungsstellungnahme umzusetzen. (Erner) -4-