Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
10.09.13, 11:00
Aktualisiert
10.09.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kr
Vorlage 1043 /IX.L.
Datum: 02.09.2013
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
10.09.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.10.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.10.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuverlegung der Wasserleitung in Holzmülheim
hier: Ortsausgang in Richtung Bad Münstereifel
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, vom Ortsausgang Holzmülheim in Richtung Hochbehälter Holzmülheim die alte Wassertransportleitung auf einer Länge von rd. 300 m zu erneuern.
Des Weiteren beschließt der Rat, die erforderlichen Arbeiten beschränkt auszuschreiben und die jeweiligen Aufträge an die billigst bietenden Firmen zu vergeben.
Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Mittel im Jahre 2013 außerplanmäßig bereit zu stellen bzw. im Wirtschaftsplan 2014 zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Ortslage Holzmülheim wird derzeit ausgehend vom Hochbehälter Holzmülheim
über eine mehr als 50 Jahre alte Gussleitung bis zum Ortseingang Holzmülheim versorgt. Ab Ortseingang wurde im Rahmen des Ausbaus der B 51 bereits eine neue
Wasserleitung verlegt. Die derzeitige Trasse der alten Gussleitung verläuft auf einer
Länge von rd. 300 m parallel zur B 51 über Privateigentum, wobei die Leitung grunddienstbarkeitsmäßig nicht abgesichert ist. Im Rahmen eines bewilligten Bauvorhabens stellt die Leitung nunmehr eine Behinderung dar bzw. wird auf Teilbereichen
zukünftig nicht mehr die notwendige Überdeckung erhalten, so dass diese nicht
mehr frostsicher ist. Hinzu kommt, dass aufgrund des Alters der Leitung jederzeit mit
Rohrbrüchen gerechnet werden muss.
Es ist daher vorgesehen, die Leitung auf einer Länge von rd. 300 m zu erneuern,
wobei die Möglichkeit besteht, die Leitungsverlegung im parallel zur B 51 verlaufenden unbefestigten Wirtschaftsweg vorzunehmen, welcher überwiegend im Eigentum
des Landesbetriebes Straßenbau steht. Aufgrund dessen ist eine entsprechende
Genehmigung einzuholen.
Es ist nunmehr vorgesehen, die erforderlichen Arbeiten beschränkt auszuschreiben
und an die billigst bietende Firmen zu vergeben, wobei die Ausführung der Arbeiten
unter Mitwirkung der Mitarbeiter des Gemeindewasserwerkes erfolgen soll. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf ca. 30.000,00 €. Mittel stehen
haushaltsrechtlich derzeit nicht zur Verfügung, so dass diese – sofern eine Ausfüh-
3
rung noch in 2013 erfolgen kann – außerplanmäßig bereit zu stellen sind, ansonsten
im Wirtschaftsplan 2014 berücksichtigt werden sollen.
Die neue Trasse der Wasserleitung ist im beigefügten Lageplanauszug kenntlich
gemacht. Es wird vorgeschlagen, auf der vorgenannten Grundlage die Neuverlegung
der Leitung zu veranlassen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister