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Beschlussvorlage (Neuverlegung der Wasserleitung in Holzmülheim hier: Ortsausgang in Richtung Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
10.09.13, 11:00
Aktualisiert
10.09.13, 11:00
Beschlussvorlage (Neuverlegung der Wasserleitung in Holzmülheim
hier: Ortsausgang in Richtung Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Neuverlegung der Wasserleitung in Holzmülheim
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hier: Ortsausgang in Richtung Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 1043 /IX.L. Datum: 02.09.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 10.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.10.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 08.10.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuverlegung der Wasserleitung in Holzmülheim hier: Ortsausgang in Richtung Bad Münstereifel Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, vom Ortsausgang Holzmülheim in Richtung Hochbehälter Holzmülheim die alte Wassertransportleitung auf einer Länge von rd. 300 m zu erneuern. Des Weiteren beschließt der Rat, die erforderlichen Arbeiten beschränkt auszuschreiben und die jeweiligen Aufträge an die billigst bietenden Firmen zu vergeben. Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Mittel im Jahre 2013 außerplanmäßig bereit zu stellen bzw. im Wirtschaftsplan 2014 zu berücksichtigen. Begründung: Die Ortslage Holzmülheim wird derzeit ausgehend vom Hochbehälter Holzmülheim über eine mehr als 50 Jahre alte Gussleitung bis zum Ortseingang Holzmülheim versorgt. Ab Ortseingang wurde im Rahmen des Ausbaus der B 51 bereits eine neue Wasserleitung verlegt. Die derzeitige Trasse der alten Gussleitung verläuft auf einer Länge von rd. 300 m parallel zur B 51 über Privateigentum, wobei die Leitung grunddienstbarkeitsmäßig nicht abgesichert ist. Im Rahmen eines bewilligten Bauvorhabens stellt die Leitung nunmehr eine Behinderung dar bzw. wird auf Teilbereichen zukünftig nicht mehr die notwendige Überdeckung erhalten, so dass diese nicht mehr frostsicher ist. Hinzu kommt, dass aufgrund des Alters der Leitung jederzeit mit Rohrbrüchen gerechnet werden muss. Es ist daher vorgesehen, die Leitung auf einer Länge von rd. 300 m zu erneuern, wobei die Möglichkeit besteht, die Leitungsverlegung im parallel zur B 51 verlaufenden unbefestigten Wirtschaftsweg vorzunehmen, welcher überwiegend im Eigentum des Landesbetriebes Straßenbau steht. Aufgrund dessen ist eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Es ist nunmehr vorgesehen, die erforderlichen Arbeiten beschränkt auszuschreiben und an die billigst bietende Firmen zu vergeben, wobei die Ausführung der Arbeiten unter Mitwirkung der Mitarbeiter des Gemeindewasserwerkes erfolgen soll. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf ca. 30.000,00 €. Mittel stehen haushaltsrechtlich derzeit nicht zur Verfügung, so dass diese – sofern eine Ausfüh- 3 rung noch in 2013 erfolgen kann – außerplanmäßig bereit zu stellen sind, ansonsten im Wirtschaftsplan 2014 berücksichtigt werden sollen. Die neue Trasse der Wasserleitung ist im beigefügten Lageplanauszug kenntlich gemacht. Es wird vorgeschlagen, auf der vorgenannten Grundlage die Neuverlegung der Leitung zu veranlassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister