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Beschlussvorlage (16. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (Bereich Stadt Eschweiler) hier: Umwandlung eines Gewerbe- und Industriebereiches (GIB) in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Beschlussvorlage (16. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen (Bereich Stadt Eschweiler)
hier: Umwandlung eines Gewerbe- und Industriebereiches (GIB) in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)) Beschlussvorlage (16. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen (Bereich Stadt Eschweiler)
hier: Umwandlung eines Gewerbe- und Industriebereiches (GIB) in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.08.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-100/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 16. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (Bereich Stadt Eschweiler) hier: Umwandlung eines Gewerbe- und Industriebereiches (GIB) in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) Sachdarstellung: Die Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) wurde durch den Regionalrat beauftragt eine Regionalplanänderung für die Stadt Eschweiler durchzuführen. Die öffentliche Auslegung wurde auf drei Monate festgesetzt. Eine Stellungnahme ist erforderlich. Geplant ist die Umwandlung eines Teils des regionalplanerisch gesicherten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches (GIB) südlich der Dürener Straße, östlich der L 11 bis zur Höhe der Straße Königsbenden (Bereich ehemaliges Lynen-Werk) in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Der Gebietscharakter des GIB hat sich in Richtung eines Gewerbegebietes u. a. mit Einzelhandelsnutzungen entwickelt, wodurch die planerische Notwendigkeit zur Darstellung eines GIB entfallen ist und eine städtebauliche Neuordnung für den gesamten Bereich notwendig wird. Die Darstellung als ASB soll die tatsächlich vorhandene Nutzung als überwiegender Gewerbestandort nachvollziehen und nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel als Standort dienen. Ein Plan mit der Lage der Regionalplanänderung ist als Anlage beigefügt. Die Gemeinde Langerwehe wird eine entsprechende Stellungnahme abgeben mit dem Inhalt, dass von der geplanten Änderung des Regionalplanes keine schädlichen Auswirkungen für den zentralen Versorgungsbereich des Gemeindegebietes Langerwehe (Beachtung der „Langerweher Liste“) ausgehen dürfen. Wenn zu einem späteren Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanverfahren detaillierte Informationen vorliegen, sollte auch die Stellungnahme umfangreicher gestaltet werden. Drucksache VL-100/2014 Seite - 2 - Auf jetziger Regionalplanebene ist die Aussage zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches jedoch ausreichend. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, dass eine Stellungnahme der Gemeinde dergestalt erfolgen soll, dass durch die geplante Regionalplanänderung keine negativen Auswirkungen für den zentralen Versorgungsbereich von Langewehe entstehen dürfen. Der Bürgermeister (Göbbels)