Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.08.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-100/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
16. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen (Bereich Stadt Eschweiler)
hier: Umwandlung eines Gewerbe- und Industriebereiches (GIB) in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)
Sachdarstellung:
Die Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) wurde durch den Regionalrat
beauftragt eine Regionalplanänderung für die Stadt Eschweiler durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung wurde auf drei Monate festgesetzt. Eine Stellungnahme ist
erforderlich.
Geplant ist die Umwandlung eines Teils des regionalplanerisch gesicherten Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereiches (GIB) südlich der Dürener Straße, östlich der L 11 bis zur
Höhe der Straße Königsbenden (Bereich ehemaliges Lynen-Werk) in einen allgemeinen
Siedlungsbereich (ASB). Der Gebietscharakter des GIB hat sich in Richtung eines
Gewerbegebietes u. a. mit Einzelhandelsnutzungen entwickelt, wodurch die planerische
Notwendigkeit zur Darstellung eines GIB entfallen ist und eine städtebauliche Neuordnung
für den gesamten Bereich notwendig wird. Die Darstellung als ASB soll die tatsächlich
vorhandene Nutzung als überwiegender Gewerbestandort nachvollziehen und nicht
zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel als Standort dienen.
Ein Plan mit der Lage der Regionalplanänderung ist als Anlage beigefügt.
Die Gemeinde Langerwehe wird eine entsprechende Stellungnahme abgeben mit dem
Inhalt, dass von der geplanten Änderung des Regionalplanes keine schädlichen
Auswirkungen für den zentralen Versorgungsbereich des Gemeindegebietes Langerwehe
(Beachtung der „Langerweher Liste“) ausgehen dürfen.
Wenn zu einem späteren Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanverfahren detaillierte
Informationen vorliegen, sollte auch die Stellungnahme umfangreicher gestaltet werden.
Drucksache VL-100/2014
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Auf jetziger Regionalplanebene ist die Aussage zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches jedoch ausreichend.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, dass eine Stellungnahme der Gemeinde dergestalt erfolgen soll, dass durch die geplante Regionalplanänderung keine negativen Auswirkungen für den zentralen Versorgungsbereich von Langewehe entstehen dürfen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)