Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
129 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
15.03.12, 06:27
Aktualisiert
15.03.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage F 103/2012 der SPD-Fraktion zum Finanzausschuss am 20.03.2012
Die verschiedenen Fragen zu Mietzahlungen aus dem Kernhaushalt an den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft können nur im Zusammenhang beantwortet werden.
Gem. der Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom 19.03.2002 zur Vorlage V
7/1587 „Immobilienmanagement der Stadt Erftstadt – Konkretisierung des Mieter-VermieterModells“ werden seit dem 01.01.2002 die aus dem Kernhaushalt an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zu zahlenden Entgelte auf der Basis einer Kostenmiete ermittelt. Diese Entgelte umfassen neben der Abschreibung und der Eigenkapitalverzinsung auch Kosten für die
Reinigung, Hausmeisterdienste, Bauunterhaltung, Verwaltungs- und Personalkosten des
Eigenbetriebes und Nebenkosten für Verwaltungsgebäude. Wegen dieser Bestandteile sind
diese Kosten natürlich höher als z.B. die Kaltmiete für ein Bürogebäude. Da die Kostenmieten die bis 2001 an den Eigenbetrieb gezahlten Pauschalzuweisungen übersteigen, die Stadt
diese Mittel aber nicht aufbringen kann, hat der Rat auch beschlossen, das die die Pauschalzahlungen übersteigenden Einnahmen in Form einer Eigenkapitalverzinsung an den
städtischen Haushalt abgeführt werden. Die Umstellung von Pauschalzahlungen auf Mieten
war somit für den städtischen Haushalt und die jeweiligen Budgets aufkommensneutral.
In der Anlage beigefügt sind alle Altbaumieten für die Jahre 2011 und 2012. Die Gesamtmiete betrug für das Jahr 2011 9.315.296,- € und für das Jahr 2012 9.267.929,- €. Die Eigenkapitalverzinsung war in beiden Jahren identisch und betrug 3.605.919,- €. Die Mietzahlungen
der Stadt an den Eigenbetrieb haben sich im Jahr 2012 gegenüber den Jahr 2011 um
47.367,- € reduziert, bei unverändertem Leistungsumfang.
Die Mietzahlungen werden jeweils zum 01.01. eines Jahres angepasst. Damit werden z.B.
Anpassungen bei den Personal- und Reinigungskosten erfasst. Sofern Büroräume anderen
Ämtern zugeordnet werden, wird dies ebenfalls bei der Neuberechnung zum Jahresanfang
berücksichtigt. Damit diese Veränderungen für den Haushalt aufkommensneutral bleiben,
Steigerungen bei den Personal- und Baukosten muss somit der Eigenbetrieb tragen, erfolgt
jeweils eine entsprechende Anpassung der Eignkapitalverzinsung.
Vom Jahr 2011 auf das Jahr 2012 haben sich Verschiebungen bei den Mieten ergeben. Ursache sind zum einen Änderungen bei der Reinigung. Die Reinigungsleistung bei den eigenen Mitarbeitern wurde erhöht. Damit ergeben sich vor allem bei den Schulen Kostenreduzierungen. Im Zuge der dazu notwendigen Personalumsetzungen wird das Rathaus jetzt
durch eigene Kräfte gereinigt. Dies führt zu Kostensteigerungen gegenüber der bisherigen
Miete. Weiter Erhöhungen im Bereich der Verwaltungsgebäude haben sich durch eine Zuordnung der Poststelle zum Eigenbetrieb ergeben.
Hinsichtlich der Mietzahlungen für die aus Haus Ganser umgezogenen Verwaltungseinheiten
wird auf den beigefügten Vermerk zur Mietberechnung für Verwaltungsgebäude im Jahr
2011 vom 30.07.2010 verwiesen. Die sich durch den Wegfall der Miete für Haus Ganser ergebenden Einsparungen sind an den Kernhaushalt weitergegeben worden. Für das neue
Objekt – Bürgerbüro Lechenich – erhält der Eigenbetrieb zusätzliche Zahlungen.
Das Schulzentrum mit Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Kindergarten,
Sporthallen und Freibad wird seit 2009 über das Holzheizwerk beheizt. Die Kosten werden
durch die Fernwärme Niederrhein dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in Rechnung gestellt. Dieser legt die Kosten entsprechend dem gemessenen Verbrauch auf die Nutzer der
Immobilien um. Zuschläge für den Aufwand beim Eigenbetrieb werden nicht in Rechnung
gestellt.
Erstmals 2010 war das Heizwerk während eines gesamten Jahres in Betrieb. Die Gesamtkosten für die Beheizung des Schulzentrums beliefen sich auf 552.088,17 €. Dieser Betrag
wurde auch für das Jahr 2011 als Abschlag in Rechnung gestellt. Für 2012 gehe ich von
steigenden Energiekosten aus. Der Ermittlung der Abschläge wurde ein Betrag von
580.000,- € zugrunde gelegt. Dies entspricht einer Preissteigerung von 5 % seit 2010. Eine
Umlage dieser Kosten entsprechend der Verbrauchsdaten im Jahr 2010 führt zu den in der
Anfrage genannten Beträgen.