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Antrag (Antrag 43/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
01.03.12, 15:34
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Antrag (Antrag 43/2012) Antrag (Antrag 43/2012)

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Inhalt der Datei

SPD·Frakt"on Erftstadt • SPD·Bü~ er. ü~ ~~TAOTcR,~sT~o,;:21 :~ ~:~~:'~F~:·nd" Stadt Erftstadt 1--- 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister l" Z. FES. ,: -, .: I 63 Telefon: (0 22 35) 463006 Dr. Franz-Georg Rips eMail: bernd.bohlen@spd-erftstadt.de Rathaus, Holzdamm 10 ,__-l-.:....t,,_.. -,-_,--_"T"~_c'_'''','~''_'''_''R-+_ SPD-Bürgerbüro 61' ;20 611 50374 Erftstadt Bahnhofstr. 38 50374 Erftstadt eMail: spd-buergerbuero-erftstadt@t-online.de Internet: www.spd-erftstadt.de Erftstadt, 31. Januar 2012 Antrag ~3120t12 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, den folgenden Gremien des Rates zuzuleiten: Antrag den zuständigen 1. Die Verwaltung stellt in der nächsten Sitzung des Fachausschusses den Stand der Diskussionen im Landtag über die bevorstehenden Änderungen des LWG, insbesondere der Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung der Abwasserkanäle, dar. 2. Der Rat der Stadt Erftstadt setzt die Vorschrift der Satzung mit den Terminen zur Prüfung der Abwasserkanäle bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes außer Kraft. 3. Der Rat streicht den Passus über die terminlichen Vorgaben zur generellen Dichtigkeitsüberprüfung aus der Satzung, wenn der Gesetzgeber die generelle Überprüfung der Abwasserkanäle für private Haushalte außer Kraft setzt. Begründung: Der Landtag in Nordrhein-Westfalen diskutiert über die derzeit gesetzlich vorgegebene Verpflichtung, die auf dem privaten Grundstück verlegten Abwasserkanäle bis zu einem bestimmten Termin zu überprüfen. Es deutet vieles darauf hin, dass die bisher im Gesetz vorgesehene generelle Pflicht entfällt. Der Rat der Stadt Erftstadt sollte deshalb die in der Erftstädter Satzung vorgeschriebenen Termine zur Dichtigkeitsüberprüfung bis zur Vorlage des genauen Gesetzesentwurfs aussetzen. Sobald das neue Gesetz vorliegt, sollte die Stadt Erftstadt ihre Satzung diesem Gesetz anpassen. 2 Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass keine über die Bestimmungen des zukünftigen Gesetzes hinausgehenden Pflichten zur Dichtigkeitsüberprüfung von den Grundstückseigentümern in Erftstadt erfüllt werden müssen, auch wenn dies gegebenenfalls durch örtliches Satzungsrecht möglich sein sollte. M)fr:[hen t:Bohlen Fraktionsvorsitzender Grüßen