Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
01.03.12, 15:34
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD·Frakt"on
Erftstadt • SPD·Bü~
er. ü~
~~TAOTcR,~sT~o,;:21
:~
~:~~:'~F~:·nd"
Stadt Erftstadt
1--- 50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
l" Z. FES. ,: -, .:
I 63
Telefon: (0 22 35) 463006
Dr. Franz-Georg Rips
eMail: bernd.bohlen@spd-erftstadt.de
Rathaus, Holzdamm 10 ,__-l-.:....t,,_.. -,-_,--_"T"~_c'_'''','~''_'''_''R-+_ SPD-Bürgerbüro
61'
;20
611
50374 Erftstadt
Bahnhofstr. 38
50374 Erftstadt
eMail: spd-buergerbuero-erftstadt@t-online.de
Internet: www.spd-erftstadt.de
Erftstadt, 31. Januar 2012
Antrag
~3120t12
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, den folgenden
Gremien des Rates zuzuleiten:
Antrag den zuständigen
1. Die Verwaltung stellt in der nächsten Sitzung des Fachausschusses den Stand der
Diskussionen im Landtag über die bevorstehenden Änderungen des LWG,
insbesondere der Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung der Abwasserkanäle, dar.
2. Der Rat der Stadt Erftstadt setzt die Vorschrift der Satzung mit den Terminen zur
Prüfung der Abwasserkanäle bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes außer
Kraft.
3. Der Rat streicht den Passus über die terminlichen Vorgaben zur generellen
Dichtigkeitsüberprüfung
aus der Satzung, wenn der Gesetzgeber die generelle
Überprüfung der Abwasserkanäle für private Haushalte außer Kraft setzt.
Begründung:
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen
diskutiert über die derzeit gesetzlich
vorgegebene
Verpflichtung,
die auf dem
privaten
Grundstück
verlegten
Abwasserkanäle bis zu einem bestimmten Termin zu überprüfen. Es deutet vieles
darauf hin, dass die bisher im Gesetz vorgesehene generelle Pflicht entfällt.
Der
Rat
der
Stadt
Erftstadt
sollte
deshalb
die
in der
Erftstädter
Satzung
vorgeschriebenen Termine zur Dichtigkeitsüberprüfung bis zur Vorlage des genauen
Gesetzesentwurfs aussetzen. Sobald das neue Gesetz vorliegt, sollte die Stadt
Erftstadt ihre Satzung diesem Gesetz anpassen.
2
Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass keine über die Bestimmungen des
zukünftigen Gesetzes hinausgehenden Pflichten zur Dichtigkeitsüberprüfung von den
Grundstückseigentümern
in Erftstadt erfüllt werden müssen, auch wenn dies
gegebenenfalls durch örtliches Satzungsrecht möglich sein sollte.
M)fr:[hen
t:Bohlen
Fraktionsvorsitzender
Grüßen