Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 02.06.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-55/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
Sachdarstellung:
Der Rat wählt gemäß § 67 (1) GO NRW für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte
ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Zahl der
Stellvertreter ist in der GO NRW nicht festgelegt. Es ist daher von Rat die Zahl der
Stellvertreter vorab zu bestimmen. Die ehrenamtlichen Stellvertreter vertreten den
Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 (2) GO NRW.
Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf
die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden
Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist,
wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt,
zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an
vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den
die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen
findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu
ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an
nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an
seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.
Auf das als Anlage beigefügte Beispiel der Höchstzahlenberechnung wird verwiesen.
Der Bürgermeister ist stimmberechtigt.
Drucksache VL-55/2014
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, ____ ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen.
Daraufhin wählt der Rat ohne Aussprache in geheimer Abstimmung die ehrenamtlichen
Stellvertreter des Bürgermeisters der Gemeinde Langerwehe.
Der Bürgermeister
(Göbbels)