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Beschlussvorlage (Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 02.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-55/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters Sachdarstellung: Der Rat wählt gemäß § 67 (1) GO NRW für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Zahl der Stellvertreter ist in der GO NRW nicht festgelegt. Es ist daher von Rat die Zahl der Stellvertreter vorab zu bestimmen. Die ehrenamtlichen Stellvertreter vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 (2) GO NRW. Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Auf das als Anlage beigefügte Beispiel der Höchstzahlenberechnung wird verwiesen. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Drucksache VL-55/2014 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, ____ ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. Daraufhin wählt der Rat ohne Aussprache in geheimer Abstimmung die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters der Gemeinde Langerwehe. Der Bürgermeister (Göbbels)