Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
37 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
Wahl der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 (2) GO NRW:
Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in
einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der
Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich
durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den
die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch
genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter
Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages
steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen
Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister
zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster
Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der
Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.
Beispiel:
(Keine Listenverbindungen, jede Fraktion stimmt vollzählig für ihre eigene Liste)
CDU-Fraktion
13 Sitze
SPD-Fraktion
9 Sitze
1)13:1 = 13 (1)
2)13:1 = 6,5 (3)
3)13:3 = 4,33
1)9:1 = 9 (2)
2)9:2 = 4,5
3)9:3 = 3
Bündnis 90/Die
Grünen-Fraktion
3 Sitze
1)3:1 = 3
2)3:2 = 1,5
FDP
1 Sitz
1)1:1 = 1
2)1:2 = 0,5
Demnach stellt die CDU-Fraktion den 1. und 3. stellvertretenden Bürgermeister, die SPD-Fraktion
stellt den 2. stellvertretenden Bürgermeister.