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Beschlussvorlage (Anlage Wahlverfahren)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
37 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (Anlage Wahlverfahren)

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Inhalt der Datei

Anlage Wahl der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 (2) GO NRW: Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Beispiel: (Keine Listenverbindungen, jede Fraktion stimmt vollzählig für ihre eigene Liste) CDU-Fraktion 13 Sitze SPD-Fraktion 9 Sitze 1)13:1 = 13 (1) 2)13:1 = 6,5 (3) 3)13:3 = 4,33 1)9:1 = 9 (2) 2)9:2 = 4,5 3)9:3 = 3 Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion 3 Sitze 1)3:1 = 3 2)3:2 = 1,5 FDP 1 Sitz 1)1:1 = 1 2)1:2 = 0,5 Demnach stellt die CDU-Fraktion den 1. und 3. stellvertretenden Bürgermeister, die SPD-Fraktion stellt den 2. stellvertretenden Bürgermeister.