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Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
51 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
21.06.13, 15:00
Aktualisiert
21.06.13, 15:00
Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit) Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 1014 /IX.L. Datum: 20.06.2013 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 25.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schulsozialarbeit Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Zur Information ist die Stellungnahme der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen zum Angebot der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes des Kreises Euskirchen beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist der Schriftverkehr zwischen Kreis Euskirchen und den Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie Arbeit und Soziales mit dem von allen Bürgermeistern und dem Landrat unterzeichneten „Appell zur Fortführung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis Euskirchen. Dass Schulsozialarbeit wichtig ist und an dieser Stelle gute Arbeit geleistet wird, ist wie auch in der Stellungnahme der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister dargestellt, unbestritten. Es besteht darüber hinaus Einigkeit, dass eine Fortsetzung der befristeten Unterstützung der Schulsozialarbeit durch den Kreis Euskirchen auf Grund ihrer Auswirkungen auf die Kreisumlage ausgeschlossen wird. Sollte in den auslaufenden Schulen, der Hauptschule Nettersheim, der Hauptschule Blankenheim, der Realschule Blankenheim und auch für die neue Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim Schulsozialarbeit notwendig werden, ist der Schulträger selbst aufgefordert, einen Beschluss, wie Schulsozialarbeit an den Schulen zu leisten ist, zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister