Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
19.08.14, 18:07
Aktualisiert
19.08.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 26.06.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Rei/Gö.
Vorlagennummer: VL-88/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde;
hier: 5. Fortschreibung
Sachdarstellung:
Zur Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigungspflicht haben die Gemeinden
die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in
angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein
anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die
geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind im Abwasserbeseitigungskonzept
darzustellen.
Die Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinde im Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (IV-7-031 002 0101 / IV-8-673/2 –
30369 vom 30.10.2013) findet Anwendung.
Zu den Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien und den Beiträgen
zu den Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen der Flussgebietseinheiten gehören auch Maßnahmen im Abwasserbereich, die in den Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden dargestellt werden.
Die Gemeinde legt das Abwasserbeseitigungskonzept der oberen Wasserbehörde
vor. Eine weitere Ausfertigung erhält die untere Wasserbehörde.
Drucksache VL-88/2014
Seite - 2 -
Das Abwasserbeseitigungskonzept muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1.)
2.)
3.)
4.)
5.)
6.)
7.)
Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen,
Angaben zu Abwasseranlagen – Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe, Pumpwerke,
Angaben zu den Entwässerungsgebieten,
Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept),
Art der unter den Nr. 2, 3 und 4 erfassten Maßnahmen,
Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen,
notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit.
Die textliche Darstellung ist der Einladung als Anlage beigefügt.
Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes anhand der neu gefassten
Planunterlagen wird in der Sitzung erläutert.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes.
Der Bürgermeister
(Göbbels)