Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
57 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
24.09.13, 11:31
Aktualisiert
24.09.13, 11:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1057 /IX.L.
Datum: 23.09.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.09.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.10.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.10.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Flächennutzungsplan
hier: Sachstand zur Windkraftkonzentrationszone
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
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Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 09.07.2013 hat der Gemeinderat beschlossen:
„Das Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) von ausgewählten Vorrangzonen wird zur Kenntnis genommen. Es wird darüber hinaus beschlossen, im
Rahmen der sich nunmehr anschließenden vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (ASP II) sowie der Erfassung der planungsrelevanten Arten Abstimmungen
mit der Nachbarkommune Blankenheim dahingehend zu erzielen sind, dass Kommunalgrenzen überschreitende Bereiche in einem gemeinsamen Auftrag zu untersuchen sind.
Bevor die ASP II evtl. in Auftrag gegeben wird, sind zunächst Begehungen der Untersuchungsbereiche Mitte und West unter Beteiligung von Gemeinde, Unterer
Landschaftsbehörde und Regionalforstamt durchzuführen. Über das Ergebnis wird
der Rat informiert. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit den Privatwaldbesitzern im Untersuchungsbereich West Abstimmungsgespräche zu führen und den Rat
zu informieren.“
Im Rahmen 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim,
in der in den Gemarkungsbereichen Engelgau und Frohngau eine „Windkraftkonzentrationszone“ ausgewiesen wurde, erfolgte eine gutachterliche Gesamtbetrachtung des Offenlandes (Waldflächen waren seinerzeit von der Betrachtung ausgeschlossen). Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 30.12.1998
rechtsverbindlich.
Zur Frage, inwieweit das seinerzeitige Gutachten unverändert im Rahmen der 51.
Änderung des Flächennutzungsplanes Bestand hat und darüber hinaus, ob der
Schutzabstand von Windenergieanlagen zu den Siedlungsbereichen von 1.400 m
gerichtlich anfechtbar sein wird hat die Gemeinde Nettersheim zwischenzeitlich
3
Rechtsbeistand genommen. Bis zur Sitzung des Gemeinderates am 08.10.2013 wird
dieser eine Empfehlung zur Beschlussfassung fertigen.
gez. Pracht
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Bürgermeister