Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
20.09.13, 15:00
Aktualisiert
20.09.13, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1054 /IX.L.
Datum: 17.09.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.09.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer überdachten Pferde-Führanlage sowie Anlegung eines Parcours-Reitplatzes auf dem Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 399
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Zum Bauantrag auf Errichtung einer überdachten Pferde-Führanlage sowie Anlegung eines Parcours-Reitplatzes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Holzmülheim befindlichen Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 399 wird das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt unter der
Maßgabe, dass eine Böschungsbepflanzung des Parcours-Reitplatzes sowie Abpflanzung
des hierzu führenden Aufganges erfolgt.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 4 Nr. 399 ist die Errichtung einer
überdachten Pferde-Führanlage sowie Anlegung eines Parcours-Reitplatzes vorgesehen.
Ein entsprechender Bauantrag wurde bei der Gemeinde Nettersheim eingereicht. Dieses
Grundstück befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Holzmülheim
und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Dennoch wird dieses Grundstück von je her landwirtschaftlich genutzt. Es ist am nördlichen
Ortsrand von Holzmülheim gelegen.
Erst im Januar d. J. wurde auf diesem und dem benachbarten Grundstück die Errichtung
einer Pferdebewegungshalle mit Remise sowie eines Round-Pen baurechtlich genehmigt.
In diesem Zusammenhang wurde bereits die Privilegierung des landwirtschaftlichen Betriebes seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bestätigt. Darüber
hinaus wurde im Rahmen des seinerzeitigen Baugenehmigungsverfahrens ein landschaftspflegerischer Begleitplan zum ökologischen Ausgleich erstellt und mit der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt. Die nunmehr vorgesehenen
baulichen Anlagen werden in Bereichen angelegt, die von den Pflanzflächen nicht betroffen sind.
Zusätzliche Bodenversiegelungen sind nicht vorgesehen, d. h. die überdachte
Pferdeführanlage wird mit Reitsand versehen, wobei der Innenbereich als Heulager dienen soll, der Parcours-Reitplatz soll mit Erdmassen angefüllt werden und eine Grasoberfläche erhalten.
3
Durch den seinerzeitigen landschaftspflegerischen Begleitplan wurde eine Überkompensation erzielt, so dass davon auszugehen ist, dass bei Böschungsbepflanzung
des Parcours-Reitplatzes sowie Abpflanzung des hierzu führenden Aufganges, die
im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gefordert werden sollten, weitere Ausgleichsmaßnahmen seitens der Unteren Landschaftsbehörde nicht
gefordert werden.
Aus dem beigefügten Planauszug ist das betroffene Grundstück ersichtlich. Darüber
hinaus sind in einer weiteren Planskizze die geplanten Bauvorhaben dargestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister