Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
13.10.14, 18:06
Aktualisiert
13.10.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 25.09.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-139/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 Repowering Halde Nierchen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Auf dem Plateau „Halde Nierchen“ werden durch die Firma EnergieKontor seit 1998
insgesamt 9 Windkraftanlagen betrieben. Hiervon stehen 5 Anlagen auf dem Gebiet der
Stadt Eschweiler und 4 Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe.
Damals wurde gleichzeitig mit der Stadt Eschweiler der Flächennutzungsplan geändert
und ein Bebauungsplan aufgestellt.
Mit Datum vom 01.08.2014 beantragt nun der Anlagenbetreiber ein sog. Repowering
durchzuführen. Unter einem Repowering versteht man das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen.
Durch die bestehende Konzentrationszone für die Windenergie wird eine Ausschlusswirkung für das gesamte Gemeindegebiet erreicht. Im Hinblick darauf muss eine erneute
Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes erfolgen, um geeignete Standorte für die
Windenergie zu definieren. Diese sog. Windpotentialstudie liegt mittlerweile im Entwurf vor
und wird in einem separaten Verfahren durchgeführt. Die Konzentrationszone „Halde
Nierchen“ wird darin grundsätzlich bestätigt. Die auf Grundlage der Windpotentialstudie
angestrebte Flächennutzungsplanänderung wird für die Flächen im Geltungsbereich auch
weiterhin eine Konzentrationszone darstellen, so dass die angestrebte Bebauungsplanänderung auch künftig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Eine Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Halde Nierchen muss also nicht erfolgen.
Da der bestehende Bebauungsplan F 18 Windpark Halde Nierchen u. a. Standorte sowie
Maximalhöhen vorgibt, ist dieser vor einem Repowering zu ändern. Das geplante
Repowering geht derzeit von 1 WEA mit einer Gesamthöhe von 170 m aus. Diese WEA
darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die bestehenden Anlagen stillgelegt wurden.
Diese Bedingung ist in den Bebauungsplan aufgenommen worden.
Drucksache VL-139/2014
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Durch das Repowering besteht die Möglichkeit, durch effizientere Anlagen mehr Strom
aus Windenergie zu erzeugen und in das öffentliche Netz einzuspeisen. Somit wird dem
ausdrücklichen Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen, den Anteil der Windenergie in NRW
auszubauen, entsprochen.
Darüber hinaus entstehen durch den technischen Fortschritt auch deutliche Verbesserungen aus lärmtechnischer Sicht. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der technischen
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wird im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens sichergestellt.
Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP 2013) erfordert eine Standortsicherung
von Halden, wenn diese die technischen Voraussetzungen aufweisen und fachliche
Anforderungen nicht entgegenstehen. Darüber hinaus soll die Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen.
Somit wird mit dem geplanten Repowering auf der Halde Nierchen auch den Zielen des
Entwurfes des LEP entsprochen.
Der Rechtsplan, die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen sind als Anlage
beigefügt.
Das beauftrage Planungsbüro wird die Bebauungsplanänderung in der Sitzung erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Übernahme der Kosten für das Bauleitplanverfahren durch EnergieKontor wurde
mittels städtebaulichen Rahmenvertrag geregelt. Der Gemeinde Langerwehe entstehen
keine Kosten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplanes F 18, 1. Änderung Repowering Halde Nierchen und
beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)