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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 Repowering Halde Nierchen hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
13.10.14, 18:06
Aktualisiert
13.10.14, 18:06
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 Repowering Halde Nierchen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 Repowering Halde Nierchen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 25.09.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-139/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 Repowering Halde Nierchen hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB Sachdarstellung: Auf dem Plateau „Halde Nierchen“ werden durch die Firma EnergieKontor seit 1998 insgesamt 9 Windkraftanlagen betrieben. Hiervon stehen 5 Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler und 4 Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe. Damals wurde gleichzeitig mit der Stadt Eschweiler der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt. Mit Datum vom 01.08.2014 beantragt nun der Anlagenbetreiber ein sog. Repowering durchzuführen. Unter einem Repowering versteht man das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen. Durch die bestehende Konzentrationszone für die Windenergie wird eine Ausschlusswirkung für das gesamte Gemeindegebiet erreicht. Im Hinblick darauf muss eine erneute Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes erfolgen, um geeignete Standorte für die Windenergie zu definieren. Diese sog. Windpotentialstudie liegt mittlerweile im Entwurf vor und wird in einem separaten Verfahren durchgeführt. Die Konzentrationszone „Halde Nierchen“ wird darin grundsätzlich bestätigt. Die auf Grundlage der Windpotentialstudie angestrebte Flächennutzungsplanänderung wird für die Flächen im Geltungsbereich auch weiterhin eine Konzentrationszone darstellen, so dass die angestrebte Bebauungsplanänderung auch künftig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Eine Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Halde Nierchen muss also nicht erfolgen. Da der bestehende Bebauungsplan F 18 Windpark Halde Nierchen u. a. Standorte sowie Maximalhöhen vorgibt, ist dieser vor einem Repowering zu ändern. Das geplante Repowering geht derzeit von 1 WEA mit einer Gesamthöhe von 170 m aus. Diese WEA darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die bestehenden Anlagen stillgelegt wurden. Diese Bedingung ist in den Bebauungsplan aufgenommen worden. Drucksache VL-139/2014 Seite - 2 - Durch das Repowering besteht die Möglichkeit, durch effizientere Anlagen mehr Strom aus Windenergie zu erzeugen und in das öffentliche Netz einzuspeisen. Somit wird dem ausdrücklichen Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen, den Anteil der Windenergie in NRW auszubauen, entsprochen. Darüber hinaus entstehen durch den technischen Fortschritt auch deutliche Verbesserungen aus lärmtechnischer Sicht. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wird im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens sichergestellt. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP 2013) erfordert eine Standortsicherung von Halden, wenn diese die technischen Voraussetzungen aufweisen und fachliche Anforderungen nicht entgegenstehen. Darüber hinaus soll die Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen. Somit wird mit dem geplanten Repowering auf der Halde Nierchen auch den Zielen des Entwurfes des LEP entsprochen. Der Rechtsplan, die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen sind als Anlage beigefügt. Das beauftrage Planungsbüro wird die Bebauungsplanänderung in der Sitzung erläutern. Finanzielle Auswirkungen: Die Übernahme der Kosten für das Bauleitplanverfahren durch EnergieKontor wurde mittels städtebaulichen Rahmenvertrag geregelt. Der Gemeinde Langerwehe entstehen keine Kosten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes F 18, 1. Änderung Repowering Halde Nierchen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Der Bürgermeister (Göbbels)