Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 364/2011
Az.: 82.24
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 18.08.2011
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
20.09.2011
Bemerkungen
vorberatend
Betriebsausschuss Stadtwerke
29.09.2011
Rat
04.10.2011
beschließend
Betriebsausschuss Stadtwerke
29.11.2011
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
06.12.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
06.03.2012
beschließend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
08.03.2012
vorberatend
Rat
27.03.2012
beschließend
Betrifft:
25.01.2012
Datum Freigabe -100-
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadtwerke Erftstadt errichten im Jahr 2012 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von
bis zu. 300 kWp auf städtischen Gebäuden. Im Wirtschaftsplan der Stadtwerke werden die
erforderlichen Mittel in Höhe von 840.000,- eingestellt.
Begründung:
Im Zuge von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen hat die Stadt Erftstadt bisher nur zwei
Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern mit einer Gesamtleistung von ca. 65 kWp errichtet
bzw. geplant. Die städtischen Dächer wurden regelmäßig Herstellern und Vermittlern von
Photovoltaikanlagen zwecks Errichtung und Betrieb angeboten. Eine Umsetzung erfolgt lediglich
auf der Feuerwache in Liblar und auf der Förderschule in Friesheim.
Die Modulpreise haben sich in den vergangenen Jahren erheblich reduziert. Trotz der gesunkenen
Einspeisevergütung sind die Anlagen heute bei einer vollständigen Fremdfinanzierung
wirtschaftlich zu betreiben. Die Stadt sollte daher jetzt ihre Liegenschaften selbst nutzen.
Folgende Schuldächer sind für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet. Dort könnten
Anlagen mit einer Leistung von bis zu 300 kWp gebaut werden.
Gymnasium Lechenich
Gymnasium Liblar
Donatusgrundschule
Hauptschule Liblar
Südschule Lechenich
Grundschule Erp
95 kWp
90 kWp
20 kWp
40 kWp
40 kWp
15 kWp
Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse kann derzeit nur auf der Basis der aktuellen Errichtungskosten
sowie der derzeitigen Einspeisevergütung vorgenommen werden.
Kosten der PV-Anlage:
Die Kosten der PVA, ca. 840.000 €, sind aktuelle Nettopreise und beinhalten
- mit Prüfsiegel zertifizierte Module und Wechselrichter,
- maximale Garantiezeiten,
- Unterkonstruktionen aus Aluminium/Edelstahl
- Planung
- Elektrischer Anschluss
- Überwachungstechnik
- Versicherungen
Einspeisevergütung:
Aktuell wird eine Einspeisevergütung in Höhe von 28,74 bzw. 27,33 Cent/kWh für die
Volleinspeisung des solar erzeugten Stroms gezahlt. Prognostisch wird von einem
durchschnittlichen Ertrag im Jahr von 900 kWh/kWp ausgegangen. Entsprechend beträgt die
Einspeisevergütung zu Beginn insgesamt 75.000,- €/a.
Über die berechnete Laufzeit von 20 Jahren wird eine 15%ige Leistungsminderung der Anlage
zugrunde gelegt.
Bei einer vollständigen Fremdfinanzierung reicht die Einspeisevergütung aus, um alle anfallenden
Kosten, einschließlich Zins und Tilgung zu decken. Nach 20 Jahren würde die Stadt über eine
schuldenfreie Anlage verfügen. Weiterhin hätte die Stadt Überschüsse aus der
Einspeisevergütung in Höhe von ca. 240.000,- € erwirtschaftet.
Um die steuerlichen Vorteile durch die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten der einzelnen
Sparten, sowie die Berechtigung des Vorsteuerabzuges nutzen zu können, soll die zu
errichtenden PVA von den Stadtwerken Erftstadt betrieben werden.
Die Anlage kann erst im Jahr 2012 an das Netz gehen. Die Einspeisevergütung wird dann weiter
reduziert werden. Die Preise für die Module werden ebenfalls sinken. Eine abschließende
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann daher erst erstellt werden, wenn die Ergebnisse der
Ausschreibung vorliegen. Die Ausschreibung wäre aufzuheben, wenn wider Erwarten kein
wirtschaftliches Angebot abgegeben wird.
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(Dr. Rips)
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