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Beschlussvorlage (Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.09.11, 07:15
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 364/2011 Az.: 82.24 Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 18.08.2011 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft - 20 - BM / Dezernent Termin 20.09.2011 Bemerkungen vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 29.09.2011 Rat 04.10.2011 beschließend Betriebsausschuss Stadtwerke 29.11.2011 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 06.12.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Finanz- und Personalausschuss 06.03.2012 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 08.03.2012 vorberatend Rat 27.03.2012 beschließend Betrifft: 25.01.2012 Datum Freigabe -100- Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadtwerke Erftstadt errichten im Jahr 2012 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu. 300 kWp auf städtischen Gebäuden. Im Wirtschaftsplan der Stadtwerke werden die erforderlichen Mittel in Höhe von 840.000,- eingestellt. Begründung: Im Zuge von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen hat die Stadt Erftstadt bisher nur zwei Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern mit einer Gesamtleistung von ca. 65 kWp errichtet bzw. geplant. Die städtischen Dächer wurden regelmäßig Herstellern und Vermittlern von Photovoltaikanlagen zwecks Errichtung und Betrieb angeboten. Eine Umsetzung erfolgt lediglich auf der Feuerwache in Liblar und auf der Förderschule in Friesheim. Die Modulpreise haben sich in den vergangenen Jahren erheblich reduziert. Trotz der gesunkenen Einspeisevergütung sind die Anlagen heute bei einer vollständigen Fremdfinanzierung wirtschaftlich zu betreiben. Die Stadt sollte daher jetzt ihre Liegenschaften selbst nutzen. Folgende Schuldächer sind für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet. Dort könnten Anlagen mit einer Leistung von bis zu 300 kWp gebaut werden. Gymnasium Lechenich Gymnasium Liblar Donatusgrundschule Hauptschule Liblar Südschule Lechenich Grundschule Erp 95 kWp 90 kWp 20 kWp 40 kWp 40 kWp 15 kWp Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse kann derzeit nur auf der Basis der aktuellen Errichtungskosten sowie der derzeitigen Einspeisevergütung vorgenommen werden. Kosten der PV-Anlage: Die Kosten der PVA, ca. 840.000 €, sind aktuelle Nettopreise und beinhalten - mit Prüfsiegel zertifizierte Module und Wechselrichter, - maximale Garantiezeiten, - Unterkonstruktionen aus Aluminium/Edelstahl - Planung - Elektrischer Anschluss - Überwachungstechnik - Versicherungen Einspeisevergütung: Aktuell wird eine Einspeisevergütung in Höhe von 28,74 bzw. 27,33 Cent/kWh für die Volleinspeisung des solar erzeugten Stroms gezahlt. Prognostisch wird von einem durchschnittlichen Ertrag im Jahr von 900 kWh/kWp ausgegangen. Entsprechend beträgt die Einspeisevergütung zu Beginn insgesamt 75.000,- €/a. Über die berechnete Laufzeit von 20 Jahren wird eine 15%ige Leistungsminderung der Anlage zugrunde gelegt. Bei einer vollständigen Fremdfinanzierung reicht die Einspeisevergütung aus, um alle anfallenden Kosten, einschließlich Zins und Tilgung zu decken. Nach 20 Jahren würde die Stadt über eine schuldenfreie Anlage verfügen. Weiterhin hätte die Stadt Überschüsse aus der Einspeisevergütung in Höhe von ca. 240.000,- € erwirtschaftet. Um die steuerlichen Vorteile durch die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten der einzelnen Sparten, sowie die Berechtigung des Vorsteuerabzuges nutzen zu können, soll die zu errichtenden PVA von den Stadtwerken Erftstadt betrieben werden. Die Anlage kann erst im Jahr 2012 an das Netz gehen. Die Einspeisevergütung wird dann weiter reduziert werden. Die Preise für die Module werden ebenfalls sinken. Eine abschließende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann daher erst erstellt werden, wenn die Ergebnisse der Ausschreibung vorliegen. Die Ausschreibung wäre aufzuheben, wenn wider Erwarten kein wirtschaftliches Angebot abgegeben wird. -2- (Dr. Rips) -3-