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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Erläuterung Berechnung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
02.11.11, 07:29
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Erläuterung Berechnung) Beschlussvorlage (Anlage 1 - Erläuterung Berechnung)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage V 364/2011 18.10.2011 Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft sowie der Betriebsausschuss Stadtwerke haben in ihren Sitzungen am 20.09.2011 bzw. 29.09. 2011 die Vorlage beraten. Die Verwaltung wurde gebeten, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. In der Anlage 2 habe ich zwei Berechnungsbeispiele beigefügt. Folgende Daten wurden zugrunde gelegt: Leistung 100 KW p Kosten 2.400,- €/ KW p Ertrag 860 KW/ KW p Alterung 0,5 % pro Jahr Zins 2,93 % Wartung/Reparatur 0,5 % des Kaufpreises Versicherung 0,5 % des Kaufpreises sonstige Kosten 0,5 % des Kaufpreises Für die Berechnung wurde eine Leistung der Anlage von 100 KW p zugrunde gelegt. Dies erleichtert überschlägige Berechnungen. Bei Anlagen über 30 KW p reduziert sich die Einspeisevergütung. Auf städtischen Dächern würde nicht eine Anlage mit einer Leistung von 300 KW p, sondern würden mehrere Anlagen errichtet. Eine Berechnung mit 100 KW p entspricht somit ca. der tatsächlichen durchschnittlichen Einspeisevergütung. Die angenommenen Kosten entsprechen den aktuellen marküblichen Konditionen. Örtliche Besonderheiten (Gerüststellung, Verschattung, Elektroanschluss) sind nicht berücksichtigt. Bei einer optimalen Ausrichtung zur Sonne, die bei einer Aufstellung auf Flachdächern gegeben ist, ist ein Ertrag von 860 KW/ KW p in Erftstadt mehr als realistisch. Dies kann anhand von bestehenden Anlagen bestätigt werden. Die Hersteller garantieren eine Leistung von 80 % nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren. Aufgrund empirischer Untersuchungen wird empfohlen, für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit einem Alterungskoeffizienten von 0,5 % pro Jahr zu rechnen. Der Zins entspricht den aktuellen Konditionen der KfW für ein Darlehen mit 20jähriger Laufzeit sowie Zinsbindung und drei tilgungsfreien Jahren. Die entsprechende Leistung (Monitoring der Anlage, regelmäßige Prüfung, Behebung von Schäden) wird von vielen Anbietern als zusätzliche Leistung angeboten. Der Versicherungsschutz umfasst alle Risiken (Vandalismus, Diebstahl, Ausfall der Anlage). Eine 20jährige Garantie für die Wechselrichter ist ebenfalls berücksichtigt. Buchhaltung, Steuerberater. Insgesamt betragen die jährlichen Kosten 1,5 % des Kaufpreises. Dieser Wert wird von Bewertungssachverständigen, die den Wert von Photovoltaikanlagen zu ermitteln hatten, bestätigt. Alle Ansätze wurden vorsichtig geschätzt. Die tatsächlichen Werte werden keinesfalls schlechter sein. Unter diesen Vorgaben kann eine Photovoltaikanlage in jedem Fall wirtschaftlich betrieben werden. Für eine Anlage mit einer Leistung von 100 KW p ergibt sich ohne eine Diskontierung - nach einer Laufzeit von 20 Jahren ein Gewinn in Höhe von ca. 90.000,- €. Unter bestimmten Rahmenbedingungen kann es auch wirtschaftlich sein, den durch eine Photovoltaikanlage erzeugten Strom selbst zu nutzen. In der Anlage 3 ist ein entsprechendes Berechnungsbeispiel beigefügt. Unter der Annahme, dass 30 % des erzeugten Stroms genutzt werden können und dass der Strompreis jährlich um 3 % steigt, ergibt sich ein Gewinn nach einer Laufzeit von 20 Jahren in Höhe von ca. 97.000,- €. Der Eigenverbrauch könnte somit eine wirtschaftliche Variante darstellen. Es muss allerdings noch geprüft werden, ob tatsächlich 30 % des erzeugten Stroms selbst genutzt werden können. Weiterhin hängt die Wirtschaftlichkeit der Eigennutzung von der Entwicklung des Strompreises in den kommenden Jahren ab. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden anhand von EXCEL-Tabellen vorgenommen. Die Dateien stehen in SD-Net zur Verfügung. Im Jahr 2012 werden sich die Rahmenbedingungen, die Einspeisevergütung sowie den Preis der Anlagen betreffend, ändern. Die entsprechenden Daten sind noch nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass auch im Jahr 2012 Photovoltaikanlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Vor einer Ausschreibung bzw. vor der Vergabe des Auftrags muss die beigefügte Wirtschaftlichkeitsberechnung allerdings aktualisiert werden. (Dr. Rips)