Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
01.11.11, 18:27
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zur Vorlage V 364/2011
28.10.2011
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Die Bundesnetzagentur hat heute die ab dem 01.01.2012 gültigen Vergütungen für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen in das Stromnetz bekannt gegeben. Die Vergütungen werden um 15 % gekürzt. Danach ergeben sich folgende neue Sätze:
bis 30 KW p
über 30 KW p bis 100 KWp
0,2443 €/KWh
0,2323 €/KWh
Unter der Annahme, dass sich die Preise für Photovoltaikanlagen im Jahr 2012 nicht verändern, ist eine Investition in eine solche Anlage immer noch wirtschaftlich. Bei einer vollständigen Finanzierung über Darlehen decken die Einnahmen aus dem Stromverkauf sämtliche
anfallenden Kosten (Zinsen, Tilgung, Betriebskosten). Nach 20 Jahren Laufzeit wurde zwar
kein Überschuss erzielt, die Stadt verfügt dann über eine schuldenfreie Anlage die weiterhin
noch gewinnbringend Strom erzeugt.
Ich gehe allerdings davon aus, dass im kommenden Jahr die Preise für Photovoltaikanlagen
sinken werden. Unter der Annahme, dass die Preise entsprechend den Vergütungen auch
um 15 % sinken, für eine Anlage mit 100 KW p dementsprechend 205.000,- € aufzuwenden
wären, ergibt sich nach einer Laufzeit von 20 Jahren ein Überschuss von ca. 75.000,- €. Dies
entspricht der Rendite, die im Jahr 2011 bei der Investition in eine Photovoltaikanlage zu
erzielen ist. Eine entsprechende Berechnung ist als Anlage 5 beigefügt.
Ich schlage daher unverändert vor, dass die Stadtwerke im kommenden Jahr Anlagen mit
einer Leistung von 300 KWp auf städtischen Dächern errichten.
(Dr. Rips)