Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
55 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1007 /IX.L.
Datum: 06.06.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Nutzungsänderung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Gerätehalle zu einem Pferdestall u. Errichtung einer 2. Ebene auf dem Grundstück Gemarkung Pesch, Flur
5 Nr. 187
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, zum Bauantrag auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Gerätehalle zu einem Pferdestall sowie Errichtung einer zweiten Ebene im Gebäude auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Pesch befindlichen Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 187 das gemeindliche
Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB dann zu erteilen, wenn abschließend abgeklärt ist, dass weitere bauliche Anlagen für die auf der Hofstelle befindlichen Maschinen und Geräte nicht errichtet werden.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 187 wurde im Jahre 2005 eine
landwirtschaftliche Gerätehalle baurechtlich genehmigt. Das Grundstück befindet
sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Pesch (Einzelgehöft zwischen
Pesch und Roderath) und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Der Landschaftsplan Nettersheim weist diesen Bereich als
Landschaftsschutzgebiet aus. Im Rahmen des seinerzeitigen Bauantrages wurde
eine Privilegierung des Bauvorhabens im Nebenerwerb bestätigt. Seinerzeit wurde
seitens des Bauherrn erklärt, dass die Größe der Gerätehalle für die Vielzahl der auf
dem Hof befindlichen Maschinen und Geräte zwingend erforderlich sei.
Wie seitens der Gemeinde in Erfahrung gebracht werden konnte, ist die Umnutzung
bereits vollzogen. Neben der Einrichtung von Pferdeboxen in der Halle sind jedoch
hier auch noch Geräte und Maschinen untergebracht. Auf zweiter Ebene soll ein
Heulager eingerichtet werden. Abschließend konnte bislang nicht geklärt werden,
inwieweit die Einrichtung der Pferdeboxen den Platzbedarf für die Maschinen und
Geräte so einschränkt, dass künftig zusätzliche bauliche Anlagen erforderlich werden. Darüber hinaus kann jedoch festgestellt werden, dass sich der Viehbestand
gegenüber dem Jahre 2005 nicht verändert hat und auch eine Aufstockung des
Viehbestandes nicht vorgesehen ist.
3
Aufgrund der kurzfristigen Vorlage des Bauantrages konnten abschließend nicht alle
offenen Fragen für eine abschließende Entscheidung geklärt werden. Es wird jedoch
angestrebt, diese bis zur Sitzung des Gemeinderates abschließend zu klären.
Aus der beigefügten Übersichtskarte ist das betroffene Grundstück ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister