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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Nutzungsänderung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Gerätehalle zu einem Pferdestall u. Errichtung einer 2. Ebene auf dem Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 187)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
55 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Nutzungsänderung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Gerätehalle zu einem Pferdestall u. Errichtung einer 2. Ebene auf dem Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 187) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Nutzungsänderung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Gerätehalle zu einem Pferdestall u. Errichtung einer 2. Ebene auf dem Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 187) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Nutzungsänderung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Gerätehalle zu einem Pferdestall u. Errichtung einer 2. Ebene auf dem Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 187)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1007 /IX.L. Datum: 06.06.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Nutzungsänderung einer landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Gerätehalle zu einem Pferdestall u. Errichtung einer 2. Ebene auf dem Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 187 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen, zum Bauantrag auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Gerätehalle zu einem Pferdestall sowie Errichtung einer zweiten Ebene im Gebäude auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Pesch befindlichen Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 187 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB dann zu erteilen, wenn abschließend abgeklärt ist, dass weitere bauliche Anlagen für die auf der Hofstelle befindlichen Maschinen und Geräte nicht errichtet werden. Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 5 Nr. 187 wurde im Jahre 2005 eine landwirtschaftliche Gerätehalle baurechtlich genehmigt. Das Grundstück befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Pesch (Einzelgehöft zwischen Pesch und Roderath) und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Der Landschaftsplan Nettersheim weist diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet aus. Im Rahmen des seinerzeitigen Bauantrages wurde eine Privilegierung des Bauvorhabens im Nebenerwerb bestätigt. Seinerzeit wurde seitens des Bauherrn erklärt, dass die Größe der Gerätehalle für die Vielzahl der auf dem Hof befindlichen Maschinen und Geräte zwingend erforderlich sei. Wie seitens der Gemeinde in Erfahrung gebracht werden konnte, ist die Umnutzung bereits vollzogen. Neben der Einrichtung von Pferdeboxen in der Halle sind jedoch hier auch noch Geräte und Maschinen untergebracht. Auf zweiter Ebene soll ein Heulager eingerichtet werden. Abschließend konnte bislang nicht geklärt werden, inwieweit die Einrichtung der Pferdeboxen den Platzbedarf für die Maschinen und Geräte so einschränkt, dass künftig zusätzliche bauliche Anlagen erforderlich werden. Darüber hinaus kann jedoch festgestellt werden, dass sich der Viehbestand gegenüber dem Jahre 2005 nicht verändert hat und auch eine Aufstockung des Viehbestandes nicht vorgesehen ist. 3 Aufgrund der kurzfristigen Vorlage des Bauantrages konnten abschließend nicht alle offenen Fragen für eine abschließende Entscheidung geklärt werden. Es wird jedoch angestrebt, diese bis zur Sitzung des Gemeinderates abschließend zu klären. Aus der beigefügten Übersichtskarte ist das betroffene Grundstück ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister