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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 89, E.-Dirmerzheim, Kampstraße; Städtebauliches Konzept zur BP-Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:27
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 89, E.-Dirmerzheim, Kampstraße;
Städtebauliches Konzept zur BP-Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 89, E.-Dirmerzheim, Kampstraße;
Städtebauliches Konzept zur BP-Änderung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 76/2012 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.02.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 13.03.2012 BM / Dezernent 28.02.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 89, E.-Dirmerzheim, Kampstraße; Städtebauliches Konzept zur BP-Änderung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Das in der Anlage beigefügte Konzept zur Entwicklung eines Mehrgenerationen-Wohnprojekts in Erftstadt- Dirmerzheim wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen planungsrechtlichen Schritte vorzubereiten und dem Ausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Eigentümer der im Anlageplan dargestellten Grundstücke in E.-Dirmerzheim (zwischen der Kampstraße und der Brückenstraße) beabsichtigen die Realisierung eines MehrgenerationenWohnprojekts. Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 1 ha; geplant ist u.a. die Errichtung von 40 - 60 altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungseinheiten mit entsprechender Infrastruktur (Arztpraxis, Apotheke, Kiosk, Cafe etc.) in ein – bis zweigeschossiger Bauweise auf der Grundlage eines ökologischen Gesamtkonzepts. Weitere Informationen sind in der Anlage beigefügt. Das Projekt wird von der Verwaltung grundsätzlich befürwortet. Planungsrechtlich beurteilt ist der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 89, E.-Dirmerzheim, Kampstraße, zu ändern; der Bebauungsplan sieht für das Plangebiet bisher eine ein - zweigeschossige freistehende Einfamilienhausbebauung vor, welche jedoch noch nicht realisiert wurde. Das erforderliche Planverfahren sollte der Investor in Abstimmung mit der Stadt durchführen. Aufgrund der zur Zeit noch bestehenden und in Vorbereitung befindlichen Baurechte in Dirmerzheim ist beabsichtigt, die bauliche Umsetzung des Projekts für 2004/2005 vorzusehen. (Dr. Rips) -2-