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Beschlussvorlage (Wahl der Mitglieder der Pflichtausschüsse; hier: a) Haupt- und Finanzausschuss b) Rechnungsprüfungsausschuss)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
90 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (Wahl der Mitglieder der Pflichtausschüsse;
hier:	a) Haupt- und Finanzausschuss
	b) Rechnungsprüfungsausschuss) Beschlussvorlage (Wahl der Mitglieder der Pflichtausschüsse;
hier:	a) Haupt- und Finanzausschuss
	b) Rechnungsprüfungsausschuss) Beschlussvorlage (Wahl der Mitglieder der Pflichtausschüsse;
hier:	a) Haupt- und Finanzausschuss
	b) Rechnungsprüfungsausschuss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 03.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-60/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Wahl der Mitglieder der Pflichtausschüsse; hier: a) Haupt- und Finanzausschuss b) Rechnungsprüfungsausschuss Sachdarstellung: Dem Rat obliegt gemäß § 57 (2) in Verbindung mit § 58 (1) S. 1 GO NRW die Wahl der Mitglieder des a) Hauptausschusses, der nach bisheriger Bestimmung gleichzeitig die Aufgaben des Finanzausschusses und ebenso die Aufgaben des Personalausschusses wahrgenommen hat (Haupt- und Finanzausschuss, bisher 15 Mitglieder; 14 Ratsmitglieder und der Bürgermeister als Vorsitzender). Insoweit ist ein Beschluss erforderlich. Für das Wahlverfahren wird auf das in der Anlage (zum TOP „Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses“) genannte Beispiel zur Besetzung eines Ausschusses verwiesen. Für die Bestellung der stellvertretenden Ausschussmitglieder ist eine bestimmte Reihenfolge vorzusehen ( § 58 (1) GO NRW). b) Rechnungsprüfungsausschuss (bisher 11 Mitglieder). Vor der Wahl der Mitglieder ist die Zahl der Ausschusssitze durch den Rat zu bestimmen. Der Bürgermeister ist nicht stimmberechtigt. In die o.g. Ausschüsse dürfen gemäß § 58 (3) GO NRW nur Ratsmitglieder gewählt werden. Drucksache VL-60/2014 Seite - 2 - Haben sich die Ratsmitglieder gemäß § 50 (3) GO NRW zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind gemäß § 58 (1) in Verbindung mit § 58 (3) GO NRW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied zu benennen. Das benannte Ratsmitglied wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken im Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt. Ein Ratsmitglied hat das Recht, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: 1) Der Rat beschließt, dass der Hauptausschuss gemäß § 57 (1) GO NRW die Aufgaben des Finanzausschusses und die Aufgaben des Personalausschusses mit wahrnimmt. Er soll Haupt- und Finanzausschuss heißen. 2) Der Rat beschließt, die zahlenmäßige Stärke der Ausschüsse wie folgt festzulegen: a) Haupt- und Finanzausschuss: __________ Sitze (zuzügl. Bürgermeister), b) Rechnungsprüfungsausschuss: __________ Sitze. Drucksache VL-60/2014 3) Seite - 3 - Daraufhin beschließt der Rat, die folgende Zusammensetzung (nur Ratsmitglieder) des Haupt- und Finanzausschusses: Mitglieder: Stellvertreter 1. 2. 3. usw. 4) Des Weiteren beschließt der Rat, die folgende Zusammensetzung (nur Ratsmitglieder) des Rechnungsprüfungsausschusses: Mitglieder: 1. 2. 3. usw. Der Bürgermeister (Göbbels) Stellvertreter