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Beschlussvorlage (Brennholzvermarktung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
15.11.13, 13:00
Aktualisiert
15.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Brennholzvermarktung) Beschlussvorlage (Brennholzvermarktung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 1076 /IX.L. Datum: 15.11.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 19.11.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Brennholzvermarktung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft fasst bezüglich der Brennholzvermarktung folgende Beschlüsse: 1. Die Abgabe von Laubbrennholz frei Waldweg (Abschnitte und baumfallende Längen) erfolgt wie bisher für die Baumarten Eiche, Buche, Esche, Rubinie und Ulme zu einem Preis von 49,00 €/fm zuzüglich 5,5 % Mehrwertsteuer. Für mit anfallende Baumarten werden folgende Preise, wie bisher, zuzüglich 5,5 % Mehrwertsteuer festgelegt: Birke 47,25 €/fm Ahorn 45,50 €/fm Erle 36,75 €/fm Weide 35,00 €/fm Pappel 29,75 €/fm Fichte Tanne Kiefer Lärche 36,75 €/fm 35,00 €/fm 40,25 €/fm 40,25 €/fm 2. Die Abgabemenge von Laubbrennholz wird von 4,0 fm auf 6,0 fm je Haushalt erhöht. Begründung: Zu 1. Obwohl die Laubindustrie Holz- und Buchenbrennholzpreise am Weg gerückt derzeit bis 60,00 €/fm in der Region erzielt, wird vorgeschlagen, den mit Vorlage 589/IX.L. vom 16.11.2011 in der Ratssitzung vom 20.12.2011 festgesetzten Brennholzpreis für die Bürger der Gemeinde Nettersheim zu belassen. Dies liegt auch im Preisrahmen der angrenzenden Kommunen. Zu 2. Der Gesamt–Laubholzeinschlag hat sich durch den Ankauf des „Halbig“ und den Ergebnissen der neuen Forsteinrichtung erhöht, aufgrund dessen kann die Einschlagsbeschränkung für Brennholz gem. Beschluss vom 25.11.2008, Vor lage 926 VIII. L, von derzeit 4,0 fm auf 6,0 fm erhöht werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister