Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
15.11.13, 13:00
Aktualisiert
15.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 1076 /IX.L.
Datum: 15.11.2013
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
19.11.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Brennholzvermarktung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft fasst bezüglich der Brennholzvermarktung folgende Beschlüsse:
1. Die Abgabe von Laubbrennholz frei Waldweg (Abschnitte und baumfallende
Längen) erfolgt wie bisher für die Baumarten Eiche, Buche, Esche, Rubinie und
Ulme zu einem Preis von 49,00 €/fm zuzüglich 5,5 % Mehrwertsteuer.
Für mit anfallende Baumarten werden folgende Preise, wie bisher, zuzüglich
5,5 % Mehrwertsteuer festgelegt:
Birke
47,25 €/fm
Ahorn
45,50 €/fm
Erle
36,75 €/fm
Weide
35,00 €/fm
Pappel
29,75 €/fm
Fichte
Tanne
Kiefer
Lärche
36,75 €/fm
35,00 €/fm
40,25 €/fm
40,25 €/fm
2. Die Abgabemenge von Laubbrennholz wird von 4,0 fm auf 6,0 fm je Haushalt
erhöht.
Begründung:
Zu 1. Obwohl die Laubindustrie Holz- und Buchenbrennholzpreise am Weg gerückt
derzeit bis 60,00 €/fm in der Region erzielt, wird vorgeschlagen, den mit
Vorlage 589/IX.L. vom 16.11.2011 in der Ratssitzung vom 20.12.2011
festgesetzten Brennholzpreis für die Bürger der Gemeinde Nettersheim zu
belassen.
Dies liegt auch im Preisrahmen der angrenzenden Kommunen.
Zu 2. Der Gesamt–Laubholzeinschlag hat sich durch den Ankauf des „Halbig“ und
den Ergebnissen der neuen Forsteinrichtung erhöht, aufgrund dessen kann die
Einschlagsbeschränkung für Brennholz gem. Beschluss vom 25.11.2008, Vor
lage 926 VIII. L, von derzeit 4,0 fm auf 6,0 fm erhöht werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister