Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:06
Aktualisiert
25.08.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 21.08.2014
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-112/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Sachdarstellung:
Gemäß § 57 (3) GO NRW wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere
Vertreter des Vorsitzenden. Für die Wahl und die Reihenfolge der Vertretung gilt
Mehrheitswahl gemäß § 50 (2) GO NRW.
Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen
erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die
Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Wahl
die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
In der konstituierenden Ratssitzung am 27. Juni 2014 wurde für die spätere Wahl durch
den Haupt- und Finanzausschuss von den Fraktionen einvernehmlich Herr Uwe Endrigkeit
als stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Drucksache VL-112/2014
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt Herrn Uwe Endrigkeit zum stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)
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